<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/feedall" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Landesdelegiertenkonferenz 21./22. August 2021 in Dortmund: Alles</title>
            <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/feedall</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Landesdelegiertenkonferenz 21./22. August 2021 in Dortmund: Alles</title>
                <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/feedall</link>
            </image><item>
                        <title>S-11NEU: Aufnahme Grüne Vereinigungen in Anhänge zur Satzung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aufnahme_gruene_vereinigungen_in_anhaenge_zur_satzung-55494</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aufnahme_gruene_vereinigungen_in_anhaenge_zur_satzung-55494</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Satzungsbestandteile und -änderungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(3) Anhänge zu dieser Satzung sind:<br>
– das LAG-Statut<br>
– das Ökofonds-Statut&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(3) Anhänge zu dieser Satzung sind:<br>
– das LAG-Statut<br>
– das Ökofonds-Statut<br>
– <strong>das Statut Grüner Vereinigungen</strong>&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:55:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-10NEU: Aufnahme Vielfaltsstatut in Satzung</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aufnahme_vielfaltsstatut_in_satzung-28390</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aufnahme_vielfaltsstatut_in_satzung-28390</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 15 Satzungsbestandteile und -änderungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(1) Teile dieser Satzung im Sinne des Parteiengesetzes sind:<br>
– das Frauenstatut<br>
– die Finanzordnung<br>
– die Landesschiedsgerichtsordnung, die auch für alle Gliederungen verbindlich ist<br>
– die Bestimmungen zur Durchführung einer Urabstimmung&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(1) Teile dieser Satzung im Sinne des Parteiengesetzes sind:<br>
– das Frauenstatut<br>
– die Finanzordnung<br><strong>– das Vielfaltsstatut</strong><br>
– die Landesschiedsgerichtsordnung, die auch für alle Gliederungen verbindlich ist<br>
– die Bestimmungen zur Durchführung einer Urabstimmung&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:55:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-09NEU: Vielfaltspolitische*r Sprecher*in LaVo</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/vielfaltspolitischer_sprecherin_lavo-11564</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/vielfaltspolitischer_sprecherin_lavo-11564</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(1) Dem Landesvorstand (LaVo) gehören an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. zwei gleichberechtigte Vorsitzende, darunter mindestens eine Frau,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die/der politische Geschäftsführer*in und die/der Landesschatzmeister*in,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. sowie weitere 4 Mitglieder.<br>
Der Landesvorstand muss mindestquotiert mit Frauen besetzt sein. Die Landesdelegiertenkonferenz wählt ein Mitglied des Landesvorstandes zur frauenpolitischen Sprecherin.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(1) Dem Landesvorstand (LaVo) gehören an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. zwei gleichberechtigte Vorsitzende, darunter mindestens eine Frau,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Die*der politische Geschäftsführer*in und die*der Landesschatzmeister*in,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. sowie weitere 4 Mitglieder.<br>
Der Landesvorstand muss mindestquotiert mit Frauen besetzt sein. Die Landesdelegiertenkonferenz wählt je ein Mitglied des Landesvorstandes zur frauenpolitischen Sprecherin <strong>sowie zur*zum vielfaltspolitischen Sprecher*in.&quot;</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:54:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-08NEU: Änderung Antragsberechtigte LPR</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_anzahl_unterstuetzerinnen_antrag_lpr-53544</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_anzahl_unterstuetzerinnen_antrag_lpr-53544</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Der Landesparteirat (LPR)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(5) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die Landtagsfraktion, das Landesschiedsgericht, die Mitglieder des Landesparteirates sowie <strong>fünf Mitglieder</strong> des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. <strong>Anträge zur Geschäftsordnung und Änderungsanträge zu zugelassenen Anträgen können von allen Mitgliedern des Landesverbandes gestellt werden.</strong>&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(5) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, <strong>die Landesvereinigungen</strong>, die Landtagsfraktion<strong>, die GRÜNE JUGEND NRW, </strong>das Landesschiedsgericht sowie <strong>0,05 Prozent der Landesverbandsmitglieder– gerundet auf den nächsten Tausender, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres-</strong> die gemeinsam einen Antrag stellen. <strong>Anträge zur Geschäftsordnung können von allen Mitgliedern des Landesverbandes gestellt werden.</strong>&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:54:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-07NEU: Änderung Berechnung Delegierte LPR</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_berechnung_delegierte_lpr-34675</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_berechnung_delegierte_lpr-34675</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Der Landesparteirat (LPR)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(2) Dem Landesparteirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Delegierte der Kreisverbände. Diese sind von der Mitgliederversammlung eines jeden Kreisverbandes in der Regel für zwei Jahre zu wählen. Jeder Kreisverband erhält pro angefangene <strong>250 Mitglieder eine/n Delegierte/n</strong><strong>.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[…]&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(2) Dem Landesparteirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Delegierte der Kreisverbände. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl gilt folgendes Verfahren: <strong>Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 75 multipliziert.</strong><strong>Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis auf eine volle Zahl aufgerundet wird. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[…]&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:53:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-06NEU: Antragskommission LDK</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/antragskommission-51224</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/antragskommission-51224</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In <strong>§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK) </strong>neu einfügen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(11) Im Vorfeld einer LDK kann der Landesvorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LDK. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Antragskommission soll aus mindestens vier Personen bestehen. Das Frauenstatut findet entsprechend Anwendung. Bei der Besetzung soll der Landesvorstand neben der Arbeitsfähigkeit auch auf die Ausgewogenheit von Ebenen, Rollen und Perspektiven achten. Die so eingesetzte Kommission soll ihre Arbeit bis zur jeweiligen LDK bereits aufnehmen und muss zu Beginn der LDK durch diese bestätigt werden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:53:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-05NEU: Änderung Antragsberechtigte LDK</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_anzahl_unterstuetzerinnen_antraege-2207</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_anzahl_unterstuetzerinnen_antraege-2207</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(10) Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie <strong>15 Mitglieder</strong> des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung <strong>und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen.&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(10) Antragsberechtigt sind die Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, <strong>die Landesvereinigungen</strong>, die Landtagsfraktion, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht <strong>sowie für eigenständige Anträge 0,1 Prozent der Landesverbandsmitglieder, für Änderungsanträge 0,05 Prozent der Landesverbandsmitglieder– gerundet auf den nächsten Tausender, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres-</strong>, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:52:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-04NEU: Änderung Frist für Änderungsanträge LDK</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_frist_fuer_aenderungsantraege-56868</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_frist_fuer_aenderungsantraege-56868</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;[…]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden. Änderungs- und Ergänzungsanträge zu fristgerecht gestellten Anträgen müssen spätestens <strong>drei Tage </strong>vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz dem Landesvorstand vorliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[…]&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;[...]</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(9) Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden. Änderungs- und Ergänzungsanträge zu fristgerecht gestellten Anträgen müssen spätestens <strong>eine Woche </strong>vor Beginn der Landesdelegiertenkonferenz dem Landesvorstand vorliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[...]&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:51:53 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-03NEU: Änderung Frist Einladung LDK</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_frist_einladung-40702</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/aenderung_frist_einladung-40702</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK) </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(4) Der Landesvorstand beruft <strong>zwölf</strong> Wochen vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung, der Zahl der den Kreisverbänden jeweils zustehenden Delegierten und der einzuhaltenden Antrags-, Melde- und Bewerbungsfristen ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(4) Der Landesvorstand beruft <strong>acht</strong> Wochen vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung, der Zahl der den Kreisverbänden jeweils zustehenden Delegierten und der einzuhaltenden Antrags-, Melde- und Bewerbungsfristen ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:51:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-02NEU: Streichung Anzahl Präsidiumsmitglieder LDK</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/streichung_anzahl_praesidiumsmitglieder-11708</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/streichung_anzahl_praesidiumsmitglieder-11708</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Landesdelegiertenkonferenz (LDK) </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>bisherige Fassung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(3) Die Landesdelegiertenkonferenz wählt zu Beginn ein <strong>acht- bis zwölfköpfiges</strong>, mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzendes Tagungspräsidium.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ändern in:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(3) Die Landesdelegiertenkonferenz wählt zu Beginn ein mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzendes Tagungspräsidium.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:50:27 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-01NEU2: Einrichtung von Landesvereinigungen</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/einrichtung_von_landesvereinigungen-40617</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/einrichtung_von_landesvereinigungen-40617</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In <strong>§ 6 Organe des Landesverbands</strong> neu einfügen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(7) Der Landesverband kann Landesvereinigungen einrichten. Diese sind organisatorische Zusammenschlüsse von Parteimitgliedern, die auf den Grundwerten der Partei darauf gerichtet sind, die Perspektiven und besonderen Anliegen der von ihnen repräsentierten Gruppen in die innerparteiliche Meinungsbildung einzubringen. Das Nähere regelt das Statut über Vereinigungen, welches von der LDK mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. Vereinigungen sind keine Organe der Landespartei.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:49:41 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-01NEU: Einrichtung von Landesvereinigungen</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/motion/40419</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 24.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/motion/40419</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In <strong>§ 6 Organe des Landesverbands</strong> neu einfügen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;(7) Der Landesverband kann Landesvereinigungen einrichten. Diese sind organisatorische Zusammenschlüsse von Parteimitgliedern, die auf den Grundwerten der Partei darauf gerichtet sind, die Perspektiven und besonderen Anliegen der von ihnen repräsentierten Gruppen in die innerparteiliche Meinungsbildung einzubringen. Das Nähere regelt das Statut über Vereinigungen, welches von der LDK mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. Vereinigungen sind keine Organe der Landespartei.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:48:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ST-01NEU: Statut Grüner Landesvereinigungen</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/statut_gruener_landesvereinigungen-6040</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/statut_gruener_landesvereinigungen-6040</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Status und Aufgabe</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grüne Landesvereinigungen sind organisatorische Zusammenschlüsse von Parteimitgliedern, die auf den Grundwerten der Partei darauf gerichtet sind, die Perspektiven und besonderen Anliegen der von ihnen repräsentierten Gruppen in die innerparteiliche Meinungsbildung einzubringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Anerkennung, Umbenennung, Auflösung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesvorstand beschließt über Anerkennung, Umbenennung und Auflösung Grüner Landesvereinigungen. Er berichtet jährlich der LDK über die bestehenden Landesvereinigungen und mögliche Veränderungen. Die betroffenen Landesvereinigungen haben hierzu ein Widerspruchsrecht gegenüber dem Landesparteirat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesvorstand hat eine Landesvereinigungen aufzulösen, wenn diese gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger Schaden für die Partei entsteht oder wenn die formalen Voraussetzungen dieses Statutes nicht mehr erfüllt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Landesvereinigungen betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Landesverbandsmitglieder können Mitglied einer oder mehrerer Vereinigungen werden. Die freie Mitarbeit von Nicht-Parteimitgliedern ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Eine Vereinigung muss aus mindestens 0,1 Prozent der Landesverbandmitglieder (Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres) bestehen und sich mindestens zwei Mal jährlich treffen. Sie nehmen durch eigenen Beschluss ihre Mitglieder in ihre Vereinigung auf. Den jeweiligen Koordinator*innen obliegt es, diese Mitgliederliste zu führen. Alle Mitglieder einer Vereinigung sind wahl- und stimmberechtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Landesvereinigungen geben sich eine Geschäftsordnung. Veränderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Bestätigung des Landesvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Jede Landesvereinigungen wählt aus ihrer Mitte Koordinator*innen. Das Frauenstatut findet entsprechend Anwendung. Die Amtszeit der Koordinator*innen wird vor ihrer Wahl durch die Vereinigung festgelegt und kann bis zu zwei Jahren betragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Anträge an die Organe der Landespartei bedürfen eines Beschlusses der Landesvereinigungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Landesvorstand und Landtagsfraktion benennen Ansprechpartner*innen für die Landesvereinigungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Funktionsträger*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die jeweiligen Koordinator*innen teilen im Januar eines jeden Jahres dem geschäftsführenden Landesvorstand die jeweils amtierenden, gewählten Funktionsträger*innen (Koordinator*innen und gegebenenfalls Delegierte) mit Datum der Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese Meldung kann eine Kostenerstattung nicht erfolgen.<br>
Diese Regelung beeinträchtigt nicht die Amtszeit der Gewählten, sondern dient lediglich der erforderlichen Transparenz.<br>
