Stichwort "Minimum an verlässlicher Freizeit":
Meiner Meinung nach bekommt dieser Aspekt im politischen Diskurs noch nicht die nötige Beachtung, obwohl ausschlaggebend für die Entscheidung von Alten- und Krankenpflegerinnen dem Beruf den Rücken zu kehren. Die hohe Arbeitsbelastung lässt sich nur auf Dauer durchhalten, wenn diese durch ausreichende und verlässliche Freizeit kompensiert wird. Jedoch ist es in Krankenhäusern und in Einrichtungen der Langzeitpflege mehr Ausnahme als Regel, dass das Arbeitszeitgesetz umgesetzt wird und Arbeitskräfte ihre "freien" Tage auch wirklich frei verplanen können.
Zum Thema "Qualifikationsmix":
Momentan sind in vielen (allen?) Pflegeheimen in NRW in der direkten Versorgung neben den Altenplegerinnen mit dreijähriger Ausbildung vor allem angelernte Hilfskräfte tätig, die ohne vorherige Schulung und nach minimaler Einarbeitung alleine grundpflegerische Maßnahmen durchführen, wobei die Erfüllung der Fachkraftquote von 50% mehr Ausnahme als Regel ist. Für die Beherrschung der Risikos für die BewohnerInnen (Dekubitus, Sturz, Aspiration,..) und die Pflegequalität insgesamt ist ein minimum einjährige Helferausbildung notwendig. Gleichzeitig würde die Qualifizierung der Hilfskräfte die Altenpflegerinnen mit dreijähriger Ausbildung enorm entlasten. Darum verdienen die einjährigen Pflegehelferqualifikationen stärkere Förderung, zum Beispiel durch Erweiterung des Ausbildungsumlageverfahrens.
Ein unverzichtbare Baustein, um nachhaltig ausreichend Fachkräfte für die immer komplexeren Pflegebedarfe zu gewinnen, ist die Einbindung von Hochschulabsolventen in die direkte Versorgung. Mehr Hintergrund https://www.qualifikationsmix-pflege.de/
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