Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 21./22. August 2021 in Dortmund |
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Tagesordnungspunkt: | 7.2 Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 21.08.2021 |
Eingereicht: | 24.08.2021, 21:54 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Änderung Antragsberechtigte LPR
Antrag zur Satzung
§ 8 Der Landesparteirat (LPR)
Bisherige Fassung:
"(5) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe
des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landtagsfraktion, das
Landesschiedsgericht, die Mitglieder des Landesparteirates sowie fünf Mitglieder
des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur
Geschäftsordnung und Änderungsanträge zu zugelassenen Anträgen können von allen
Mitgliedern des Landesverbandes gestellt werden."
Ändern in:
"(5) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe
des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landesvereinigungen,
die Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie 0,05
Prozent der Landesverbandsmitglieder– gerundet auf den nächsten Tausender,
Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres- die gemeinsam einen Antrag
stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können von allen Mitgliedern des
Landesverbandes gestellt werden."
Begründung
erfolgt mündlich