Im Falle der Nachwahlen endet deren Amtszeit mit der durch die Vereinigung beschlossene Periode (maximal zwei Jahre).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Finanzen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Über die Verwendung möglicher Mittel ist ein geeigneter Nachweis von den Koordinator*innen zu führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Landesvereinigungen können keine Mitgliedschaften, Beteiligungen oder dauerhafte Verpflichtungen eingehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der geschäftsführende Landesvorstand kann den Landesvereinigungen auf schriftlichen Antrag Mittel zuweisen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Falls nähere Regelungen im Rahmen dieses Budgetierungsmodells erforderlich werden oder Unstimmigkeiten bestehen, so entscheidet darüber der Landesvorstand.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:47:11 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ST-02NEU2: Statut für eine vielfältige Partei</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/statut_fuer_eine_vielfaeltige_partei-9798</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/statut_fuer_eine_vielfaeltige_partei-9798</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Unsere Politik hat das Ziel, gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe Aller zu erkämpfen und diskriminierende Strukturen zu überwinden. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am Beginn politischer Veränderung steht die Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse. Nordrhein-Westfalen lebt seit Jahrzehnten von Einwanderung und wird von Einwanderer*innen und ihren Nachkommen geprägt. Trotzdem sind rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung an der Tagesordnung und gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe - etwa der gleichberechtigte Zugang zu Bildung, Arbeit und anderen Aspekten des Alltagslebens - steht weiter aus. Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren in gemeinsamer Initiative mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und mit unserer Unterstützung zum Positiven verändert: bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle oder bei der Inklusion. Doch trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, gibt es soziale Barrieren, fehlenden Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur. Unser Leitbild ist die Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie. Pluralität anzuerkennen und zu leben, bedeutet nicht, relativistisch gegenüber Haltungen und Positionierungen zu sein, die mit den grünen Werten von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie nicht in Einklang stehen. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen und mit entscheiden. Dabei wissen wir, dass die Anerkennung von Vielfalt mit herausfordernden Aushandlungsprozessen verbunden ist, die wir auf Grundlage unserer Werte führen. Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen überwinden und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von gesellschaftlichen Verhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht-diskriminierend wirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stellen uns Diskriminierung auch innerhalb unserer Partei entschlossen entgegen. Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehr-dimensional wirkende – in unserer Partei verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen. Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder, die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume, in denen gerade Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen dabei einen expliziten Fokus auf Menschen setzen, die Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibung erfahren, da hier sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in unserer Partei besonderer Handlungsbedarf besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Repräsentation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene und bei der Besetzung von Ämtern, Gremien und Kandidaturen für Mandaten ist unser Ziel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesvorstand und der Landesdiversitätsrat werden alle zwei Jahre eine wissenschaftlich fundierte Evaluierung zur Zusammensetzung der Funktionär*innen, Parlamentarier*innen, Delegierten und Angestellten auf Landes-, Bezirks- und Kreisverbandsebene durchführen. Dabei soll dargestellt werden, inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der Zusammensetzung der Befragten widerspiegelt und welche Diskriminierungserfahrungen es gibt. Ein Bericht dazu wird alle zwei Jahre auf der LDK vorgestellt und diskutiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesdiversitätsrat und der Landesvorstand werden auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierungen Instrumente, wie etwa Diversity-Trainings, Quoten oder Empowerment- Maßnahmen, diskutieren, entwickeln und umsetzen um dem in Absatz 1 genannten Ziel näher zu kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Versammlungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Präsidien werden divers besetzt, das bedeutet, dass sie die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW organisiert werden, sollen die Referent*innen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW sollen grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Empowerment und Weiterbildung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung der Amtsträger*innen und Führungskräfte der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und Personalressourcen zur Verfügung. Der Landesvorstand stellt dies sicher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. Innerparteiliche Strukturen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Landesdiversitätsrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesdiversitätsrat berät und/ oder beschließt über die Richtlinien der Diversitätspolitik der Partei zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Landesdelegiertenkonferenz bzw. der Landesparteirat an ihn delegiert. Deshalb ist wichtig, dass seine Mitglieder möglichst vielfältige Diskriminierungs- und Benachteiligungserfahrungen einbringen. Der Landesdiversitätsrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Diversitätsstatuts. Der Landesdiversitätsrat koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Landespartei, den Fraktionen sowie den Bezirks- und Kreisverbänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dem Landesdiversitätsrat gehören an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der*die vielfaltspolitische Sprecher*in und ein weiteres Mitglied des Landesvorstandes;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. zwei Delegierte pro Bezirksverband, davon eine*r der Bezirksverbandsvorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Bezirksverbands;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. je ein Mitglied der Landtagsfraktion, sowie der Landesgruppe im Bundestag und im Europäischen Parlament, die von der Fraktion bzw. der Gruppe entsandt werden;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. zwei Delegierte*r der Landesvereinigung BuntGrün NRW;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW, davon soll mindestens ein Mitglied aus dem Landesvorstand sein;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. der*die Vielfaltsreferent*in als beratendes Mitglied.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Der Landesdiversitätsrat zieht punktuell oder dauerhaft weitere Personen beratend zu seinen Sitzungen hinzu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Mitglieder des Landesdiversitätsrates müssen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW sein. Die Amtszeit der Mitglieder im Landesdiversitätsrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft dadurch abzubilden, dass, wo dies möglich ist, mindestens eine Person der jeweiligen Delegation über Diskriminierungs- und Benachteiligngserfahrung auf Grund eines Diversitätsmerkmals einbringt. Eine Vielfalt der Diversitätsmerkmale über die Gesamtzusammensetzung ist anzustreben. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht im Landesdiversitätsrat erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Landesdiversitätsrat tagt mindestens viermal jährlich. Zu weiteren Sitzungen tritt der Landesdiversitätsrat zusammen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Landesvorstand dies verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Landesdiversitätsrat tagt in der Regel parteiöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Landesdiversitätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und ein jährliches Arbeitsprogramm, das der Landesdelegiertenkonferenz vorgelegt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Entsendung in den Bundesdiversitätsrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesdiversitätsrat entsendet aus den eigenen Reihen die Delegierten bzw. Ersatzdelegiertden des Landesverbandes in den Bundesdiversitätsrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Votum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei der Behandlung von Anträgen, die die Lebensbereiche von im Vielfaltsstatut benannten Gruppen betreffen, hat der Landesdiversitätsrat das Recht, auf Landesdelegiertenkonferenzen und Landesparteiräten ein Votum zu vergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesdiversitätsrat hat das Recht, zu allen Anträgen an die Landesdelegiertenkonferenz und den Landesparteirat, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW betreffen, in einem Redebeitrag Stellung zu nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Vielfalts-Kongress</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW führt alle zwei Jahre einen Vielfalts-Kongress durch und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Vielfalts-Kongress ist öffentlich. Er hat u.a. die Aufgabe, den Dialog mit Multiplikator*innen, Verbänden und Vertretungen diskriminierter Gruppen zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesdiversitätsrat bereitet den Vielfalts-Kongress zusammen mit dem*der Vielfaltsreferent*in vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Weitere vielfaltspolitische Veranstaltungen in Form von Aktionswochen, Diskussionsabenden, Kampagnen, Gedenktagen werden angestrebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Vielfaltsreferat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) In der Landesgeschäftsstelle wird ein Vielfaltsreferat eingerichtet. Hierzu stellt der Landesvorstand eine*n Vielfaltsreferent*in ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Vielfaltsreferat wird finanziell und materiell angemessen ausgestattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Vielfaltsreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und dem Landesdiversitätsrat Maßnahmen, die zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW und in der Gesellschaft beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der*die Vielfaltsreferent*in hat Teilnahme- und Mitspracherecht in allen landesweiten Gliederungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NRW. Der*die Vielfaltsreferent*in soll Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>III. Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:46:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>G-1NEU: Vorsorge, Verlässlichkeit und gute Arbeit: Das Gesundheitssystem von morgen gestalten</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/vorsorge_verlaesslichkeit_und_gute_arbeit_das_gesundheitssystem_von_m-26166</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/vorsorge_verlaesslichkeit_und_gute_arbeit_das_gesundheitssystem_von_m-26166</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Deutschland und NRW haben nach wie vor eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Doch schon vor der Corona-Krise war deutlich, dass wir vieles ändern müssen, damit alle Menschen in unserem Land gut versorgt sind und gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen haben - in allen Wohnorten und Lebenslagen, unabhängig vom Geldbeutel, Alter, sexueller Identität oder Herkunft, auch Menschen mit Behinderung, Obdachlose und Suchtkranke.<br>
Auch die fortschreitende Klimakrise stellt das Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen und erhöht durch mehr Hitzetage und neue Krankheitserreger gesundheitliche Risiken und hitzebedingte Erkrankungen.<br>
Wir müssen entschieden handeln, damit diejenigen, die tagtäglich für unser aller Gesundheit sorgen, bei ihrer Arbeit selbst dauerhaft gesund und zufrieden bleiben und angemessen entlohnt werden. Deshalb streiten wir für gute Arbeit für alle, die im Gesundheitssektor arbeiten - von der Reinigungskraft über die Altenpfleger*innen und Sozialpädagog*innen bis zu den Ärzt*innen im Gesundheitsamt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Gesundheit ist ein hohes Gut und ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Damit ist Gesundheit mehr als nur die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen, ganz nach Definition der WHO. Wir GRÜNE wollen die gesundheitspolitischen Weichen neu stellen. Wir setzen uns für das Ende der Zwei-Klassen-Medizin und eine solidarische Bürger*innenversicherung ein. Ökonomischen Druck zu Lasten des Patient*innenwohls und des Personals wollen wir aus dem Weg räumen. Finanzielle Anreize müssen das belohnen, was sich für die Gesundheit auszahlt. Wir streiten für eine Aufwertung und faire Entlohnung aller Gesundheitsberufe. Und wir setzen für eine neue, bedarfsorientierte Planung mit Strukturen jenseits der starren Trennung von stationärer und ambulanter Versorgung ein, damit die Menschen überall in NRW gut versorgt sind.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Die Pandemie führt uns vor Augen, dass weitsichtige Gesundheitspolitik schon weit vor der Versorgung ansetzt. Sie hat gezeigt, wie wichtig Vorsorge und Prävention sind. Damit wir möglichst gar nicht krank werden, braucht es einen Staat, der die Ursachen von Krankheiten - etwa Armut, schlechte Arbeitsbedingungen und krankmachende Umweltbedingungen - bekämpft und vorausschauend handelt. Ein funktionierender Gesundheitsschutz ist - wie die Gesundheitsversorgung - eine der zentralen Aufgaben öffentlicher Daseinsvorsorge. Doch schon vor der Pandemie waren die Strukturen von Kommune über Land und Bund in erster Linie auf das Verwalten und viel zu sehr auf reaktive und reparierende Muster angelegt. Wir brauchen stattdessen einen aktiv handelnden Staat, der die Vielfältigkeit des Föderalismus nutzt, aktiven Gesundheitsschutz betreibt, Krisen vorbeugt und auch aktiv Einfluss auf alle politischen Bereiche nimmt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><em>Lehren aus der Pandemie ziehen</em></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Entscheidend für eine gute Versorgung in Krisen wie der Corona-Pandemie sind eine abgestimmte, gestufte regionale Versorgung, eine bedarfsorientierte Strukturqualität sowie spezielle Kenntnisse zum Beispiel bei der Behandlung und Pflege beatmungspflichtiger Patient*innen. Um in Krisenzeiten auf besondere Bedarfe reagieren zu können, müssen deshalb zusätzliche Kapazitäten sowohl räumlich, aber vor allem auch personell vorgehalten werden, die aktuell nicht in die Logik passgenauer Abrechnung nach Fallzahlen passen. Besonders der ländliche Raum muss hier explizit bedacht werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Die Corona-Krise verdeutlicht vor allem die Notwendigkeit einer stärkeren Bündelung von Kapazitäten und Kompetenzen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst und einer besseren Erfassung von Gesundheitsdaten, um Behandlungspfade zu optimieren oder Behandlungserfolge schneller zu teilen. Erforderlich ist auch die Stärkung von Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung und bessere Prävention. Gemäß des „Health in All Policies“-Ansatzes müssen Gesundheitsaspekte in allen Politikbereichen berücksichtigt werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Gesundheit schützen, Prävention stärken</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Prävention hält gesund und entlastet damit das Gesundheitssystem, wenn sie umfassend in allen Politik- und Lebensbereichen umgesetzt wird. Stadtentwicklung und Verkehrsplanung gestalten wir deshalb so, dass auch Kinder sich frei bewegen können. In Kindergärten und Schule geben wir Sport, guter Ernährung und Gesundheitswissen in allen Bereichen einen größeren Stellenwert. Außerdem sorgen wir für ein Klima der Inklusion und Angstfreiheit. Dazu gehört der konsequente Einsatz gegen Mobbing. Mit einem Gesunde-Kantinen-Programm machen wir regionale Ernährung, möglichst bio, zum Standard in Kantinen und Mensen. In unseren Städten und Dörfern entwickeln wir Quartiere für Menschen im Alter, die in einer Stadtteilgemeinschaft statt in Isolation leben wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir machen uns für eine Arbeitswelt stark, die Arbeitsschutz sichert und in der Freizeit, Familie, Pflege und Beruf miteinander vereinbar sind. Wir fördern die Vermittlung von Gesundheitsinformationen, unterstützen weiterhin niedrigschwellige Angebote und offene Selbsthilfestrukturen in NRW und sorgen dafür, dass sie mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens Schritt halten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem muss Prävention auch bei Krankheit, Rehabilitation und Pflege fester und vorrangiger Bestandteil der Versorgung sein. So können Multimorbidität reduziert und schwerere Krankheitsverläufe verzögert oder abgeschwächt werden. Mit aktivierenden Konzepten können wir akute Pflegebedürftigkeit reduzieren und unterstützen, dass Menschen Eigenständigkeit und Lebensqualität zurück gewinnen. Dies wollen wir in der Pflegepolitik des Landes stärker als bisher verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch in NRW leiden 10-20 Prozent der Menschen unter chronischer Einsamkeit, ihre Zahl hat während der Corona-Pandemie stark zugenommen. Einsamkeit ist nicht auf das hohe Alter beschränkt, sondern tritt in allen Altersgruppen auf. Besonders betroffen von diesem Anstieg sind Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern kleiner Kinder und Alleinlebende. Einsamkeit macht krank und kostet Geld, da einsame Menschen ein erhöhtes Risiko für verschiedene psychische und körperliche Erkrankungen haben.<br>
Wir machen uns deshalb für eine landesweite Kampagne gegen Einsamkeit stark, die Bewusstsein schafft, entstigmatisiert und die schon früh mit der Vermittlung von psychischer Gesundheitskompetenz einhergeht. Wir wollen mit einem wissenschaftlich evaluierten Präventionsprogramm für verschiedene Alters- und Zielgruppen Einsamkeit bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Regionale Versorgung ausbauen - Vorfahrt für Gesundheitsregionen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um die Versorgung in Stadt und Land zu stärken, wollen wir, dass ambulante und stationäre Angebote in Zukunft übergreifend geplant und organisiert werden und Gesundheitsregionen mit enger Anbindung an die Kommunen gefördert werden können. Vor allem für unterversorgte Regionen wollen wir die Möglichkeiten zur Sicherstellung einer sektorenübergreifenden Versorgung ausbauen, zum Beispiel auch durch verbindliche Entscheidungen des 90a-Gremiums auf Landesebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Gesundheitsregion wollen wir die starre Trennung zwischen den Sektoren aufbrechen, Kooperation und gute Versorgung belohnen. In NRW wollen wir gemeinsam mit allen Akteur*innen auf der Grundlage des Konzeptes der Grünen Bundestagsfraktion ein Konzept zur Förderung von Gesundheitsregionen entwickeln. Die Etablierung von Gesundheitsregionen ist ein Angebot an die Regionen, Kommunen und Kreise.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen dabei auf das Engagement und die Kreativität der Akteure vor Ort und werden dieses in geeigneter Weise unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch die bisherige Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung sind die Leistungserbringer*innen auf die eigene Fachrichtung fokussiert, eine interdisziplinäre Versorgung findet aufgrund der aktuellen Gegebenheiten nicht in dem Maße statt, wie es für eine gute Versorgung notwendig ist . Das schadet vor allem chronisch kranken Patient*innen. Durch die regionale Verankerung entstehen mehr Möglichkeiten, die Versorgung abseits starrer Regelungen von der Bundesebene vor Ort zu gestalten und in Quartierskonzepte zu integrieren. Besonders wichtig ist dies bei der Versorgung hochbetagter Menschen, die zumeist neben der medizinischen Versorgung Pflege, Therapie und alltagsunterstützende Leistungen brauchen. Auch das Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt sowie die Unterstützung bei der Wiederaufnahme der selbstständigen Lebensführung in der häuslichen Umgebung können so weitaus passgenauer und zielgerichteter organisiert werden. Die Bedeutung des Sozialen Dienstes muss als Lotse für Patient*innen hier gestärkt werden und die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in diesem Feld besser bedacht werden, wie zum Beispiel der Umgang mit erhöhtem Pflegebedarf durch die akute Erkrankung. Dabei muss schrittweise auch die engere Vernetzung mit anderen Leistungen etwa der Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Rehabilitation in den Blick genommen werden. Auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst ist notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vernetzung von Praxen, Ärzt*innennetzen, Krankenhäusern, Krankenkassen, Gesundheits- und Pflegezentren, Apotheken, Reha-Einrichtungen und weiteren Gesundheitsbereichen wollen wir aktiv unterstützen und das Interesse am gemeinsamen Handeln für die Gesundheit der Menschen fördern. Die Patient*innen haben Anspruch auf eine verlässliche, qualitativ hochwertige und möglichst wohnortnahe Versorgung – ganz gleich ob diese in Krankenhäusern, Gesundheitszentren oder Arztpraxen stattfindet. Weiterhin sollen die Vernetzung und klare Konzepte dazu beitragen, dass die derzeit häufigen Zuständigkeitskonflikte -zum Beispiel zwischen Kostenträgern -schneller geklärt und entbürokratisiert werden. Bei nicht eindeutigen Kompetenzen oder Zuständigkeiten dürfen Patient*innen keine Nachteile haben. Mithilfe von Versorgungszentren gerade in von Unterversorgung bedrohten oder betroffenen Regionen und anderen Gesundheitseinrichtungen auch in eigener Trägerschaft können Kommunen zudem direkten Einfluss auf die Daseinsvorsorge vor Ort nehmen. Uns ist eine gute Erreichbarkeit für alle Menschen im Einzugsgebiet wichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Für eine verlässliche Krankenhausversorgung überall sorgen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur eine verlässliche und leistungsstarke Krankenhausstruktur kann ihrer Rolle als eine der drei Säulen des Gesundheitssystems - neben der ambulanten Versorgung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst - gerecht werden. Wir wollen, dass Krankenhäuser weiterhin gut erreichbar sind und überall in NRW über eine hohe Qualität und ausreichend Personal verfügen. Die Finanzierung der Krankenhäuser muss sich in Zukunft an diesem gesellschaftlichen Auftrag orientieren, nicht mehr vorrangig an der Fallzahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Corona-Krise hat bestehende Defizite in der Gesundheitsversorgung im Allgemeinen und der Krankenhausversorgung im Speziellen aufgezeigt. In einigen Regionen gibt es echte Versorgungslücken in bestimmten Disziplinen, in anderen eine Über- und Fehlversorgung mit einer nicht bedarfsgerechten Anzahl und Verteilung von Krankenhausstandorten und -betten sowie im internationalen Vergleich sehr vielen medizinisch nicht notwendigen stationären Behandlungsfällen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNE sind der Auffassung, dass wir Krankenhausplanung und -finanzierung grundlegend reformieren müssen. Wir wollen die stationäre Versorgung reformieren und orientieren uns dabei an den Bedürfnissen der Patient*innen, an einer guten Erreichbarkeit für jede*n, an Qualität und Verlässlichkeit. Wir wollen sichergehen, dass die Gesundheitsversorgung von Menschen mit geringem Einkommen nicht an den Anfahrtskosten scheitert. Deshalb sorgen wir mit bedarfsgerechten Regelungen zur Fahrtkostenübernahme dafür, dass die Versorgung für alle Menschen gesichert ist. Qualität fördern wir gezielt durch klare Vorgaben zur bedarfsgerechten Personalausstattung im Krankenhausgesetz, durch Anreize in der Vergütung sowie durch mehr Qualitätstransparenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus ist eine stärkere Spezialisierung und Stufung der Krankenhausversorgung nötig. Nicht jedes Krankenhaus kann und muss alle Leistungen anbieten. Aber jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus muss seinen jeweiligen Versorgungsauftrag qualitativ gut und angemessen finanziert erfüllen können. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn versorgungsrelevante Bereiche auch tatsächlich angeboten werden können. Viele Krankenhäuser in ländlichen Räumen haben daher nur dann eine Zukunft, wenn sie Bestandteil einer sektorübergreifenden und stärker regional verankerten Versorgung werden und sowohl mit ambulanten Einrichtungen, als auch mit Krankenhäusern anderer Versorgungsstufen sowie mit der Reha und der Pflege eng zusammenarbeiten. Kennzeichen solcher Versorgungsverbünde muss die verbindliche Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe auf Augenhöhe und in abgestimmten Behandlungspfaden sein. Aber auch die Anbindung an das komplexe Wissen und die Erfahrung von Universitätskliniken und hoch spezialisierten Maximalversorgern oder Fachkliniken durch telemedizinische Unterstützungsangebote (Stichwort “Virtuelles Krankenhaus”) muss auf- und ausgebaut werden. So können kleine Häuser im ländlichen Raum das geballte Fachwissen in ihre Behandlungen integrieren und somit auf qualitativ höherem Niveau Menschen versorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine grundlegende Reform des Krankenhausentgeltsystems ist ebenfalls unausweichlich. Es braucht eine starke Komponente einer fallzahlunabhängigen Absicherung der notwendigen Vorhaltekosten für kleine Häuser der Grundversorgung. Dies dient gerade der Sicherstellung der Grundversorgung ländlicher Räume, der Notfallversorgung und der pädiatrischen Versorgung in besonderer Weise</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Krankenhausplanung an Bedürfnissen der Patient*innen ausrichten</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit die Menschen überall in NRW und Deutschland verlässlich, bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig versorgt werden, braucht es bundesweit gültige Grundsätze für die Versorgungs- und Krankenhausplanung. Dies erfordert, den Versorgungsbedarf fortlaufend zu analysieren, neue ambulante und sektorübergreifende Strukturen zu entwickeln, das Angebot regional aufeinander abzustimmen und Doppelstrukturen, insbesondere in den urbanen Zentren, zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leistungen der Grundversorgung - etwa eine Abteilung für innere Medizin sowie für allgemeine Chirurgie - müssen jederzeit für alle gut erreichbar sein. Sollte kein Grundversorger mehr vor Ort sein, braucht es zumindest ein sektorübergreifendes Zentrum mit einem verpflichtend vorhandenen internistischen Bereich, IMC-Betten zur Notfallversorgung und ggf. zur Vorbereitung der Weiterverlegung. Für fachärztliche und spezialisierte Angebote bzw. Schwerpunktleistungen der stationären Versorgung durch Maximalversorger oder Universitätskliniken soll hingegen großräumiger geplant werden. Die Sektorentrennung bei der Planung wollen wir überwinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Investitionsfinanzierung auf eine stabile Basis stellen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Reform der Investitionsfinanzierung ist zwingend notwendig. Der Bund muss dauerhaft die Hälfte der Krankenhausinvestitionen finanzieren. Hierzu sollte der Bund auch eine Mindestinvestitionsquote bestimmen. Die Finanzierung von Investitionen soll überdies künftig über fallzahlunabhängige und nach Versorgungsstufen differenzierte Pauschalen erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur so verhindern wir, dass Krankenhäuser wegen fehlender Investitionsförderung weiter Defizite machen und Kommunen zur Privatisierung ihrer Krankenhäuser gezwungen werden. Wir wollen weitere Privatisierungen abwenden und Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft erhalten sowie, wenn möglich, vermehrt Krankenhäuser in die öffentliche Hand überführen. Öffentlich getragene Krankenhäuser sind erstrebenswert, da diese auch im Sinne der Daseinsvorsorge nicht profitable Fachabteilungen und Versorgungsaufgaben im Interesse ihrer Bevölkerung erbringen. Auch konfessionell und weiteren freigemeinnützig getragenen Krankenhäuser sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>In Digitalisierung und Smart Green Hospitals investieren</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen Krankenhäuser in die Lage versetzen, ihre IT zu modernisieren und in die Anbindung an Breitbandnetze zu investieren. Wir setzen auf langfristige Finanzierungsvereinbarungen, damit die Systeme laufend an den neuesten Stand der Technik angepasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Krankenhaus der Zukunft ist grün und barrierefrei. Öffentliche Fördermittel wollen wir gezielt für nachhaltige Konzepte bereitstellen. Ein tiefgreifende Systemwandel hin zu &quot;Smart Green Hospitals&quot; ist im Angesicht der Klimakrise notwendig und muss sich in der Investitionsfinanzierung und der Krankenhausplanung widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung gewährleisten</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Geburtshilfe und Hebammen stärken</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gute Schwangerschaftsbegleitung und Geburtshilfe sind für den Start ins Leben und für selbstbestimmte Entscheidungen von Frauen und Familien unerlässlich. Deshalb setzen uns für eine bessere Vergütung der verantwortungsvollen Tätigkeiten von Hebammen ein und wollen, dass die hohe Berufshaftpflichtversicherung reformiert wird und die Beiträge deutlich reduziert werden. Die Förderung von selbstständigen Hebammen ist ein adäquates Mittel, um insbesondere im ländlichen Raum Lücken in der Geburtshilfe zu schließen. Die Reform der Hebammenausbildung muss mit einer Aufwertung des Berufs einhergehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Krankenhausplanung muss die Möglichkeit, Patientinnen jederzeit an gut erreichbare Krankenhäuser verweisen zu können ebenso berücksichtigt werden wie die Tatsache, dass gute Qualität in der stationären Geburtshilfe eine hinreichende Zahl von jährlichen Geburten voraussetzt. Mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe sollten deshalb Tarifsteigerungen für in Geburtskliniken mit hoher Auslastung angestellte Hebammen refinanziert werden, gebunden an verbindliche Qualitätskriterien wie etwa eine 1:1-Betreuung in den wesentlichen Phasen der Geburt. Aber auch neue Strukturen, wie der hebammengeführte Kreißsaal, sollen in NRW ausgebaut und refinanziert werden.<br><br>
Das oft tabuiesierte Thema der Gewalt unter der Geburt ist in den letzten Jahren immer mehr in die Öffentlichkeit gerückt worden. Das Thema umfasst dabei physische, psychische und strukturelle Gewalt in der Geburtshilfe.<br>
Wir unterstützen ausdrücklich die Arbeit und Ziele der Aktion „Roses Revolution“ und der 2018 im Bundestag eingereichten Petition zur Geburtshilfereform. Die WHO-Empfehlungen sind hier erklärter Leitfaden.<br>
Wir machen uns stark für eine gesellschaftliche Sensibilisierung für Gewalt unter der Geburt und wollen das Thema in der Ausbildung aller mit der Geburtshilfe befassten Berufe verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Selbstbestimmung garantieren</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, haben das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht. Dies gehört zu den schwierigsten Lebenssituation und erfordert zwingend eine gute Unterstützung. Schwangere müssen schnell an gesicherte Informationen gelangen - auch von Ärzt*innen, die den Eingriff durchführen. Deshalb wollen wir § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch streichen. Auch in NRW muss der flächendeckende Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und eine generelle Kostenübernahme überall gewährleistet sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Freiwillige Beratungsangebote müssen abgesichert und ausgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Geschlechtsspezifische Medizin fördern</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fehlt im Gesundheitssystem und in der Gesundheitspolitik der Blick auf das biologische und soziale Geschlecht, kommt unterm Strich eine Gesundheitsversorgung heraus, die niemandem gerecht wird. Schon 2000 gab es im Landtag NRW auf Initiative der Grünen Landtagsfraktion eine Enquetekommission zum Thema &quot;Zukunft einer frauengerechten Gesundheitsversorgung in NRW&quot;. Seitdem liegen zahlreiche Erkenntnisse auf dem Tisch, bei der Implementierung im Gesundheitssystem geht es aber nach wie vor zu langsam voran. Noch immer haben Frauen bei einem Herzinfarkt je nach Klinik eine schlechtere Überlebenschance, weil dort Diagnostik und Therapie immer noch auf den männlichen “Normkörper” ausgerichtet sind. Deshalb setzen wir uns weiterhin für eine Stärkung der Geschlechterperspektive im Gesundheitswesen und der Ausbildung ein, etwa bei der Entwicklung von Medikamenten, Ermittlung geschlechtsspezifischer Gesundheitsrisiken oder bei Präventionsangeboten. Förderungen des Landes im Gesundheitsbereich sollen grundsätzlich die Geschlechterperspektive berücksichtigen müssen, Daten geschlechterdifferenziert erfasst und ausgewertet werden und Projekte und Initiativen des Landes dies durchgängig berücksichtigen.<br>
Wir fördern geschlechterspezifische Medizin und sorgen so dafür, dass auch trans*, inter* und genderqueere Personen sich darauf verlassen können, in der Medizin die Hilfe zu bekommen, die ihnen zusteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gerade die Zukunftsbereiche der Telemedizin und Digitalisierung dürfen die Fehler der analogen Vergangenheit nicht in die Gegenwart übertragen. Denn mit der Digitalisierung des Gesundheitssystems besteht nicht nur die Gefahr, die Erkenntnisse geschlechterdifferenzierter Bedarfe bei Prävention, Diagnose, Kurration, Rehabilitation und Pharmakologie auf dem Weg der Entwicklung und Programmierung von Anwendungen wie Apps oder Algorithmen/KI wieder aus dem Blick zu verlieren. Der „Gender Bias“ könnte sogar noch größer werden. Denn KI-Systeme bilden die Vergangenheit und Gegenwart auf rückblickenden Datenbasen ab, um in die Gegenwart und Zukunft Diagnosen und Prognosen zu erstellen. Das bedeutet, sie bilden alle bestehenden Ungleichheiten der Vergangenheit ab und reproduzieren sie. Deswegen braucht es auch eine entsprechende Sensibilisierung der Unternehmen, die im Gesundheitsbereich Anwendungen entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Diskriminierung und Benachteiligung abbauen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Inklusive Gesundheitsversorgung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einer Benachteiligung einzelner gesellschaftlicher Gruppen in unserem Gesundheitssystem werden wir weiterhin entschlossen entgegenwirken. Zum Beispiel erhalten Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle benötigten Gesundheitsleistungen, Hilfsmittel oder häuslichen Pflegedienste und werden so in ihrer Lebensqualität und Teilhabe beschränkt. Gerade in Krisenzeiten hat sich gezeigt, dass Hilfsstrukturen resilienter werden müssen. Der zeitweise Zusammenbruch der ambulanten Versorgung während der Pandemie hat viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in akute Not gebracht und für Vereinsamungseffekte gesorgt. Die strukturellen Defizite in der Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege wollen wir abbauen, um die Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Care-Arbeit zu verbessern.<br>
Wir wollen einen ressortübergreifenden Inklusionsplan entwickeln, der Hürden im Gesundheitswesen abbaut. Gesundheitsleistungen und Therapieziele sind stärker auf die jeweiligen Bedarfe von Menschen mit Behinderung auszurichten, mit dem vorrangigen Ziel, eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen. Hierzu müssen Krankenkassen und Rentenversicherung enger zusammenarbeiten. Wir brauchen zudem verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und mehr Flexibilität und Patient*innenorientierung bei Therapie- und Heilmittelversorgung. Hilfe muss umgehend auf veränderte Gegebenheiten reagieren, um Einschränkungen von Mobilität und Eigenständigkeit zu vermeiden. Nicht nur Krankenhäuser und Arztpraxen sind inklusiv auszugestalten, auch die Aus- und Fortbildung des Personals im Gesundheitswesen. Die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unsere Leitlinie sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h4>Behandlung unabhängig von sexueller Orientierung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die systematische Diskriminierung queerer Menschen im Gesundheitssystem müssen wir abbauen. So müssen Ärzt*innen und anderes medizinischer Personal sensibilisiert werden für die Belange von LGBTIQ*, hier muss es sowohl in der Ausbildung als auch in Fortbildungen ein verpflichtendes Angebot geben. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung muss für queere Menschen verbessert werden. Besonders queere Kinder und Jugendliche sind in der Gesellschaft noch immer Druck und Ausgrenzung ausgesetzt. Durch die Förderung von queerfreundlichen Aufklärungsprogrammen zu sexueller Gesundheit und auch therapeutischen Angeboten zu sexualisierter Gewalt, kann präventiv gegen Ausgrenzung und für Akzeptanz gesorgt werden. Ob somatische, psychosomatische, psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung: sie muss niedrigschwellig erreichbar sein und den individuellen Bedarfen gerecht werden. Denn besonders AIDS, aber auch andere STIs (sexually transmitted infections) sind in der Gesellschaft noch immer mit einer Stigmatisierung und queerfeindlichen Narrativen verknüpft. Gerade für vulnerable Gruppen wie Sexarbeiter*innen ist der Staat hier in der Pflicht. Aktuell gibt es qualifizierte und anonyme Angebote zu &quot;sexuell übertragbaren Erkrankungen&quot; nur vereinzelt in Gesundheitsämtern. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Angebot zu einem flächendeckenden Netz von Beratungs- und Untersuchungsangeboten ausgebaut wird.<br>
Das Verbot der Blutspende für bisexuelle und schwule Männer und trans*Menschen muss endlich abgeschafft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Psychische Gesundheit verbessern</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder in einer psychischen Krise brauchen schnelle und leicht zugängliche Hilfen, damit ihr Leid sich nicht verschlimmert. Doch unser Gesundheitssystem wird dem individuellen Bedarf von Menschen in einer psychischen Krise sehr häufig nicht gerecht. Das wollen wir ändern! Dafür braucht es ausreichend niedrigschwellige Krisenangebote und mehr ambulante Psychotherapieplätze ohne lange Wartezeiten durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen. Ambulante Angebote der, auch von Selbsthilfestrukturen und gemeindenaher Psychiatrie, können eine zusätzliche Säule sein. Dabei kommt Hausärzt*innen eine wichtige Lenkungsfunktion zu, um kompetent durch den Dschungel an Angeboten und Therapiemöglichkeiten zu lotsen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen das Angebot der Suchtberatung und -hilfe vor Ort ausbauen und auskömmlich finanzieren, um Prävention, Beratung und Therapie besser auszustatten.<br><br>
Wir setzen uns für eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte sektorübergreifende Zusammenarbeit ein. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer und stationsäquivalenter Behandlung müssen flexibler werden und die verschiedenen Berufsgruppen im Team eine miteinander abgestimmte Behandlung übernehmen können. Ergänzt werden müssen die bestehenden Angebote durch digitale Bausteine sowie Videosprechstunden als Einzel- und Gruppenangebote. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) für Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen einen hohen Qualitätsstandard und sollten in bestehende Therapien integriert werden. Darüber hinaus muss es genügend barrierefreie Hilfsangebote geben, die sowohl die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung mitdenken als auch ihre häufige behinderungsbedingte Multi-, bzw. Komorbidität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir treten für Behandlungsformen ein, die auf Freiwilligkeit statt auf Zwang setzen. Psychiatrische Einrichtungen sollen deshalb flächendeckend Patient*innen mit wiederkehrenden Krisen Behandlungsvereinbarungen anbieten.<br><br>
Wir setzen uns gegen eine Stigmatisierung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und Süchten ein, zu denen auch die nicht-stofflichen (z.B. Mediensucht) gehören. Hierzu braucht es mehr Thematisierung, Prävention und Hilfsangebote.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Therapieerfolge hängen oftmals von der Zeit und der Beziehung ab, die das Personal zu den Patient*innen aufgebaut hat. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass ausreichend Personal und ein Personalmix in der stationären Versorgung durch verbindliche und qualitätsorientierte Standards ermöglicht werden. Patient*innen wollen wir die Übersicht über vorhandene Therapie- und Hilfsangebote durch eine Informationsplattform in Kooperation mit Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen erleichtern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Corona-Pandemie hat viele Familien an ihre Belastungsgrenzen gebracht. In Ausnahmezeiten wie diesen darf die Prävention für Familien nicht vergessen werden, damit aufkommende Erschöpfungserscheinungen sich nicht in physischen und psychischen Krankheitsbildern manifestieren. Hier müssen so schnell wie möglich Entlastungsangebote geschaffen werden.<br>
Eine frühe Familienpflege ist wichtig, um ernsthafte Krankheiten als Folge von Überlastung zu verhindern. Bei der Prävention für Familien müssen Eltern und Kinder gleichermaßen bedacht werden. Mütter, die immer noch die Hauptlast der Care-Arbeit tragen, gehören stärker in den Mittelpunkt. Für diese gesundheitspräventiven Angebote für Familien ist uns eine auskömmliche Finanzierung wichtig.<br><br>
Wir wollen eine gute Prävention, Versorgung und Nachsorge von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und von Kindern, deren Eltern psychisch erkrankt sind, gewährleisten. Erhebungen zufolge werden ein Großteil aller psychischen Störungen bei Kindern bis zum Zeitpunkt des Schuleintritts durch die bestehenden Vorsorgeuntersuchungen nicht erkannt bzw. die Betroffenen nicht einer notwendigen Behandlung zugeführt. Wir setzen uns dafür ein, dass das gesetzliche Kinderfrüherkennungsprogramm (U-Untersuchungen) um die Aspekte der psychischen Gesundheit erweitert wird und die Beratung der Eltern stärker miteinschließt. Damit die notwendige Zusammenarbeit der beteiligten Hilfesysteme gelingt, wollen wir berufsübergreifende Kooperations- und Vernetzungsstrukturen etablieren und Möglichkeiten der Mischfinanzierung von komplexen Hilfebedarfen in psychisch belasteten Familien fördern. Schule, Jugendhilfe, Sozialamt und das Gesundheitssystem müssen wie Zahnräder ineinandergreifen und jeweils dort Finanzierung und Hilfen anbieten, wo die Systeme der anderen Sozialgesetzbücher nicht greifen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns für eine psychiatrische Behandlung und psychosoziale Unterstützung auf Augenhöhe und unter Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Angehörigen ein. Dafür soll der Trialog zwischen Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und professionell in der Psychiatrie Tätigen ausgebaut werden. Ein vielversprechender Weg zur Begleitung und Stärkung von Patient*innen sind zudem Peer-to-Peer-Ansätze, die wir stärken wollen.<br><br>
Psychotherapeut*innen stellen eine der wichtigsten Gruppen der Versorger*innen für Menschen mit erheblichem Einsamkeitsempfinden dar. An ihnen liegt es somit primär, das oftmals indirekt vorliegende Einsamkeitsproblem zu lokalisieren und in der Therapie zu berücksichtigen. Hier wird das mit dem Erleben von Einsamkeit assoziierte psychische Leid jedoch noch zu wenig von der (Fach-)Öffentlichkeit wahrgenommen.<br>
Neben Psychotherapeut*innen sollten auch andere mit Risikogruppen für Einsamkeit arbeitende Berufsgruppen, beispielsweise pädagogische Fachkräfte und Pflegekräfte in Aus- und Weiterbildung, stärker für das Thema Einsamkeit sensibilisiert werden. Auch hier wollen wir ergänzende präventiv orientierte Angebote einführen, um psychische Störungen frühzeitig zu diagnostizieren und zu erfassen.<br>
Hausärzt*innen stellen immer häufiger aufgrund der Auflösung anderer Strukturen die einzige verbliebene Ansprechperson für vereinsamte Menschen dar. Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Aspekte der Einsamkeit tiefergehender in die Ausbildung von medizinischem Fachpersonal, insbesondere in der Pflege, aber auch bei Ärzt*innen, einzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Gesundheitsversorgung Geflüchteter verbessern</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für Menschen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, ist ein Menschenrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb wollen wir in NRW einen niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten, für Menschen ohne Papiere oder Menschen ohne geklärten Versicherungsschutz. Die Clearingstellen in NRW müssen ausgebaut und dauerhaft finanziert werden. Für Menschen ohne Papiere und Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz wollen wir niedrigschwellige Verfahren und Instrumente wie etwa den „Anonymen Krankenschein“ in Anlehnung an das Thüringer Modell, welcher in Zusammenarbeit mit Vertrauensärzt*innen ausgegeben wird, etablieren. Clearingstellen müssen die Menschen perspektivisch nicht nur bei der Frage des Versicherungsschutzes sondern auch beim Zugang zu medizinischen und psychotherapeutischen Angeboten mit Sprach- und Kulturmittler*innen unterstützen. Gerade die Pandemie zeigt, wie langsam Aufklärung und Informationen Menschen erreichen, die nicht mit unserem Gesundheitssystem aufgewachsen sind. Deshalb wollen wir für NRW gemeinsam mit den Kommunen, Leistungserbringern und Kostenträgern eine App &quot;Gesundheitssystem für Einsteiger*innen&quot; entwickeln, die die zentralen in den Fragen in den am häufigsten in NRW gesprochenen Fremdsprachen beantwortet, etwa: &quot;Wohin gehe ich mit welchen Symptomen?&quot;, &quot;Wer zahlt was?&quot;, &quot;Wie kann ich im Gesundheitssystem arbeiten?&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir abschaffen und das allgemeine Sozialleistungssystem öffnen. Die psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten muss zudem verbessert und ausgebaut werden. Damit alle Patient*innen angemessen aufgeklärt und behandelt werden können, wollen wir, dass professionelle Sprach- und Kulturmittler*innen künftig mitfinanziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>Gesundheit fördern: Wohnungslosigkeit bekämpfen</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Leben auf der Straße stellt ein enormes Gesundheitsrisiko dar. Deshalb wollen wir alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, aus der Obdachlosigkeit holen. Hierfür gilt es zuallererst, Zwangsräumungen zu vermeiden und niemanden aus dem Krankenhaus oder Strafvollzug zu entlassen, ohne dass angemessener Wohnraum bereitsteht. Die Pandemie hat gezeigt, dass Obdachlose oft nicht mitgedacht werden. Als besonders vulnerable Gruppe von häufig vorerkrankten Menschen benötigen sie besondere Ansprache, besonderen Schutz und die Möglichkeit zur physischen Distanzierung bei der Unterbringung. Ebenfalls ist eine dauerhafte Unterbringung Voraussetzung für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Notfallversorgung reformieren</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jeder Mensch muss darauf vertrauen können, im Notfall bestmöglich versorgt zu sein - unabhängig vom Wohnort. Doch dafür muss sich einiges ändern. Wir müssen ran an schlecht funktionierende Strukturen, die Menschen auf der Suche nach medizinischer Hilfe rat- und orientierungslos lassen. Die Devise muss sein: Wer Hilfe braucht, wird schnell und qualifiziert versorgt und nicht in einen Zuständigkeitsdschungel des Gesundheitswesens geschickt, in dem Durchschnitt und nicht Exzellenz das Maß der Dinge darstellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darum wollen wir eine konsequente Verzahnung der ambulanten und der stationären Notfallversorgung. In einem strukturell vielfältigen Land wie NRW mit städtischen Ballungsgebieten und ländlichem Raum kann es nicht ein Modell für alle geben. Aber durch einheitliche Stufen, konkrete Strukturvorgaben zur Notfallversorgung, wollen wir erreichen, dass Menschen in Not stets die erwartbare Hilfe auch verlässlich vorfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heißt konkret: Wenn sich Menschen mit einem medizinischen Hilfeersuchen an eine Notaufnahme wenden, müssen sie dort kompetente und zuverlässige Hilfe bekommen. An zentralen Klinikstandorten soll in weiterentwickelten Notfallzentren unter anderem durch gemeinsame Tresen eine nahtlose Verzahnung der bislang getrennten ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten der Notfallversorgung erfolgen. Auch wollen wir, dass diese Notfallzentren gerade nachts und am Wochenende beispielsweise durch kompetente Hausärzt*innen so unterstützt werden, dass geeignete Fälle gut ambulant versorgt werden können. In kleineren Krankenhäusern, die die Versorgung vor Ort sicherstellen und in denen nicht für jede Notsituation Spezialist*innen vorgehalten werden können, muss die Beurteilung von Notfällen mit Hilfe einer telemedizinischen Anbindung aus dem virtuellen Krankenhaus sichergestellt werden. Eine gute digitale Infrastruktur zeigt hier ganz konkreten Nutzen für Menschen in gesundheitlichen Notlagen, gerade auch im ländlichen Raum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die meisten Menschen sind gesundheitliche Notfälle nichts Alltägliches. Sie brauchen Klarheit, wohin sie sich unkompliziert und schnell wenden können und wo ihnen verlässlich geholfen wird. Darum sollten die Notrufleitstellen der Nummern 112 und 116117 organisatorisch zusammengeführt werden. Wir wollen in allen Leitstellen eine Software zur standardisierten Notrufabfrage einführen und uns dafür einsetzen, dass Vernetzung, Kooperation und Harmonisierung der Einsatzleitsysteme zwischen den Leitstellen vorangetrieben werden. Es darf keine Rolle spielen, wo die Menschen anrufen. Wichtig ist, dass sie immer die passende Hilfe bekommen. Und zwar rund um die Uhr. Einem medizinischen Notfall sind Öffnungs- und Dienstzeiten egal. Darum muss auch sichergestellt sein, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr verfügbar ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch der Rettungsdienst kann Menschen in Not umfassend medizinisch behandeln. Doch dafür müssen die rechtlichen Grundlagen stimmen. Wir wollen das Rettungsdienstgesetz weiterentwickeln und flächendeckend die Vollzeit-Funktion der „Ärztlichen Leitung Rettungsdienst“ einführen, welche die medizinische und organisatorische Gesamtverantwortung sowie die Aufgabe der Qualitätssicherung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet trägt. Sie sollen zuständig sein für die Festlegung medizinischer Behandlungsstandards und die Delegation heilkundlicher Maßnahmen die auch von Notfallsanitäter*innen im Einklang mit ihrer Befähigung im Einsatz durchgeführt werden sollen. Zudem soll die „Ärztliche Leitung Rettungsdienst“ Anforderungen an Aus und Fortbildung des in der Notfallrettung eingesetzten Personals festlegen und überwachen. Der Telenotarzt in NRW - also die flächendeckende telemedizinische Unterstützung durch die Leitstellen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr - ist für die flächendeckende Versorgung ein wichtiger Baustein, den wir ausbauen wollen.<br>
Ebenfalls Nachholbedarf hat die Sensibilisierung und Schulung des Personals in der Notfallversorgung beim Umgang mit Menschen mit Behinderung bezüglich Ihrer besonderen Bedarfe und häufigen behinderungsbedingteren Mehrbedarfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um den Rettungsdienst im Sinne der Betroffenen auch strukturell zu stärken soll NRW sich im Bund dafür einsetzen, die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste als eigenständigen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V auszugestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In manchen Notsituationen reicht es für die betroffenen Menschen nicht aus, allein die medizinische Erstversorgung abzusichern. Dann wird auch eine psychosoziale Notfallversorgung benötigt, um belastende und traumatisierende Erfahrungen zu verarbeiten. Wir wollen die psychosoziale Notfallversorgung auch in NRW gesetzlich absichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen schaffen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Menschen, die krank sind und wieder gesund werden sollen, brauchen andere Menschen, die sich gut und qualifiziert um sie kümmern. Voraussetzung dafür ist, dass Pflegekräfte, Ärzt*innen, Hebammen, Sozialarbeiter*innen, Physio- und Ergotherapeut*innen oder Logopäd*innen im Gesundheitssystem Arbeitsbedingungen vorfinden, die sie auf Dauer nicht selbst als „Kümmerer“ krank werden lassen. Das medizinische Fachpersonal leistet, egal ob im Krankenhaus, in der ambulanten Versorgung, im Rettungsdienst oder in der Altenpflege einen enormen gesellschaftlichen Beitrag. Andere Menschen gesund zu machen, ist gelebte Daseinsvorsorge. Angesichts eines immer stärkeren ökonomischen Drucks und weiterer Faktoren wie insbesondere dem Fachkräftemangel, haben sich einerseits die Arbeitsbedingungen in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Gleichzeitig ist Geld im System überproportional stark zugunsten teurerer Apparate oder teurer Medikamente und weg von den Menschen verschoben worden. Was durch den immensen Einsatz der Menschen im Gesundheitswesen während der Corona-SARS-CoV-2-Pandemie für die breite Öffentlichkeit sichtbar geworden ist, hätte schon viel früher dazu führen müssen, dass ihnen deutlich mehr gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung zukommt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Gesundheitsversorgung mit ausreichend Personal gibt es nur, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Überstunden, Überlastung, starre Dienstpläne und das große Maß an Fremdbestimmung machen das Berufsfeld unattraktiv, obwohl gerade hier ein großer Fachkräftemangel besteht. Es reicht nicht aus, viel Geld in innovative Forschung, Geräte oder Medikamente zu stecken, es muss auch gezielt das medizinische Personal gefördert werden. Die Politik muss endlich die richtigen Arbeits- und Rahmenbedingungen schaffen, um Gesundheitsberufe aufzuwerten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür müssen die Personalschlüssel – nicht nur, aber insbesondere in der Pflege - dem tatsächlichen Bedarf entsprechend weiter deutlich verbessert werden, damit Menschen im Pflegeheim, im Krankenhaus oder in der ambulanten Versorgung mehr Zeit für die Patient*innen haben. Die Personaluntergrenzen lösen wir so schnell wie möglich durch Regelungen ab, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Patient*innen orientieren. Wir setzen uns dafür ein, dass ausreichende finanzielle Ressourcen für die Erprobung von wissenschaftlich fundierten Personalbedarfbemessungsinstrumenten zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse müssen anschließend schnellstmöglich in das Leistungsrecht überführt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem muss die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe gestärkt werden. Die Pflege muss ihre Expertise im Gesundheitswesen einbringen und es mitgestalten können. Um diese Mitbestimmung auch politisch zu erreichen und die professionellen Perspektiven der Pflege nachhaltig zu verbessern, benötigt unsere Gesellschaft eine starke Selbstverwaltung der Pflege in Form von Pflegeberufekammern auf Landes- und Bundesebene. Diese benötigen gerade in ihrer Startphase eine staatliche Anschubfinanzierung, um Handlungsfähigkeit und Akzeptanz bei ihren Mitgliedern sicherzustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Soziale Arbeit sollte ihre Expertise einbringen: Sozialarbeiter*innen decken den größten Teil des Beratungssektors ab. Deshalb wollen wir neben Pflegekräften und medizinischem Personal in den politischen Diskussionen die soziale Komponente und damit die ganzheitliche Betrachtungsweise hervorheben.<br><br>
Auch Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildungsmöglichkeiten und flexiblere Arbeitszeitmodelle spielen bei Arbeitnehmer*innen eine immer wichtigere Rolle. Die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich wollen wir beschränken. Mit anhaltender Dauer der Pandemie und einer großen Auslastung des Gesundheitswesens hat der Druck auf alle Gesundheitsberufe zuletzt noch einmal massiv zugenommen. Gerade die Menschen, die sich um andere kümmern, müssen wir besser schützen, damit sie nicht selber krank werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine große Baustelle, um die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe wirklich steigern zu können, ist weiterhin die Ausbildung. Wir GRÜNE wollen die Ausbildung aufwerten und das Schulgeld durch eine faire Ausbildungsvergütung für alle Heilberufe ersetzen. Auch das Recht auf Weiterbildung werden wir stärken und gleichwertige ausländische Fachabschlüsse schneller anerkennen, um auch damit mehr Fachkräfte gewinnen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns weiter für eine Akademisierung der Gesundheitsberufe ein. Es braucht einen konkreten und verbindlichen Bund-Länder-Fahrplan, um aus den bestehenden Modell-Studiengängen reguläre Studienangebote zu machen. Für die Fachkräfte in Pflege- und Therapieberufen muss sich die akademisierte Ausbildung in einer höheren Bezahlung und in ihrer Tätigkeitsbeschreibung niederschlagen. Gute Forschung ist grundlegend, um die Qualität der Studiengänge und der Versorgung mithilfe neuesten wissenschaftlicher Erkenntnisse kontinuierlich zu verbessern. Auch die Pflegefinanzierung muss stärker als bisher die Bedürfnisse der Patient*innen und den notwendigen Aufwand berücksichtigen. So sollte die erbrachte Fachpflege deutlich als qualitative Leistung hervorgehen und honoriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben dem ambulanten und dem stationären Sektor die dritte Säule des Gesundheitswesens in Deutschland. Seine Aufgaben sind vor allem der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die Gesundheitsförderung und das Gesundheitsmanagement. So übernimmt der ÖGD unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, macht Impfangebote und ist verantwortlich für den Infektionsschutz inklusive Meldewesen, Kontaktnachverfolgung und Anordnungen von Hygienemaßnahmen, aber auch für die Trinkwasserüberwachung und die Beratung zu Lebensmittelhygiene. Wir wollen, dass der ÖGD viel stärker als Impulsgeber für eine aktive Gesundheitspolitik auftritt und damit Einfluss auf eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik nimmt, aber auch auf alle anderen Bereiche, wie z.B. die Pflege, die Bildungs- und Betreuungspolitik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während der Corona-Pandemie ist besonders deutlich geworden, wie wichtig diese Aufgaben sind. Offensichtlich geworden sind aber auch der langjährige Verwaltungsabbau, die chronische Unterfinanzierung und der große Personalmangel im ÖGD. In der Vergangenheit sind immer mehr Aufgaben hinzugekommen, ohne dass der ÖGD entsprechend mehr finanziellen Mittel und Personal bekam. Wir wollen das ändern. Langfristig wollen wir, dass ein Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in den Öffentlichen Gesundheitsdienst fließen, damit er seinen Aufgaben angemessen nachkommen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Personalmangel im ÖGD lässt sich nur durch einen Strauß an Maßnahmen beheben. Wir wollen den ÖGD attraktiver machen und die Vergütung der Ärzt*innen durch einen eigenständigen Tarifvertrag deutlich verbessern. Bisher liegt die Vergütung oftmals deutlich niedriger als in kommunalen Krankenhäusern oder im Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Um den Nachwuchsmangel zu bekämpfen, der durch die Verrentung vieler Ärzt*innen entsteht, wollen wir Nachwuchsprogramme in Kooperation mit Hochschulen und Ärztekammern fördern. Bisher lernen angehende Ärzt*innen Public Health und den ÖGD als Einsatzgebiet während ihres Studiums kaum kennen. Das muss sich ändern, zum Beispiel durch eine Änderung der Approbationsordnung in NRW. Auch eine Erweiterung der &quot;Landärzt*innenquote&quot; im Medizinstudium für Studierende, die sich für den ÖGD verpflichten sowie ein Medizin-Bachelor/Master für den ÖGD muss diskutiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass vermehrt Absolvent*innen aus anderen Fachrichtungen rekrutiert werden (Sozialpädagogik, Gesundheitswissenschaft, Stadt- und Raumplanung etc.) und in multiprofessionellen Teams zusammenarbeiten. Dieser interdisziplinäre Ansatz in multiprofessionellen Teams bietet die Chance, die Gesundheitsprävention noch stärker in den Fokus zu nehmen und insbesondere benachteiligten Gruppen dazu zu verhelfen, ihre Chance auf ein gesundes Leben zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der ÖGD - wie die Verwaltung insgesamt - braucht eine Digitalisierungsoffensive, um Arbeitsprozesse zu beschleunigen und die Kommunikation zwischen den kommunalen Gesundheitsämtern in NRW einerseits und dem Landeszentrum für Gesundheit andererseits, aber auch zu Instituten wie dem Robert Koch-Institut, den Laboren und anderen Akteuren verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Moment sind die kommunalen Gesundheitsämter digital sehr unterschiedlich aufgestellt. Auch die Anforderungen an das einzelne Amt variieren. Klar ist aber, dass der ÖGD eine gute Ausstattung und einheitliche Standards braucht. Die Schnittstellenkompatibilität soll auch zur elektronischen Patientenakte ausbaubar sein um Versicherten z.B. in epidemischen Lagen, zu ermöglichen auch ihre Daten des ÖGDs sichern zu können. Die IT sollte aber auch die Gesundheitsberichterstattung verbessern und Planungsprozesse unterstützen. Das LGZ muss als kommunikative Schnittstelle, mit dem Ministerium im Rücken und im Austausch mit der Wissenschaft, Treiber für konzeptionelle Entwicklungen sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Pandemie wurde deutlich, dass von Seiten des Landes klare und koordinierende Kommunikationsstrukturen fehlen und auch die Informationen vom ÖGD zum Land weder regelhaft noch strukturiert fließen. Der ÖGD wurde weder bei der Entwicklung der Corona-Warn-App als Schnittstelle und zentraler Bestandteil mitgedacht, noch wurde er frühzeitig in mögliche Konzepte zum Umgang mit einer der Corona-Wellen einbezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesregierung setzt vor allem auf ad-hoc-Entscheidungen, ohne klare Linie und ohne ausreichende Rücksprache und Kommunikation mit der kommunalen Ebene.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen im Gegensatz dazu auf einen strukturierten Prozess und wollen den ÖGD in die Beratungen der Konzepte, die Zuständigkeiten von Land und Kommunen beinhalten, regelhaft einbeziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Landeszentrum für Gesundheit muss endlich – anders als bisher – dafür sorgen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse in alle Bereiche des Gesundheitswesens kommuniziert werden und dass ein Austausch über deren gelungene Umsetzung stattfindet. Gleichzeitig muss die Landesregierung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und klarer politischer Abwägungen politische Leitlinien entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig müssen alle kommunalen Einheiten mit durchdachten Konzepte des Landes unterstützt werden. Das LZG muss in zentralen Fragen der Pandemiebekämpfung die Sicherung notwendiger Standards und Verfahren verantworten und gerade in einer pandemischen Lage die hochqualifizierte Beratung der Gesundheitsämter übernehmen. Diese Linie ist dann Ausgangspunkt für alle kommunalen Strategien. Hierdurch vermeiden wir auch eine dem Gesundheitsschutz zuwiderlaufende interkommunale Konkurrenz. Zusätzliche kommunale Gestaltungsoptionen bleiben innerhalb dieses Rahmens weiterhin möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das LZG muss den Kommunen in Krisensituationen Informations- und Aufklärungsmaterialien in den Hauptsprachen der hier lebenden Menschen zur Verfügung stellen, um schnell die gesamte Bevölkerung informieren und aufklären zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommunen müssen gerade bezogen auf den Infektionsschutz auch die Möglichkeit haben, interkommunale Personalpools zu schaffen. Infektionen kennen keine Grenzen und eine konsequente Bekämpfung an Hot-Spots hilft am Ende allen Menschen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch außerhalb von Krisensituationen setzen wir auf eine klare Stärkung der öffentlichen Strukturen im Sinne eines Gesundheitsschutzes und der Prävention. Hierzu bedarf es der dauerhaften Kommunikation in der kommunalen Familie und mit dem Land. Gerade innerhalb einer Kommune können andere Fachbereiche die Daten des ÖGD gewinnbringend nutzen, so zum Beispiel zur Unterstützung von Familien in benachteiligten Stadtteilen. Auch Gesundheitskooperationen im Sinne einer Arbeitsteilung zwischen mehreren Kommunen oder zwischen dem LZG und verschiedenen Kommunen können sinnvoll sein, beispielsweise in der Apothekenaufsicht. Hierbei müssen inhaltliche Impulse immer wieder vom Land aufgegriffen und durch weitere Konzepte hinterlegt werden. Wir wollen Daten der Gesundheitsberichterstattung verbindlich in gesundheitspolitischen Entscheidungen berücksichtigen. Gesundheitliche Folgeabschätzungen soll auch in anderen Politikfeldern als „Gesundheitscheck“ ganz selbstverständlich verankert werden – etwa bei verkehrs-, sozial- oder klimapolitischen Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben Defiziten beim Infektionsschutz sehen wir als unmittelbare Auswirkung der Corona Pandemie eine Zunahme psychischer Belastungen, Problemen und Erkrankungen. Auch hier muss der ÖGD weiter gestärkt werden, um präventive Konzepte und niedrigschwellige Angebote, den kommunalen Bedarfen entsprechend, zu entwickeln und aufzubauen. Das Vernetzen von Trägern der unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern Psychosoziale Dienste, Gemeindenahe Psychiatrie, Jugendhilfe, Sozialverwaltung, etc. ist ein wesentlicher Faktor für eine wirksame Struktur. Neben diesen Feldern sollte der ÖGD auch im Bereich der Beratung zu sexueller Gesundheit stärker tätig werden. Aktuell gibt es qualifizierte und anonyme Angebote zu &quot;sexuell übertragbaren Erkrankungen&quot; nur vereinzelt in Gesundheitsämtern. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Angebot zu einem flächendeckenden Netz von Beratungs- und Untersuchungsangeboten ausgebaut wird.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen schon jetzt: Kinder und Jugendliche haben durch die Corona-Krise eine enorme gesundheitliche Belastung zu tragen. Bewegungsmangel und fehlende Sozialkontakte können unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Deswegen wird die Kinder- und Jugendgesundheit eine der zentralen Herausforderungen des ÖGDs nach der akuten Phase der Pandemie sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Mit Digitalisierung die Gesundheitsversorgung verbessern</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNE stehen für eine Digitalisierung, die dem Menschen dient - nicht umgekehrt. Telemedizin, Telematik, Künstliche Intelligenz und Roboter sollen helfen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern sowie Ärzt*innen, Pfleger*innen und Hebammen zu entlasten. Sie ersetzen aber nicht menschliche Zuwendung und fachliche Kompetenz. Nicht das technisch Machbare bestimmt, sondern das, was den Menschen hilft, selbstbestimmt gesund zu sein und zu leben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine hochwertige technische wie digitale Ausstattung kann gerade im häuslichen Umfeld die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens deutlich erhöhen und die Pflege systematisch unterstützen und entlasten. Dabei ist der Bereich der digitalen Dokumentation wichtig und als mobiles System entlastend. Hier kann Digitalisierung aber weit mehr, als bisher die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Gesundheitsakte (eGA) können. Die von den Patient*innen selbst verwalteten Daten können ihre Versorgung verbessern und Lebensqualität steigern - so fallen etwa unnötige Doppeluntersuchungen weg, Polymedikation fällt schneller auf und Wechselwirkungen können sichtbar werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Risiken durch große Datenkraken, die Gesundheitsdaten als neue „Währung“ im System entdeckt haben, sind durch klare Datenschutzregelungen weiterhin zu minimieren. Patient*innen brauchen die entsprechende Information, Befähigung und Unterstützungsangebote, um ihre Eigenverantwortung auch leben zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das gleiche gilt für behandlungsunterstützende wie begleitende Angebote. Mit den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und bald auch mit den digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) haben die Versicherten einen Anspruch auf Kostenübernahme für diese Apps oder digitalen Anwendungen. Hier brauchen wir in NRW unabhängige Beratung und Schulung, die in bestehende Strukturen integriert werden. Selbsthilfestrukturen könnten DiGAs testen und mit Fachärzt*innen oder Fachgesellschaften gemeinsam Informationen dazu erstellen und beraten. Aber auch die Verordnenden oder begleitenden Pflegekräfte brauchen Informationen über die angebotenen DiGAs. Wir brauchen auch eine evidenzbasierte Qualitätskontrolle bzw. Zertifizierung derartiger Anwendungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Heilberufe brauchen Grundlagen und spezifische Kenntnisse und müssen entsprechend in digitalen und telemedizinischen Kompetenzen geschult werden. Statt nur die heute Beschäftigten nachträglich zu qualifizieren, muss dies in die Ausbildungsinhalte integriert werden. Auch in das Medizinstudium gehören diese Inhalte. Algorithmen und KI-gestützte Systeme werden in wenigen Jahren Regel und nicht mehr Seltenheit im System sein, um Ärzt*innen bei Diagnosen zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Art der sektorübergreifenden und innersektoralen Kommunikation verändert sich durch die Digitalisierung. Das Virtuelle Krankenhaus NRW ist dafür ein gutes Beispiel. Es hat mit einer Finanzierung durch den Europäischen Regionalfonds (EFRE) begonnen, ist über den Innovationsfonds weiterentwickelt worden und soll jetzt schrittweise in die Regelfinanzierung überführt werden. Zentren mit großer Fachkompetenz, hohen Fallzahlen und Erfahrungen mit ungewöhnlichen Verläufen, unterstützen kleinere Krankenhäuser bei der Versorgung komplexer und komplikationsgefährdeter Patient*innen via telemedizinischer Visite, Fallbesprechung und Begleitung. Mit fünf Fachbereichen zu Beginn soll das System auf weitere Gebiete erweitert und perspektivisch auch der Bereich der niedergelassenen Ärzt*innen hierüber Unterstützung erhalten können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen für NRW auch weiterhin Geld und Mut, um in Innovationen zu investieren, die den Menschen egal auf welcher Seite im Gesundheitssystem nutzen. Neben den zahlreichen Projekten die aus Mitteln des Innovationsfonds bei jeder neuen Ausschreibung nach NRW geholt werden, brauchen wir einen strukturierten Prozess um NRW zu innovativen Gesundheitsstandort zu machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 24 Aug 2021 21:45:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-3NEU: Weckruf aus der Wissenschaft: Wir sind Hanna!</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/weckruf_aus_der_wissenschaft_wir_sind_hanna-5724</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/weckruf_aus_der_wissenschaft_wir_sind_hanna-5724</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Wissenschaft &amp; Forschung brauchen gute Rahmenbedingungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ob bei der Erforschung des Klimawandels, der Entwicklung von Impfstoffen oder der Aufklärung von Verschwörungsmythen – Wissenschaft und Forschung sind von elementarer gesellschaftlicher Bedeutung!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit der höchsten Dichte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Europa, sollte der Forschungs- und Hochschulbereich für das Land NRW einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert haben und sich in guten Forschungs- und Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Doch die Hochschulpolitik der schwarz-gelben Landesregierung zeichnet ein anders Bild: In der Landespolitik und im Wissenschaftsalltag ist die Lage desaströs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unter dem Hashtag #IchBinHanna haben seit Juni 2021 zahlreiche wissenschaftliche und wissenschaftsassozierte Beschäftigte ihrem Ärger über die schlechten Arbeitsbedingungen mit unsicherer Zukunftsperspektive in Wissenschaft und Forschung Luft gemacht. Über 80 Prozent des wissenschaftlichen Personals in NRW sind befristet beschäftigt, dabei sind ungewollte Teilzeitverträge bei gleichzeitigen ungewollten Überstunden keine Seltenheit. Dieser digitale Protest verdeutlicht eine Schieflage innerhalb der föderalen Hochschullandschaft in Deutschland: Obwohl immer wieder beteuert wird, wie wichtig Bildung und Forschung sind, so wenig scheint die Politik bereit zu sein, in gute Bedingungen für die Wissenschaft zu investieren. Dabei wird scheinbar vergessen, dass gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen die Grundlage bilden für die präzise Analyse gesellschaftlicher Probleme, für zukunftsweisende Innovationen, sowie für die Lehrer*innenausbildung und bildet damit auch die Basis guter Schulbildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wissenschaftler*innen hangeln sich oft von einem Kurzvertrag zum nächsten und wissen nicht, ob sie in einem halben Jahr noch die Miete zahlen können. Gleichzeitig verlieren Professor*innen regelmäßig ihre erfahrenen und wertvollen Mitarbeiter*innen. Dieser Missstand hat nicht nur Auswirkungen auf die Lebenssituation einzelner Menschen, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit der Hochschulen und die Qualität der Lehre und der Forschung. Zudem führen befristete Arbeitsverträge, schlechte Arbeitsbedingungen und vergleichsweise geringe Bezahlung dazu, dass den Hochschulen Wissenschaftler*innen verloren gehen und Potentiale nicht ausgeschöpft werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Grunde geht es um die Zukunft des Forschungs- und Bildungsstandorts Deutschland. Denn eine solide Finanzierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen würde nicht nur zu mehr Planungssicherheit und besseren Arbeitsbedingungen führen, sondern auch die thematische Vielfalt in Wissenschaft und Forschung vor einer zu starken Ausrichtung an Drittmittelgebern schützen.<br>
Die weit über eine an sich schon fatale Prekarisierung der Hochschulbeschäftigten hinausreichende gesamtgesellschaftliche Bedeutung kann dabei nicht genug betont werden: Entwicklungen wie die zwangsweise Entlassung qualifizierten Personals, die Zunahme von Teilzeit- und Fristverträgen und die ständige Jagd nach externen Drittmitteln und befristeter Projektfinanzierung zerbrechen nicht nur die persönlichen Lebensläufe von Forschenden und Lehrenden oder verunmöglichen längerfristige Hochschul-Infrastrukturplanung. Sie zwingen Forschung und Lehre überdies dazu, sich inhaltlich mehr und mehr an kurzfristigem Denken, an den Vorgaben externer Geldgeber und an unmittelbarer monetärer Verwertbarkeit auszurichten. Dies ist eine Gefährdung von Wissenschafts- und Forschungsfreiheit und unterminiert unter dem Deckmantel von Innovativität insbesondere die essentielle Grundlagenforschung, kritische Hinterfragung und langfristiges Denken - also ausgerechnet auch all jene Bereiche, die für eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte Gesellschaft unverzichtbar sind.<br>
Eine angemessene Grundfinanzierung der Hochschulen ist also unerlässlich, um die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit zu sichern und die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Anstatt in die Grundfinanzierung der Hochschulen zu investieren, standen aber zuletzt Budget-Kürzungen auf dem Plan.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Hashtag #IchBinHanna ist ein Weckruf und verdeutlicht die gravierenden Missstände der wissenschaftlichen Beschäftigten! Die gilt es zu beseitigen! Wir müssen dafür die Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter die Lupe nehmen, gute Beschäftigungsstrukturen etablieren und eine planbare Karriere in der Wissenschaft möglich machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Wie wir Wissenschaft und Forschung nachhaltig stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für einen klugen rechtlichen Rahmen im Bund und mehr Unterstützung des Bundes für die Länder, treten wir am 26. September zur Bundestagswahl an. Wir wollen aber auch ganz besonders die landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um attraktive und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in unserem Land zu schaffen. So wächst die Grundfinanzierung dank grüner Wissenschaftspolitik in Baden-Württemberg und Hamburg jährlich um durchschnittlich drei Prozent, in Hessen um vier Prozent. Für bessere Arbeitsbedingungen werden in Baden-Württemberg beispielsweise 2000 unbefristete Stellen über alle Hochschulformen bis 2021 geschaffen und auch Hessen und Hamburg sorgen mit ihrem Hochschulpakt bzw. Zukunftsverträgen für mehr Planungssicherheit für Wissenschaftler*innen. Das ist auch in NRW möglich – und nötig!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen das System aus Kurzverträgen, Kettenbefristungen und Dauerüberlastung beenden. Dafür muss auf Bundesebene das Wissenschaftszeitvertragsgesetz grundlegend reformiert werden. Unser Ziel ist ein rechtlicher Rahmen, der hilft den Anteil der unbefristeten Mitarbeiter*innen-Stellen grundlegend zu erhöhen. Wir fordern mehr Dauerstellen für Daueraufgaben, um ein breites Fundament für gute Lehre und zukunftsweisende Forschung in NRW zu legen. Befristungen müssen mit entsprechenden Auflagen für Hochschulen und Perspektiven für die Beschäftigten verbunden sein und faire Vertragslaufzeiten schaffen. Das bedeutet etwa, dass die sechs Jahre vor und nach der Promotion den Beschäftigten auch tatsächlich zur Verfügung stehen und keine Qualifikation gefährdet ist, weil Stellen nicht verlängert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch die Landesregierung hat Möglichkeiten unsachgemäße, kurze und Kettenbefristungen an Hochschulen einzudämmen.<br>
Dabei ist es besonders wichtig, dass diese Stellen Teil der Grundfinanzierung werden. Hierfür dürfen keine anderen Töpfe zweckentfremdet werden, insbesondere nicht die Qualitätsverbesserungsmittel, auch weil die Studierenden hier bei der Bestimmung der Ausgaben ein besonderes Mitspracherecht genießen.<br>
Wir wollen die Hochschulen ausreichend ausstatten und die Umsetzung rechtlicher Regelungen sicherstellen, um einen hohen Standard und verlässliche Vereinbarungen bei der Betreuung aller Promovierenden und Postdocs zu gewährleisten. Ebenso wollen wir den Wiedereinstieg von Wissenschaftler*innen ermöglichen, deren Laufbahn durch die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ungerechterweise beendet wurde. Damit nehmen wir auch allen Wissenschaftler*innen den Druck eines jähen Karriereendes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir wollen planbare und transparente Karrierewege für Wissenschaftler*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen sichere und transparente Berufswege an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW, die von Beginn an Planungssicherheit ermöglichen. Alle Wissenschaftler*innen müssen ihren Aufgaben in Forschung und Lehre nachkommen können, ohne ständig von Existenzsorgen geplagt zu sein. Deswegen setzen wir uns für mehr Dauerstellen an den NRW-Hochschulen und Karrierewege abseits von Professuren ein. Bund und Land stehen gemeinsam in der Verantwortung, die dafür nötigen Finanzmittel bereit zu stellen. Insbesondere an Hochschulen für angewandte Wissenschaftgilt es, den Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus mit guten Arbeitsbedingungen zu unterstützen, wie dies beispielsweise in Hessen derzeit passiert. Wir wollen in NRW jedem Lehrstuhl an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft mindestens eine*n wissenschaftliche*n Beschäftige*n zur Seite stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Chancengleichheit und Diversität sind zentral für Qualität, Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit im Wissenschaftssystem. Jedoch stellen sich für Frauen, People of Color, Menschen aus Nicht-Akademikerfamilien, mit geringen ökonomischen Ressourcen oder mit internationaler Familiengeschichte, sowie Akademiker*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nach wie vor besondere Herausforderungen beim Karriereweg innerhalb der Wissenschaft. Diese Chancen- und Geschlechterungerechtigkeit wollen wir durch gezielte Förderprogramme überwinden und durch eine Anpassung der Hochschulstatistik auch in ihrer Wirkung überprüfbar gestalten. Bei der Ausgestaltung der Programme sollen die spezifischen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Wissenschaftler*innen stärker berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang können die gesetzlichen Interessenvertretungen, welche sich mit den Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit an den Hochschulen auseinandersetzen, als wichtige Impulsgeber*innen für positive Veränderungsprozesse agieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Arbeitsbedingungen studentischer Mitarbeiter*innen verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen die Arbeitsbedingungen auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte verbessern.<br>
Das fordert auch die studentisch initiierte, breit getragene und vor allem gewerkschaftlich unterstützte Kampagne „TVStud - Her mit den Tarifverträgen für Studentische Beschäftigte!“. Wir begrüßen und unterstützen diese<br>
Studentische Beschäftigte brauchen eine tarifliche Absicherung ihrer Löhne und Arbeitsbedingungen sowie eine garantierte Personalvertretung. Dafür müssen die Länder ihre Blockadehaltung aufgeben und einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte ermöglichen. Klar ist für uns, dass alle arbeitsrechtlichen Standards auch für studentische Beschäftigte gelten müssen. Das bedeutet insbesondere angemessene Löhne und regelmäßige Lohnanpassungen, Planbarkeit durch klare Regeln zu Mindestvertragslaufzeiten und Urlaubsanspruch sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wir wollen für alle studentischen Beschäftigten Personalvertretungen gewährleisten und eine gerechte Vertretung von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden aus Verwaltung und Technik sowie Studierenden in allen Gremien der Hochschulen sicherstellen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat das Hochschulgesetz in diesen und anderen Punkten aufgeweicht. Das müssen wir wieder ändern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mit einem Wissenschaftsmodernisierungsprogramm den Sanierungsstau beenden</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gute Arbeitsbedingungen setzen eine gute Infrastruktur voraus. Diese Bedingungen sind in NRW derzeit nicht gegeben. Der Sanierungsbedarf bei den Hochschulen und Universitätskliniken liegt bei etwa zwölf Milliarden Euro. Wir wollen mit einem Wissenschaftsmodernisierungsprogramm den Sanierungsstau effektiv bekämpfen. Bei der Sanierung wollen wir höchste Standards anlegen, um möglichst klimaneutrale Gebäude zu erhalten, auch durch die Nutzung des enormen Potenzials für erneuerbare Energien. Für einen zukunftsfähigen Wissenschaftsstandort brauchen wir auch erhebliche Investitionen in die digitalen Infrastrukturen der Hochschulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Wir GRÜNE setzen auf den </strong><strong>Wissenschafts</strong><strong>- und Forschungsstandort NRW</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wissenschaft und Grundlagenforschung sind wichtige Pfeiler unserer Gesellschaft und unserer Innovationskraft. Die Pandemie hat noch einmal deutlich gemacht, welch wichtige Rolle Wissenschaft in Deutschland und weltweit spielt. Bessere und verlässliche Karrierewege an unseren Hochschulen nützen Forschung, Lehre und der der privaten Lebensplanung der Beschäftigten in der gesamten Gesellschaft. GRÜNE Bildungspolitik schließt Hochschul- und Wissenschaftspolitik mit ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Hochschulen und Wissenschaftler*innen wirken mit ihrem Know-how direkt in unsere Gesellschaft, unsere Schulen oder unser Gesundheitswesen hinein. Auch aus diesem Grund wollen wir mehr Dauerstellen an den Hochschulen, mehr Karrierewege an Hochschulen abseits von Professuren und eine solidere Finanzierung von Hochschulen in NRW. Nur so können wir beste Forschungs- und Lehrbedingungen sowie beste Bedingungen für den Wissenschaftstransfer dauerhaft in NRW gestalten und so dafür sorgen, dass junge Wissenschaftler*innen gleichberechtigte Chancen und transparente Karrierewege in der Wissenschaft vorfinden. Bund und Land stehen gemeinsam in der Verantwortung, die dafür nötigen Finanzmittel bereit zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür setzen wir GRÜNE uns auf Bundes- und Landesebene ein.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Aug 2021 13:24:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-2NEU: Zukunft ländlicher Raum 4.0 </title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/zukunft_laendlicher_raum_4_0_-59599</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/zukunft_laendlicher_raum_4_0_-59599</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ökologisch nachhaltig, sozial gerecht <span class="underline">und</span> zukunftsfähig! </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein ländlicher Raum, in dem die Menschen gut und gerne leben – dafür arbeiten wir Grüne. Uns geht es darum, das Versprechen gleichwertiger Lebensverhältnisse überall in unserem Land Realtität werden zu lassen. Aber dafür braucht es aktive Politik anstelle eines Wegduckens vor den Herausforderungen auf dem Land. Während größere Städte in NRW wie Köln oder Münster weiter wachsen werden, sind die Aussichten im ländlichen Raum gemischt. Während einzelne Teilregionen – gerade auch im Umfeld von Großstädten boomen, sich Wirtschaft und Bevölkerung dynamisch entwickeln, werden andere Teilregionen Bevölkerung verlieren – laut Bevölkerungsprognosen vor allem in Südwestfalen und in Teilen von Ostwestfalen-Lippe. Denn zum demografischen Wandel noch die Landflucht dazu. Viele junge Menschen zieht es in die Metropolen, um dort die Vielfalt der Bildungs-, Berufs-, Freizeit- und Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies führt zwangsläufig zu einer allmählichen Überalterung der betroffenen ländlichen Gebiete. Schon bald könnte in einigen Regionen jede/r dritte Einwohner*in älter als 65 Jahre sein. Den Unternehmen stehen dann nicht mehr genug Fachkräfte zur Verfügung. Steuereinnahmen würden sinken und damit wiederum die Investitionsmöglichkeit der Kommunen in die Infrastruktur. Dabei beklagen heute schon viele ländliche Regionen Mängel in der Infrastruktur: Unzureichende Angebote in der Nahversorgung und im ÖPNV, Funklöcher, niedrige Bandbreiten und auch die gesundheitliche Versorgung gerät immer mehr unter Druck - ein Mangel an Hausärzt*innen und dezentralen Gesundheitsversorgungsstrukturen ist bereits jetzt schon vorhanden. Neben der demographischen Entwicklung stehen die ländlichen Regionen aber auch durch Klimakrise und Artensterben vor enormen Herausforderungen. Dürren und Wetterextreme bedrohen Ernten und Natur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die sozial-ökologische und digitale Transformation der Gesellschaft bietet große Entwicklungschancen für den ländlichen Raum. Gehen wir diesen Umbauprozess jetzt ganzheitlich und mit Weitblick an, so werden die ländlichen Regionen davon enorm profitieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine bürgerorientierte dezentrale Energiewende bietet große Chancen für mehr Wertschöpfung und zusammen mit klimaneutralem Tourismus wird die Klimawende auf dem Land eine Erfolgsgeschichte. Die Mobilitätswende ermöglicht eine gute Anbindung an die Metropolen und mehr Unabhängigkeit vom eigenen Auto. Die sozial-ökologische Transformation der Land- und Ernährungswirtschaft führt durch die Wiederbelebung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu mehr Wertschöpfung. Und die Digitalisierung bewirkt, dass Büroarbeit, Bildung und Teilhabe von überall möglich ist – aus dem Homeoffice, Coworking-Space im Dorfzentrum oder direkt in der Natur. Mit digitalen Technologien können dann auch kleine Geschäfte im Dorf große Einkaufserlebnisse schaffen. Das alles spart massiv Verkehr, CO2 und Ressourcen und es wird auch die Landflucht stoppen und die Städte enorm entlasten. Das ist unsere Grüne Vision für den ländlichen Raum. So können wir gleichwertige Lebensverhältnisse und aus Stadt-Land-Regionen klimaneutrale „Zukunftsräume“ schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne NRW wollen in einem großen Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Bürger*innen der Stadt-Land-Regionen in NRW einen <strong>Masterplan für den ländlichen Raum 4.0</strong> ähnlich wie Österreich erarbeiten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unseren LOCAL GREEN DEAL.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong> Der ländliche Raum 4.0.</strong><strong>braucht faire Grundbedingungen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Digitalisierung ermöglichen: </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ohne gleichberechtigte Breitband- und Mobilfunk-Versorgung werden ländliche Regionen den Anschluss an die moderne Wirtschafts- und Arbeitswelt verlieren. Dabei könnten gerade hier die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, da die Ortsgebundenheit an Bedeutung verliert. Stationäre Arbeitsplätze können vielfach durch Teleheimarbeit (Home-Office), virtuelle Teams, temporäre und flexible Arbeitsorte ersetzt werden. Das physische Vorortsein wird durch eine digitale Präsenz abgelöst, aber nur dort, wo auch eine stabile Breitband- und Funk-Versorgung gesichert sind. Mit digitalen Technologien könnten auch stationäre Geschäfte im Dorf wieder aufgewertet werden und gegen die Konkurrenz durch E-Commerce (elektronisch) und M-Commerce (mobil) bestehen. Produkte könnten im Laden nicht nur „live“ sondern auch digital angeboten werden. So könnten auch in Dörfern Einkaufserlebnisse wie in der Großstadt angeboten werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge (GRD) einführen</strong><strong>:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie gut die Chancen und Möglichkeiten der Teilhabe vor Ort sind, hängt stark von der Finanzausstattung und Infrastruktur der Kommunen ab. Besonders in strukturschwachen Regionen muss hier nachgebessert werden. Wir setzen uns für die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe ein, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen und geplant wird: Die <span class="underline">Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge (GRD).</span> Mittels eines Bund-Länder-Programms „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“ wollen wir eine räumliche Grundsicherung einführen. Diese Grundsicherung umfasst insbesondere die drei Säulen: Regionale Mobilitätsgarantie, regionale Gesundheitsnetzwerke und einen Rechtsanspruch auf eine schnelle Breitband-und Mobilfunkversorgung. Wir Grüne NRW setzen uns ein für einen Stärkungspakt öffentliche Infrastruktur und eine gesicherte Finanzierung der Daseinsvorsorge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nahversorgung sichern:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Frankreich hat jede/r Bürger*in ein Recht darauf, dass es in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Bäckerei gibt. Wir wollen einen ordnungsrechtlichen Rahmen schaffen, damit der Wildwuchs von Lebensmitteleinzel-/Handelsunternehmen auf der grünen Wiese gestoppt wird. Zudem setzen wir uns für die Erarbeitung von regionalen Nahversorgungsstrategien ein. Wir wollen Dorfkerne revitalisieren und kleine Geschäfte sowie das örtliche Handwerk fördern und so eine dezentrale Nahversorgung erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns für eine <strong>kontinuierliche Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs </strong>hinsichtlich einer ausgewogenen Verteilung zwischen Ballungsräumen und ländlichen Räumen ein, die die jeweilige Wirtschaftskraft auf der einen Seite und die Bedarfe auf der Seite berücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben der Ausgleichsfunktion des Gemeindefinanzierungsgesetzes müssen die Kommunen stärker bei der Bewältigung der Klimafolgen und bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Umweltaufgaben der Zukunft gemeinschaftlich tragen:</strong> Die ländlichen Räume übernehmen die Bereitstellung einer großen Vielfalt an Ökosystemleistungen, Regulationsleistungen und kulturellen Leistungen (Kulturlandschaftserhalt). Allerdings führen steigende Nutzungsansprüche (Zubau Straßen/Trassen, Wohn-/Gewerbegebiete, Erneuerbare Energien, etc.) und Konkurrenz um Arbeitsplätze und Einwohner*innen unter den Kommunen zu einer zunehmenden Intensivierung der Flächennutzung. Unsere Lebensgrundlagen – Artenvielfalt und gesunde Ökosysteme – sind deshalb an vielen Stellen erheblich gefährdet. Um die langfristige Bereitstellung der vielfältigen Ökosystemleistungen zu sichern, benötigen wir endlich eine ökologische Politik. Die Bewahrung von Artenvielfalt, Boden, Flächen, Wasser ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Leitbild „Green Regions“ – aus Australien und den USA stammend - erkennt an, dass die ländlichen Räume zahlreiche Ausgleichs- und Schutzfunktionen für eine dominant städtische Gesellschaft übernehmen und eine Vielzahl naturnaher Ökosysteme beherbergen und dass dies entsprechend honoriert werden muss. Für ein derartiges Leitbild wollen wir Grüne uns einsetzen. Der Erhalt von Kulturlandschaften ist als Kulturleistung zu bewerten und muss ähnlich wie Museen und Konzerthäuser gesamtgesellschaftlich getragen werden. Für die kommunalen Aufgabenbereiche, die mit der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen (sustainable development goals) und Klimaschutzzielen einhergehen, braucht es auf kommunaler Ebene eine systematische Bereitstellung von Personalstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bodenschutzstrategie, Flächenmanagement und Bauland-Monitoring: </strong>Der Flächenfraß geht in NRW seit der Aufhebung des 5-ha-Grundsatzes im Landesentwicklungsplan (LEP) durch die CDU-FDP-Koalition ungesteuert weiter. Treiber des Flächenverbrauchs ist hier seit Jahren auch der ländliche Raum, bzw. die politischen Entscheidungsträger*innen vor Ort. Die in Flächenkonkurrenz stehenden Kommunen beschleunigen den Verbrauch durchÜberbietungswettbewerbe für neue Gewerbe- und Wohngebiete enorm. Wenn wir so weiter machen, würdenwir in NRW in rund 200 Jahren über keinen Grund und Boden mehr als Ernährungsgrundlage verfügen. Wir Grüne wollen Instrumente für einensparsameren Flächenverbrauch (kurzfristig 5-ha-Ziel und mittelfristig – noch vor 2050 - 0 ha) und eine Flächenkreislaufwirtschaft entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir wollen den Aufschwung aktiv voranbringen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Dorfbüroprogramm 4.0</strong>:<br>
Immer mehr Menschen im ländlichen Raum arbeiten mittlerweile zumindest zeitweise im Home-Office. Doch oft sind die Möglichkeiten nicht optimal, im Home-Office berufliche Arbeit von Privatem klar abzugrenzen oder es gibt keine gute digitale Büro-Infrastruktur. Hier können Coworking Spaces bzw. anmietbare Einzelarbeitsplätze in den Dörfern eine gute Lösung sein. Wir Grüne wollen für den Aufbau solcher Büros in den Dorfzentren unter Nutzung von Leerständen ein spezielles Dorfbüroförderprogramm (ähnlich Rheinland-Pfalz) aufsetzen. So können wir die Dorfzentren aktiv beleben und Kaufkraft in die Dörfer bringen. Gaststätten und die kleinen Läden könnten davon sehr profitieren. Jeder ersparte Weg entlastet die Ballungsräume, reduziert die Mobilitätsanforderungen und spart CO2-Emissionen. Gleichzeitig schaffen wir Anreize, im ländlichen Raum zu leben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Runder Tisch „Zukunft der Arbeit Land-Stadt“: </strong><br>
Eine aktuelle Studie zeigt, im Mittel rechnen die Arbeitgeber*innen mit einem langfristigen Anstieg der Homeoffice-Tage um 65 % zu vor der Corona-Krise und einem Abbau von Büroflächen von rd. 20%. Und auch viele Konferenzen werden nach Corona weiter digital oder zumindest hybrid stattfinden. Für den ländlichen Raum ist das eine zu begrüßende Entwicklung, denn so ist Arbeit und Teilhabe ohne lange Anfahrtswege bspw. mitten in der schönsten Natur möglich. Zusammen mit der Politik und den großen Arbeitgeber*innen in den Städten und umliegenden Landkreisen wollen wir die Infrastrukturanforderungen für die Arbeits- und Teilhabemodelle 4.0 definieren und passgenau aufsetzen. Denn egal ob Homeoffice, Coworking-Spaces oder Dorfbüros, das Thema des dezentralen Arbeitens muss zusammen mit dem Thema Mobilität und dem Ausbau der ÖPNV Infrastruktur gedacht werden. Damit eine klimafreundliche Transformation der Arbeit gelingt, brauchen wir Anreizsysteme für die Betriebe, auf gute dezentrale Arbeitsmodelle zu setzen (z.B. Neukonzeption der Pendler*innenpauschale ggf. mit Unternehmensbeteiligung, ein Rechtsanspruch auf Homeoffice, etc.), in Dorfbüros zu investieren oder dort Arbeitsplätze anzumieten. Der nicht mehr benötigte Büroraum könnte dann zeitnah in Wohnraum umgebaut werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Mobilität 4.0:</strong> Die Wege im ländlichen Raum sind weit. Auch wenn wir durch digitale Arbeits-/Teilhabeformen und mobile Infrastrukturen Arbeit, Familie, Freizeit und Versorgung wieder näher zusammenbringen und dadurch den Zwang zu Mobilität reduzieren können, brauchen wir im ländlichen Raum eine neue Mobilitätspolitik, die bezahlbare, zuverlässige und klimafreundliche Mobilität für alle Menschen sicherstellt. Dafür braucht es mehr Alternativen zum individuellen Auto – wissend, dass es auch weiterhin von Bedeutung sein wird. Vergleichsweise schnell zu reaktivierende Bahntrassen, höhere Taktungen und Haltepunkte sind zeitnah umsetzbar. Buslinien müssen regional und nicht auf Stadtgrenzen begrenzt gedacht werden. Wir brauchen Schnellbuslinien von und zu wichtigen Knotenpunkten (z.B. von Park/Bike &amp; Ride Plätzen zur Innenstadt) und hierfür ein einheitliches Verbundsystem. Dies erfordert auch den Ausbau von trockenen Wartebereichen. Der ÖPNV / SPNV muss in Kombinationen mit dem Radverkehrsnetz und weiteren alternativen Angeboten (z.B. Rufsysteme, Mitfahrerbänke) so aufgewertet werden, dass Menschen gerne das Auto stehen lassen. Hierzu fordern wir eine erleichterte Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in Bussen. Barrierefreiheit muss dabei mitgedacht werden. Für den ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge setzen wir uns dafür ein, dass auch der Bund mehr Verantwortung für die Finanzierung und Ausgleich von Defiziten übernimmt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>Regionale Gesundheitsnetzwerke:</strong><br>
Besonders der Zugang zu Ärzt*innen und pflegerischen Einrichtungen muss gesichert sein. Allgemeine Versorgungszentren, Gemeinschaftspraxen von bei der Kommune angestellten Ärzt*innen, telemedizinischer Notdienst oder auch Arztbusse/ mobile Fahrdienste können Schritte zur Lösung des Problems sein, Ziel sollte der Erhalt einer dezentralen Gesundheitsversorgung sein, denn lange Wege zu zentren-orientierter Versorgung machen es insbesondere für alte Menschen schwierig, diese aufzusuchen. Der Schlüssel für alle dies sind regionale Gesundheitsnetzwerke (Gesundheitsregionen). Damit können flexible Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort geschaffen, die Sektorengrenzen und deren Fehlanreize überwunden und eine auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte und vernetzte Versorgung ermöglicht werden. Krankenkassen, ambulante Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hebammen, Apothekerinnen und Apotheker sowie therapeutische Berufe arbeiten in Gesundheitsregionen Hand in Hand zusammen. Mobilitätsangebote sind besser mit Angeboten von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu verzahnen, damit Fahrpläne und Öffnungszeiten aufeinander abgestimmt sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Regionalisierungsstrategie und Landesprogramm „regionale Wertschöpfung“: </strong><br>
Regionale Wertschöpfungsketten vom Acker bis zum Teller sind für eine sichere Nahversorgung und im Kampf gegen die Klimakrise existenziell. Wir wollen die regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung stärken und so das Höfesterben stoppen und eine regionale möglichst nachhaltige und gesunde Versorgung sichern. Dafür wollen wir ein Landesprogramm „regionale Wertschöpfung“ aufsetzen. Wo regionale Strukturen (z.B. Metzgereien, Bäckereien) fehlen, wollen wir den Aufbau unterstützen. In öffentlichen Einrichtungen wollen wir verstärkt regionale und ökologische Produkte verwenden. So schaffen wir Nachfrage und faire Preise. Eine landesweite EinkaufsApp und Regionalsiegel unterstützen wir. Ziel ist es, die Städte in NRW möglichst viel mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln aus den ländlichen Regionen im Umland direkt versorgen zu können. Dafür brauchen wir Förderprogramme für die Erstellung und Umsetzung von Regionalisierungskonzepten in den Kommunen/Kreisen (analog Klimaschutzkonzepte) und für den Aufbau von Wertschöpfungszentren sowie regionalen Ernährungssystemen. Wir wollen Modellregionen „Regional Plus“ (regional und besonders artegerecht/umweltfreundlich<a href="#_ftn6">[6]</a>) und Ökomodellregionen fördern und so den regionalen und ökologischen Landbau ausbauen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><strong>Ambitionierte Ausbauziele für Erneuerbare Energien unter Bürgerbeteiligung:</strong><br>
Wir wollen, dass der Ausbau von Erneuerbaren Energien auch unter den Bürger*innen eine hohe Akzeptanz findet und aktiv vorangetrieben wird. Dazu wollen wir eine angemessene Bürger*innenbeteiligung an der Wertschöpfung und an den Planverfahren sicherstellen. Es soll mehr Wertschöpfung in den Kommunen bleiben und Landwirtschaft, Kommunen und Bürger*innen müssen davon unmittelbar profitieren können. Anwohner*innen sollten direkt vergünstigten Strom von regionalen Wind-, Biomasse- und Solaranlagen beziehen können. Auch ein Bürger*innen-Energiefonds kann genossenschaftliche Projekte fördern. Damit Behörden vor Ort Genehmigungen zügig erteilen können, müssen endlich bundesweite Standards für die Koexistenz von Windenergie, Freiflächen-PV und Naturschutz aufgestellt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><strong>Familienbetriebe stärken: </strong><br>
Eine aktuelle Studie zeigt, dass in ländlichen Regionen, in denen es viele Familienunternehmen gibt, die jungen Menschen weniger abwandern, der Wohlstand und die Ausbildungsquote höher und die Arbeitslosigkeit niedriger ist. Denn gegenüber Großkonzernen sind Familienunternehmen in ihren Heimatregionen fest verwurzelt und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung vor Ort. Wir Grüne wollen Familienbetriebe und diese Kultur der Selbständigkeit erhalten und stärken. Aber Familienbetriebe haben es zunehmend schwer, ihren Grundsätzen trotz Wachstumszwängen in globalisierten Märkten treu zu bleiben. Insbesondere in der Landwirtschaft aber auch im Lebensmittelhandwerk bedingen Betriebsentwicklungen oft Betriebsaufgaben in der Nachbarschaft und tragen so zu sozialen Konflikten in den Familien und Dörfern bei. Die vielen Suizide und Burn-Out-Diagnosen in der Landwirtschaft wollen wir ernst nehmen und hierzu vermehrt Forschung ermöglichen. Unternehmenskrisen bspw. auf Grund von Generationskonflikten wollen wir durch kostenlose sozioökonomische Beratungen unterstützen. Dazu setzen wir uns für einen Lehrstuhl Wirtschaftssoziologie / Agrarsoziologie ein. In der Ausbildung müssen auch Themen der Sozioökonomie und Kommunikation Pflichtfach sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><strong>Anreize für die Wirtschaft und Menschen schaffen: </strong><br>
Wir wollen Unternehmensgründungen und -nachfolge im ländlichen Raum insbesondere durch Frauen speziell fördern und bessere Anreize für Fachkräfte schaffen. Ziel ist, eine aktive Ansiedlung und Förderung von grünen Start Up`s, die Errichtung von Gründungszentren und die Einrichtung von Innovationshubs in den ländlichen Räumen, in denen Unternehmen, Start-ups und Wissenschaftseinrichtungen räumlich nah beieinander angesiedelt sind, wodurch der Wissensaustausch gefördert wird. Wir wollen Coworking Spaces und Wirtschaftscluster unter Nutzung der regionalen Ressourcen (z.B. Holzcluster, Bioökonomie) im ländlichen Raum fördern. So wollen wir Kompetenzzentren im ländlichen Raum mit guter ÖPNV-Anbindung schaffen, die wiederum die Möglichkeit bieten, dass dort auch überregionale Großveranstaltungen stattfinden können. Zusätzliche Arbeitsplätze in den neu etablierten Einrichtungen schaffen attraktive Perspektiven für HochschulabsolventInnen in der Region. Auch wollen wir fördern, dass bäuerliche Familienbetriebe, Sozialträger und Institutionen mit Green Care-Angeboten (z.B. tiergestützte Therapie, soziale Projekte auf dem Bauernhof) zusammen neue innovative Wege gehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><strong>Ansiedelung von Behörden in strukturschwachen Regionen: </strong><br>
Die Ansiedelung von Bundes- und Landeseinrichtungen sowie ausgelagerten Organisationen in Regionen ist ein wirksames Instrument der Strukturpolitik. Durch Dezentralisierung von Behörden Bildungs- und Kulturstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe, zentrale Klima- und Umweltforschungseinrichtungen o.ä. wollen wir Impulse geben. Eine Möglichkeit ist z.B der Aufbau einer Fakultät zur ökologischen Waldforschung und Weiterbildung von Waldarbeiter*innen an der Fachhochschule Südwestfalen – bei 1 Mio. Hektar Wald und über 200.000 Waldbesitzer*innen verfügt NRW über kein Institut zur waldbaulichen/forstlichen Forschung und Lehre. Dafür braucht es auch von Bundes- und Landesseite eine klare und transparente Strategie für die Verteilung neuer oder der Erweiterung bestehender Bundeseinrichtungen und Institutionen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><strong>Ökosoziale Transformation gerecht gestalten</strong>:<br>
Der Wandel zu einer klimagerechten Gesellschaft wird uns nur gelingen, wenn alle Menschen auf diesem Weg mitgenommen werden, denn ein relevanter Teil der Landbevölkerung lebt mit kleinen Einkommen in größerem Wohneigentum, heizt mit Öl oder Gas und ist fast vollständig auf das eigene Auto angewiesen, darunter überdurchschnittlich viele ältere Menschen. Die Anschaffung von emissionsfreien Autos, die energetische und barrierefreie Sanierung von Wohnhäusern und die Umstellung von alten Ölheizungen erfordern erhebliche Investitionen. Trotz hoher Förderungen ist das nicht für alle ohne weiteres zu stemmen. Deshalb muss Klimapolitik und Umweltschutz sozial ausgewogen sein und auf die Unterschiede zwischen Ballungsräumen und dem Land Rücksicht nehmen. Wir werden gezielte Programme für die Sanierung des Eigenheimbestands und Umbau zu Mehrgenerationenhäuser entwickeln, die neue Finanzierungsmodelle für Härtefälle und systematische Unterstützung bei der Umsetzung der Sanierung verbinden. Umweltgerechtigkeit ist das Maß unserer Politik: wir denken sozial gerechte und ökologisch zukunftsorientierte Maßnahmen zusammen und werden z.B. durch einen Masterplan Umwelt und Gesundheit diese Schnittstellen bearbeiten.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><strong>Mehr Teilhabe für die ländliche Bevölkerung:</strong><br>
Für Menschen im ländlichen Raum ist mitunter es sehr aufwändig, politische Teilhabe auf Landesebene auszuüben. Dazu haben kleinere Kommunen und Menschen auf dem Land häufig keine ausreichenden Kapazitäten und Vernetzungen, um ihre Interessen anzumelden oder Förderungen wahrzunehmen. Wir wollen eine effektive gleichwertige Teilhabe der Landbevölkerung an politischen, gesellschaftlichen Prozessen über die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ermöglichen. Das fördert die Interaktion zwischen Land und Stadt. Außerdem wollen wir mehr Austausch zur Meinungsbildung und eine neue Einladungskultur etablieren (Runde Tische, Partnerstädte Land/Stadt). Der aktuelle Zuwachs der städtischen Bevölkerung führt zunehmend zu veränderten Zuschnitten der Wahlkreise aufgrund veränderter Einwohner*innenzahlen. Das lässt ländliche Räume noch mehr ins Hintertreffen geraten und auch hier entsteht ein Teufelskreislauf. Im ländlichen Raum sind Ehrenamt und Vereinswesen eine wesentliche Säule der Gesellschaft (z.B. Sport- und Musikvereine, Bürgerbusse). Damit dies auch in Zukunft trägt, setzen wir uns für eine deutliche Stärkung des Ehrenamtes ein. Das Vereinswesens wollen wir stärken und die Integration in Schule unterstützen. Auch die soziale Infrastruktur muss im ländlichen Raum gestärkt werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Aug 2021 13:18:23 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V-1NEU: Faire Bedingungen für kleine Unternehmen und Selbständige</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/faire_bedingungen_fuer_kleine_unternehmen_und_selbstaendige-38536</link>
                        <author>Landesdeligiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/faire_bedingungen_fuer_kleine_unternehmen_und_selbstaendige-38536</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Faire Bedingungen für kleine Unternehmen und Selbständige</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Ausgangssituation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im „Kleinen“ – im Handwerk, Handel, Dienstleistungsbereich oder in der Landwirtschaft – liegt eine große Stärke der Wirtschaft in Deutschland. Rund 97% aller Unternehmen waren 2018 Kleinunter-nehmen (KU &lt; 50 Beschäftigte und/oder &lt; EUR 10 Mio. Umsatz), rund 88% sogar Kleinstunternehmen (&lt;10 Beschäftigte und/oder &lt; EUR 2 Mio. Umsatz). 97% aller Unternehmen in Deutschland sind kleiner Unternehmen (KU) und beschäftigen ca. 31% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Hier entsteht Innovation, Wettbewerb und Wandel. Das sichert uns Vielfalt, Flexibilität, Unabhängigkeit, Machtverteilung und demokratische Prozesse. Die Krisenfestigkeit der KU hat sich auch während der Finanzkrise in 2009 bewährt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch kleine Unternehmen und Selbständige haben es in Deutschland oft schwer, denn die Rahmenbedingungen sind nicht immer fair. Eine große Rolle spielt dabei, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungsprozessen häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zu oft vertreten die Kammern eher die Interessen von größeren Unternehmen und in Mittelstandsstrategien werden KU in einen „Topf“ mit Unternehmen bis 499 Beschäftigen und 50 Mio. Umsatz geworfen (KMU-Definition des IfM Bonn seit 01.01.2016). Dabei ist klar, dass die Strategien, die für einen großes mittelständisches Unternehmen passgenau sind, noch lange nicht für eine kleine Handwerks-Bäckerei oder eine*n Kioskbetreiber*in angemessen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass im Zuge der Corona-Pandemie viele Kleinstunternehmen nun in ihrer Existenz bedroht sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Corona-Krise zeigt uns wie durch ein Brennglas die Probleme der Kleinbetriebe und Selbständigen auf, die alle vorher schon existierten, von der Politik aber nicht gesehen und angepackt wurden: Wenig soziale Absicherung für die Unternehmer*innen, die Liquidität auf Kante genäht, eine überbordende Bürokratie, wenig Zugang zu Kapital, das Schwinden von privaten Rücklagen, die ins Unternehmen investiert wurden sowie eine übermächtige Konkurrenz durch die großen Konzerne bspw. im Online-Handel, die von der Corona-Krise sogar massiv profitieren konnten. Denn während manch großes Unternehmen wie Starbucks, IKEA oder Amazon das Steueraufkommen kreativ gestalten können, tragen kleine Unternehmen vor Ort die volle Steuerverantwortung. Dazu kommt ein hoher Mangel an Fachkräften und Nachfolger*innen.<br><br>
Auch bei den Corona-Hilfsgeldern wurden Kleinunternehmen und Selbstständige abgehängt. Während sie verzweifelt versucht haben, dringend benötigte Unterstützung anzufordern und lange Wartezeiten überbrücken mussten, haben größere Unternehmen, die durchaus eine gute Auftragslage zu verzeichnen hatten, mittels einzelner Kurzarbeitstage Hilfsgelder für sich beansprucht. Natürlich sehen sich große Unternehmen in solch einer Ausnahmesituation auch ungewissen Zeiten gegenüber, dennoch wird eine Regelung von der Rückzahlung dieser Hilfsgelder benötigt, um zu vermeiden, dass Gewinnausschüttungen aus ebendiesem Zeitraum anschließend an Unternehmer und Aktionären ausgezahlt werden, statt sie zurück in die Corona-Hilfsfonds fließen zu lassen und so wiederum Kleinunternehmen und Selbstständige zur Verfügung stehen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Corona-Pandemie machte uns auch noch einmal deutlich, wie wichtig eine dezentrale Wirtschaftsstruktur mit regionalen Wertschöpfungsketten für den Erhalt einer krisensicheren Nahversorgung und im Kampf gegen die Klimakrise ist (short distance economy). So stieg die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln in 2020 stark an. Doch viele Betriebe hatten wir schon vor der Corona-Pandemie verloren. Seit 1989 haben in Deutschland (ähnl. NRW) rund die Hälfte aller kleineren Nahversorgungsbetriebe (kleine Bauernhöfe, „Tante-Emma Läden“, Handwerks-Bäckereien, Fleischereien, Mühlen, Gaststätten etc.) aufgegeben. Und auch die Preissteigerungen auf vielen Immobilienmärkten gerade in den Ballungsgebieten führt vermehrt bei Gewerbemieter*innen, etwa dem kleinen inhaber*ingeführten Einzelhandel, dem Handwerksbetrieb und bei sozialen oder kulturellen Einrichtungen, zu Verdrängungseffekten. War das Innenstadtsterben durch Baumärkte und Lebensmitteleinzelhandelsketten am Stadtrand schon vor der Corona-Krise ein großes Thema, so droht nun in vielen Kommunen eine weitere Verödung und der Verlust wichtiger Kommunikationsorte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Zielsetzung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne wollen die Vielfalt der Betriebe in der Wirtschaft sichern, demokratische Wirtschaftsstrukturen fördern, dezentrale Strukturen und regionale Wertschöpfungsketten stärken sowie lebendige Innenstädte erhalten. Für die kleinen Betriebe und Selbständigen wollen wir faire Rahmenbedingungen schaffen, fairen Wettbewerb und eine gute soziale Absicherung gewährleisten. Gründungen und Unternehmensnachfolgen wollen wir erleichtern. Ziel ist es, eine Entlastung von KU zu erreichen und Skalierungsnachteile stärker zu berücksichtigen. Hierfür wollen wir eine Mittelstandsstrategie für KU – eine KU-Strategie – implementieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>KU-Strategie</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Krisen-Schutzkonzept für KU aufsetzen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>KU in politischen Prozessen angemessen beteiligen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>KU von übermäßiger Bürokratie befreien</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>KU für regionale Nahversorgung fördern</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Faire Rahmenbedingungen international / national schaffen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><strong>Liquidität erhalten / Kapitalausstattung verbessern</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><strong>Soziale Absicherung gewährleisten</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Krisen-Schutzkonzept für KU aufsetzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von der Corona-Krise sind gerade kleine Unternehmen und Selbständige schwer getroffen. Einnahmen brachen durch die Lockdown–Maßnahmen ein, teils durch die direkten Vorgaben für Geschäftsschließungen oder auch indirekt, weil einfach die Kunden fehlten. Dennoch laufen Gewerbemieten weiter. Auch eine mögliche Stundung hilft den Betrieben nicht wirklich, sondern verschiebt das Problem nur. Während einzelne große Unternehmen immer wieder mit viel Steuergeld gerettet werden (z.B. Abwrackprämie, Rettungsgelder), setzen viele Kleinunternehmer*innen ihr privates Vermögen und angesparte Renten ein, um Betrieb und Arbeitsplätze zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Krisen-Schutzkonzept</strong>: In einem Konzept muss in Eckwerten festgelegt werden, unter welchen Bedingungen welches Unternehmen (Kategorie) vom Staat wieviel Unterstützung erhält, wenn durch staatliches Handeln Betriebe geschlossen werden müssen oder sie auf Grund von starken Einschränkungen nicht mehr genug Einnahmen erzielen können. Dabei ist sicherzustellen, dass Hilfsgelder unbürokratisch und zeitnah fließen. Ziel ist es, dass KU stärker unterstützt werden im Vergleich zu Großunternehmen, wie die Autoindustrie oder große Kaufhäuser. Im Falle der Gewährung von Hilfsgeldern ist, bis zu einer vollständigen Rückzahlung, eine Dividendensperre zu vereinbaren. Zudem müssen Rettungsgelder an sozial-ökologische Transformationsprozesse geknüpft werden. Darüber hinaus sind nicht benötigte Hilfsgelder zeitnah abzurechnen und zurückzuzahlen. Solange die Arbeitslosenversicherung für die Selbständigen nicht frei zugänglich ist, muss auch eine Art Kurzarbeitergeld als fiktiver Unternehmer*innenlohn für Selbständige gezahlt werden. Dazu brauchen wir eine klar definierte Risikoverteilung zwischen Vermieter *in und Mieter*in bei staatlichen Schließungsanordnungen oder erheblichen Beschränkungen z.B. in Form einer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufteilung von Mietverpflichtungen zwischen Mieter und Vermieter (vgl. Schweiz). Krisen-Gewinner müssen solidarisch zur Finanzierung der Krisenkosten beitragen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Schnelle zweite Gründungschance schaffen</strong>: Je länger Wirtschaftskrisen andauern, desto mehr KU und Selbständige werden ihren Betrieb aufgeben müssen. Oft sind dann alle persönlichen finanziellen Reserven aufgebraucht. Diesen Unternehmer*innen wollen wir mit einem Gründungskapital von bis zu 25.000 Euro pro Kopf unter die Arme greifen und neuen Mut zur Selbständigkeit machen. Das Gründungskapital soll im Insolvenzverfahren genutzt werden können, um dem Unternehmen wieder auf die Beine zu helfen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen nur durch die Krise in Schwierigkeiten geraten ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>KU in politischen Prozessen angemessen beteiligen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wesentliche Ursache für viele Schwierigkeiten von KUs und Selbständigen ist die mangelnde Sichtbarkeit und Relevanz in politischen Entscheidungsprozessen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Runder Tisch KU / Beirat KU:</strong> Wir wollen, dass kleine Unternehmen und Selbständige in den relevanten Entscheidungsgremien besser beteiligt werden. Hierfür wollen wir einen Runden Tisch KU und einen Beirat der Bundesregierung speziell für die Themen der kleineren Unternehmen und Selbständigen einrichten. In Mittelstandsausschüssen (bspw. Staatssekretärsausschuss Mittelstand) sollen sie gleichrangig zu großen Unternehmen vertreten sein. In Gesetzgebungsprozessen sollen auch KU verstärkt die Gelegenheit erhalten, Stellung zu beziehen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong><strong>Kleine Unternehmen in den Kammern stärken</strong>:</strong> Wir brauchen eine Reform des Kammerwesens, insbesondere der Industrie- und Handelskammern, denn sie vertreten heutzutage vor allem finanzstarke große Betriebe. Wir wollen, dass diese Institutionen in Zukunft einen echten Mehrwert für die KUs bieten. Dazu sind intensive Gespräche über neue Konzepte notwendig. Wir wollen, dass es in den Kammern/Verbänden spezielle KU-Vertreter/Botschafter gibt. Die Repräsentation von KU in den Kammergremien wollen wir erhöhen. Auch wollen wir prüfen, ob die Organisation von Betriebshilfsdiensten ähnlich der Landwirtschaft möglich ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>KU-Check</strong>: Verordnungen und Erlasse wollen wir mit Blick auf KU auf Verhältnismäßigkeit überprüfen. Bei Bedarf müssen pragmatische Lösungen oder Bagatellgrenzen definiert werden oder es werden entsprechende Förder- oder Unterstützungsprogramme aufgesetzt. Falls neue Anforderungen zwingend umgesetzt werden müssen, die aber für KU unverhältnismäßig hohe Ausgaben nach sich ziehen würden, muss es für sie auch entsprechende Fördermaßnahmen geben (Bspw. für ein neues Kassensystem. Eine Gegenfinanzierung könnte durch die Steuermehreinnahmen wegen Betrugswegfall erfolgen.).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>KU von übermäßiger Bürokratie befreien</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bürokratieentlastungskonzept / Task Force Bürokratie</strong>: Wir wollen den Bürokratieaufwand für KU deutlich reduzieren, denn es kann nicht sein, dass gut ausgebildete Fachkräfte gerade in KU ihre eigentliche Arbeit kaum nachgehen können, weil tägliche Bürokratie sie an der produktiven Arbeit hindert. Hierfür wollen wir eine Studie in Auftrag geben, die den Bürokratiedschungel durchforstet. Es muss untersucht werden, für welche Vorgaben Bagatellgrenzen eingeführt werden können, für welche Vereinfachungen möglich sind, wann die Digitalisierung Erleichterung schaffen kann und für welche Anforderungen Unterstützung notwendig sind. Hierbei wollen wir die bestehenden Initiativen im Handwerk (z.B. Initiative „Wirtschaftsmacht Handwerk – Werkbank statt Schreibtisch“, „Rettet das Handwerk“) und in anderen Organisationen einbinden. Zu prüfen ist, inwieweit das Ausmaß der Regulierung noch stärker an der Unternehmensgröße orientiert werden kann, so dass insbesondere kleinere Betriebe entlastet werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Regionale Runde Tische zum Bürokratieabbau:</strong> Wir wollen einen runden Tisch mit Vertreter*innen aus der Praxis initiieren, um Möglichkeiten für Bürokratieabbau mit den Praktikern vor Ort zu ermitteln. Aufzeichnungspflichten aus dem Arbeitsschutz, Brandschutz und der Lebensmittelinformationsverordnung stellen KU vor große Herausforderungen. Unnötige Vorschriften gilt es zu vermeiden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Aufzeichnungspflichten minimieren:</strong> Wir wollen uns bei Vorschriften, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten an Betriebsgrößen angepassten Maßstäben orientieren. Hierfür bieten auch EU-Verordnungen oft Spielraum. So macht es zum Beispiel vor allem für KU einen großen Unterschied, ob bestimmte Aufzeichnungspflichten immer durchgeführt werden müssen oder nur bei Abweichungen von der Norm. Auf Supermärkte gemünzte Vorschriften, wie z.B. unterschiedliche Kennzeichnungspflichten, je nachdem, ob eine Ware vorverpackt wurde oder nicht, sollten bei kleinen handwerklichen Betrieben abgeschafft oder angepasst werden. Auch eine abgeschlossene, gut verständliche und praxisnahe Zusammenstellung aller einzuhaltenden Vorschriften würde KU helfen. Aufzeichnungspflichten müssen regelmäßig überprüft werden. Zukünftig könnten vermehrt über Technikeinsatz/Fotodokumentation etc. die bisherigen Verfahrensdokumentationen entfallen (z.B. nach Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung). Wir wollen, dass bei Betriebsprüfungen verstärkt ein Fokus auf Sauberkeit und Hygiene anstatt auf die Einhaltung von Dokumentationspflichten gelegt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Meldewesen vereinfachen:</strong> Statt vieler einzelner Gänge, z.B. bei der Personalanstellung, wollen wir die Möglichkeit einführen, dass Nachweise und Unterlagen, über welche die Behörden bereits verfügen, nicht erneut verlangt werden können. Dafür soll eine freiwillige Möglichkeit der automatischen Weitergabe von Daten zur Vermeidung von Doppelmeldungen angeboten werden. Zudem wollen wir Statistikmeldepflichten terminlich an andere Meldepflichten anpassen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bundesweit einheitliche Bauvorschriften:</strong> Wir wollen den Dschungel an Bauvorschriften lichten, der insbesondere KU häufig überfordert. Dafür braucht es einen gemeinsamen Einsatz der Bundesregierung und der Länder für bundesweit einheitliche Bauvorschriften, damit z. B. bei Brandschutz und der Höhe von Treppengeländern überall die gleichen Vorschriften gelten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Servicestellen Bürokratie: </strong>Wir fordern mehr Unterstützung für KU insbesondere für Fragen der Förderung, Finanzierung und bei bürokratischen Vorgängen. Über One-Stop-Shops / Dienstleistungszentren mit einer Servicestelle Bürokratie wollen wir für alle kleinen Unternehmen und nicht nur für Gründer eine Unterstützung sicherstellen sowie einen Ansprechpartner für den Kontakt zur Verwaltung anbieten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>KU für regionale Nahversorgung erhalten</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Nahversorgungs-KU fördern:</strong> Seit Jahrzehnten ist der Lebensmitteleinzelhandel von einem Strukturwandel hin zu weniger und größeren Geschäften gekennzeichnet. Gerade in kleineren Orten bestehen daher Probleme, die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in fußläufiger Entfernung, das heißt die Nahversorgung, sicherzustellen. Wir Grüne wollen ein Nahversorgungsförderprogramm für kleine Nahversorgungsunternehmen auflegen, mit dem die Ansiedlung, die Entwicklung und die Erhaltung von Kleinstunternehmen (Lebensmitteleinzelhandel mit Grundsortiment / Bäcker / Fleischer) gefördert werden kann. Dazu wollen wir die Einführung einer Nahversorgungsprämie wie in Tirol prüfen. Wir wollen Neuansiedlungen von KU der Grundversorgung in Dörfern und Mittelzentren über bspw. multifunktionale auch genossenschaftliche „Dorfladenprogramme“ fördern und dabei über erfolgreiche Modelle (z.B. Markttreffs in Schleswig-Holstein) Kriterien für Folgeförderungen definieren. Auch ist zu prüfen, ob nicht auch Bäckereien über weitere Funktionen der Nahversorgung (letzte Meile Station, Post, Bank, o.ä.) wieder angesiedelt werden können. Dazu wollen wir auch steuerliche Anreize prüfen, z.B. für eine Kategorie: Tante Emma Läden/Dorfläden (bspw. bis qm Ladenfläche, etc.) oder für mobile Nahversorgung. Dazu fordern wir einen rechtlichen Schutz von Begriffen wie „Bäckerei“ und eine Art Handwerkssiegel. Wir wollen einen ordnungsrechtlichen Rahmen schaffen, damit der Wildwuchs von Lebensmitteleinzel-/Handelsunternehmen auf der grünen Wiese gestoppt wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Digitale Transformation im stationären Handel sinnvoll unterstützen: </strong>Gerade der inhaber*ingeführte Einzelhandel wurde von der Corona-Krise mit am stärksten getroffen. Ein Sterben vieler kleiner Geschäfte deutet sich an, dabei sind sie für lebendige Innenstädte existenziell, denn sie leisten durch ihre individuelle Kundenbindung einen Beitrag zum guten Leben in der Stadt. Digitalisierungsförderprogramme sind daher ein wichtiger Baustein. Dabei wollen wir „Hilfe zur Selbsthilfe“ fördern und auch die Verantwortung für die notwendige digitale Infrastruktur übernehmen. Marktregeln werden wir so setzen, dass es für digitale und analoge Geschäftsmodelle Chancengleichheit gibt. Wo es gute Erfahrungen mit neuen Geschäftsmodellen gibt, können andere davon profitieren. So wollen wir Grüne den inhaber*ingeführten stationären Einzelhandel unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Programm regionale Wertschöpfung: </strong>Zur Stärkung der kleineren regional agierenden Unternehmen wollen wir ein Programm „regionale Wertschöpfung“ aufsetzen. Neben sofort wirksamen Direktvermarktungs-Förderprogrammen müssen regionale Versorgungsstrategien entwickelt werden, die regionale Wertschöpfungsketten und Versorgungssysteme (regionale Verarbeitungsstrukturen wie Mühlen, Molkereien, Küchen für die Gemeinschaftsverpflegung aber auch mobile Schlachtungen, mobile Käsereien, etc.) wieder in Funktion setzen. Eine gesunde regionale Ernährungsstrategie insbesondere für Gemeinschaftskantinen (Schulen, Kitas, etc.) ist dazu der erste Schritt. Zentral dabei ist der Aufbau einer Organisationstruktur (Wertschöpfungszentren bspw. auf Bezirksebene; Servicestellen Regionalität auf kommunaler Ebene). Regionalsiegel mit Nachhaltigkeitskriterien und regionale Vermarktungskonzepte wie bspw. Marktschwärmer*in wollen wir fördern. Dazu brauchen wir eine landesweite und app-basierte Regio-Plattform. Auf EU-Ebene wollen wir uns für Regeln einsetzen, die regionale Wertschöpfungsketten unterstützen. Lokale Handwerker geraten heute unter Druck, da Kommunen gezwungen werden, Handwerksleistungen ab einer bestimmten Auftragssumme EU-weit auszuschreiben. Deshalb sollten Kommunen dazu angehalten werden, kleinere Lose auszuschreiben. Vergabe von Aufträgen muss an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bestehende Förderinstrumente ausbauen</strong>: Eine übersichtliche, zugängliche und effektive Förderlandschaft ist notwendig, um regionale Wirtschaftskreisläufe zu unterstützen. Hierfür sollten die bestehenden Fördermöglichkeiten innerhalb der GRW (Gemeinschaftsaufgabe &quot;Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur&quot;) und der GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) in einem Bundesprogramm „Regionale Wertschöpfung“ gebündelt und erweitert werden. Um gerade kleinen und Kleinstunternehmen den Zugang zu erleichtern, müssen Unterstützungs- und Beratungsstrukturen ausgebaut und durch Förderscouts ergänzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Handwerk / berufliche Bildung aufwerten:</strong> Das Handwerk ist überwiegend in Kleinst- und Kleinbetrieben organisiert. Doch handwerkliche Kompetenzen und Fähigkeiten gehen zunehmend verloren, die nur schwer wieder aufgebaut werden können. Dabei macht uns die Klimakrise deutlich, dass nicht Masse und Billig sondern Klasse, Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit die wichtigsten Produkteigenschaften für die Zukunft sind. Hier wird das Handwerk für unsere regionalen Kreisläufe wieder an Bedeutung gewinnen. Doch dem Handwerk fehlen zunehmend Auszubildende, auch weil eine universitäre Ausbildung in der Gesellschaft eine höhere Anerkennung erfährt. Deshalb wollen wir mehr Themen von Handwerk, Ausbildungsberufen und Unternehmertum in die Bildungsarbeit der Schulen insbesondere der Gymnasien integrieren. Durch Gleichstellung von betrieblicher und akademischer Bildung sowie durch Angleichung der Rahmenbedingungen für Azubis und Studenten (z.B. Sozialabgaben für Azubis angleichen zu studentischen Praktika, Azubi-Bafög, Azubi-Ticket, Azubi-Wohnungen, Erasmus für Azubis, etc.) wollen wir Ausbildung attraktiver machen. Das duale Berufsausbildungssystem ist ein deutsches Erfolgsmodell mit internationaler Anerkennung. Wir wollen dieses Ausbildungssystem deutlich stärken. Kern ist hier die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Beim &quot;Lernen im Arbeitsprozess&quot; spielen die Praktiker aus den Unternehmen die Hauptrolle und übernehmen damit eine große soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Deshalb wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Ausbildungsleistung des Betriebes durch eine Art staatliche Ausbildervergütung entsprechend dem gesellschaftlichen Wert dargestellt wird. Möglich wäre das bspw. über einen staatlichen Ausbildungsfond, in den alle Unternehmen einzahlen. Denn heute werden gut ausgebildete Fachkräfte von der Industrie häufig abgeworben und profitieren so von der quasi „kostenlosen“ Ausbildungsleistung des Betriebs. Die Selbstverwaltung der betrieblichen Ausbildung ist wesentlich für die Qualität und wird garantiert. Die Finanzierung überbetrieblicher Lehrgänge für Auszubildende sollte staatlich gesichert sein. Wir wollen die Meisterausbildung dem Bachelor gleichstellen und fordern, dass sie zukünftig analog nahezu kostenlos ist. Damit Handwerksberufe wieder attraktiver werden, setzen wir auf eine stärkere Tarifbindung und branchenspezifische Mindestvergütungen. Die Handwerksbetriebe wollen wir bei der Gewinnung und Ausbildung von Auszubildenden stärker unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Unternehmensgründung und -nachfolge erleichtern</strong>: Die Unternehmensnachfolge ist neben der Digitalisierung und der Fachkräftesicherung derzeit wohl die größte Herausforderung für KU. Viele Förderprogramme sind auf Gründungen aber nicht auf Übernahmen ausgelegt. Hier braucht es neue Programme oder eine breitere Auslegung der bestehenden Förderkriterien. Wir Grüne wollen für Mitarbeitende frühe Beteiligungsmöglichkeiten sowie für eine eventuelle spätere Unternehmensübernahmen spezielle Förderprogramme entwickeln, die potenzielle Nachfolger*innen ähnlich wie Gründer*innen bei der Unternehmensübernahme unterstützen. Neugründungen wollen wir erleichtern, denn die Hürden sind mittlerweile so hoch, dass junge Menschen immer mehr die zeitlichen und finanziellen Belastungen und Risiken scheuen. Bei den flächendeckenden Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) für Gründungsberatung und -förderung soll auch immer die Nachfolge durch Förderscouts kompetent beraten sowie die Vernetzung zwischen Nachfolgesuchenden und Nachfolgewilligen gefördert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Faire Rahmenbedingungen international/national schaffen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Handelsabkommen:</strong> Wir wollen faire Handelsabkommen mit durchsetzbaren Schutzstandards für die Umwelt, Klima und Arbeitnehmer*innen. KU sollten nicht durch unfairen Handel im Wettbewerb verdrängt werden. Wir fordern deshalb eine standardmäßige Risikofolgenabschätzung für den Mittelstand insbesondere KU. Wir setzen uns für die Einführung eines deutschen und perspektivisch eines europäischen Lieferkettengesetzes ein. Dabei müssen praktikable Ausnahmen für KU geschaffen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Rahmenbedingungen für die ökologische Transformation: </strong>Wir brauchen eine tiefgreifende ökologische Transformation, mit fairen Rahmenbedingungen, die KU nicht überproportional belasten. Anstatt die Kosten der Energiewende fair zu verteilen, verteuert die Bundesregierung seit Jahren, mit Ausnahmen für große, energieintensive Unternehmen, die EEG-Umlage für die kleinen Unternehmen. Wir hingegen wollen, dass nachweislich nur Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, Vergünstigungen erhalten. Gleichzeitig planen wir die Absenkung der Stromsteuer im Rahmen einer fairen CO2-Bepreisung. Dies würde vor allem KU helfen, die bisher nicht von Stromsteuer-Gutschriften profitieren. Wer sich für die Energiewende engagiert und eigenen Strom erneuerbar erzeugt – zum Beispiel über die Photovoltaikanlage auf dem Dach –, soll dafür keine EEG-Umlage mehr zahlen müssen. Die kleinen Betriebe der Nahversorgung wollen wir mit Fördermaßnahmen für energieeffiziente Anlagen unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Bedingungen bei der digitalen Transformation:</strong> Die Digitalisierung kann eine Chance für KU sein und Arbeitserleichterung sowie mehr Einkommen schaffen. Doch nach Studien zählen zu den Digitalisierungsgewinnern vor allem Großunternehmen. Wir wollen die kleineren Betriebe darin unterstützen, sich mit innovativen digitalen / semidigitalen Geschäftsmodellen eine Zukunft zu sichern. Wir wollen einen Rechtsrahmen für digitale Plattformen schaffen, der einen fairen Zugang für alle gewährleistet. Dafür muss die Marktmacht von Unternehmen wie Amazon, Google und Co durch wirksame Regeln klar begrenzt werden. So dürfen beispielsweise die Angebote kleiner Händler von Amazon nicht länger gegenüber den eigenen Angeboten benachteiligt werden. Damit Geräte verschiedener Anbieter miteinander funktionieren, setzen wir uns in allen Sektoren für offene Standards ein. So können die Wechselkosten für KU zwischen verschiedenen Anbieter*innen gesenkt und neues Innovationspotential geschaffen werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Bedingungen im Bereich Kontrollen, Gebühren</strong>: Wir Grüne setzen uns ein für faire Gebühren für kleine Betriebe. Das Prinzip der Kostendeckung wollen wir aufheben und eine soziale Abfederung ermöglichen. Bei den Schlachtgebühren bspw. zahlen kleine Betriebe mit wenig Schlachtungen i.d.R. erheblich mehr je Tier als Große. Konkret fordern wir hier mindestens einheitliche Schlachtgebühren für alle Betriebe. Genauso fordern wir eine Reform bei den Kontrollgebühren in der Lebens- und die Futtermittelwirtschaft gestaffelt nach Betriebsgröße und nicht nach Dauer der Kontrolle. Kontrollgebühren sollten (z.B. analog Fahrzeugkontrollen) nur bei Verstößen und nicht vollumfänglich pauschal fällig werden. Dazu sollten sämtliche Kontrollen mehr Beratungsfunktion als eine bloße Überwachungsfunktion übernehmen. Kontrollintervalle sollten risikoorientiert angepasst werden. Problembetriebe könnten so häufiger kontrolliert werden. Denn es ergibt wenig Sinn, einen unauffälligen Betrieb, der vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmechanismen besitzt, ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren. Eine einheitliche Auslegung von Richtlinien in Kreisen und Ländern ist zu gewährleisten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Bedingungen für Kleingewerbemieter*innen: </strong>Kleingewerbemieter*innen müssen vor explosionsartigen Mietenanstieg und der Verdrängung aus den Innenstädten geschützt werden. Nach aktueller Rechtslage wird angenommen, dass Gewerbemieter*innen, anders als Mietende von Wohnraum, als Marktteilnehmer*innen mit den Vermieter*innen „auf Augenhöhe“ agieren und verhandeln können. Diese Annahme ist jedenfalls in angespannten Gewerbemietmärkten, etwa in gentrifizierten Stadtgebieten, nicht mehr zeitgemäß. Um dies zu ändern, wollen wir die Landesregierungen ermächtigen, „Gebiete mit angespannten Gewerbemietmärkten“ nach festgelegten Kriterien zu bestimmen. Für diese Gebiete erhalten Kleingewerbemieter*innen Sonderrechte: Kündigungsschutz, Verlängerungsansprüche, Mietpreisbremse. Daneben wollen wir Instrumente schaffen, die dazu beitragen, die ortsübliche Vergleichsmiete auch mit Blick auf Gewerbemieteinheiten bestimmen zu können. Den Neubau wollen wir von der Anwendbarkeit der „Mietpreisbremse“ auch im Gewerbebereich ausnehmen, sodass Investitionen in Neubau insoweit nicht behindert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Faire Bedingungen im Rechtstreit</strong>: Wir wollen, dass sich die Aufteilung der Kosten des Verfahrens stärker an der Leistungsfähigkeit der Streitparteien orientiert. Es darf nicht möglich sein, kleine Unternehmen durch die Forderung unangemessen hoher Streitwerte oder immerwährenden Verlängerungen des Verfahrens &quot;auszuhungern&quot;.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ein faires Steuer- und Abgabensystem: </strong>Gemäß unseres Grundsatzprogrammes muss ein Steuersystem, das wirtschaftliche Dynamik schaffen will, neue Aktivitäten und Investitionen begünstigen sowie Vermögen und leistungslose Einkommen gleichermaßen besteuern. Darüber hinaus soll die Besteuerung progressiver werden. Unser heutiges Steuer- und Abgabensystem benachteiligt KUs in unfairer Weise. Die Basis beruht zum Großteil auf dem für KUs entscheidendem Faktor Arbeit, während &quot;arbeitsfreie&quot; Einkommen, insbesondere Kapitaleinkommen, privilegiert werden. Darüber hinaus können multinationale Konzerne ihre Gewinne steueroptimiert international verlagern, jedoch müssen kleine Unternehmen ihren Steuerbeitrag vor Ort entrichten. So zeigen Studien, dass Großkonzerne in Deutschland durch Steuervermeidungsmodelle effektiv nur 20% statt der üblichen ca. 30% in Deutschland versteuern. Außerdem ist unser Steuersystem außerordentlich komplex und während sich Konzerne Steuerexperten zur Optimierung leisten können, haben KUs hier einen erheblichen Skalierungsnachteil. Wir Grüne setzen uns für eine nationale und globale Steuergerechtigkeit ein und fordern, dass Digitalkonzerne entsprechend ihres Umsatzes im Land ihre Steuern abführen müssen. Um dem Unterbietungswettbewerb einzelner Staaten Einhalt zu gebieten, setzen wir uns für einen europäischen Mindeststeuersatz ein. Steuerschlupflöcher müssen schnellstmöglich geschlossen werden. Auch das Thema der Umsatzsteuergerechtigkeit im Online-Handel muss endlich angegangen werden. Wir brauchen dringend eine grundlegendere Reform im Steuer- und Abgabensystem in Deutschland, konsequent progressivund mit einer deutlichen Verlagerung der Steuern und Abgaben vom Faktor Arbeit auf &quot;arbeitsfreie&quot; Einkommen (z.B. Kapital und Ressourcen).</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Vereinheitlichung und Vereinfachung von Regeln und Begriffen:</strong> Wir fordern die Schaffung einheitlicher vereinfachter Bilanzierungsregeln unter Beachtung des Konzepts der Wesentlichkeit analog zu den „IFRS for SME“ sowie eine Absenkung des Mindestgebührensatzes der Bilanz in der StBGebV auf das Niveau des Satzes für die EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) um den zeitlichen und monetären Aufwand für kleine Bilanzen auf den Aufwand einer EÜR zu begrenzen. Durch die Schaffung einer Option hinsichtlich der Anwendung eines einheitlichen vereinfachten Bilanzierungsrahmens inklusive Berichtspflichten können größenklassenbedingte Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung weitgehend vermieden werden. Ebenfalls brauchen wir eine gesetzesübergreifende Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und Grenzwerten, z. B. Berechnung der Anzahl der Beschäftigten nach Handelsrecht und Sozialversicherungsrecht, Festlegung der Größenklassen von Unternehmen nach Handelsrecht und Umsatzsteuerrecht oder Grenzwerte und Regeln für Geschenke, Sachbezüge für Arbeitnehmer, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen. Gesetze sollen klar und verständlich formuliert sein und nicht die häufig notwendige Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters voraussetzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>Liquidität erhalten / Kapitalausstattung verbessern</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne wollen eine spürbare Entlastung und Verbesserung der Liquidität von kleinen Betrieben und Selbständigen erreichen. Dazu wollen wir steuerliche Regelungen und Verwaltungsprozesse so ausgestalten, dass sie einfacher befolgt werden können. Wir wollen wirksame Unterstützungsmaßnahmen aufsetzen, um Kapitalaufzehrungen und Umsatzverluste aus Corona-Zeiten in den Betrieben jetzt auffangen zu können und einen guten Neustart zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Erhöhung Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer:</strong> Wir wollen kleine und mittlere Einkommen durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags bis auf die Pfändungsfreigrenze entlasten sowie eine Verlängerung der Progression zur Gegenfinanzierung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Erhöhung der Ist-Versteuerungsgrenze (Umsatzsteuer):</strong> Wir wollen eine Vervierfachung der Ist-Versteuerungsgrenze auf 2 Mio. Euro umsetzen, so dass Unternehmen mit weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz die Umsatzsteuer erst entrichten müssen, wenn ihr Kunde bezahlt hat. Wir wollen eine Überprüfung des Konzeptes der Sollversteuerung insb. im Hinblick auf übermäßige Liquiditätsbelastungen beim Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Abschreibungen erleichtern: </strong>Wir wollen die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf mindestens 1.000 Euro erhöhen und uns für eine Sofortabschreibung für die Ausstattung von Büroarbeitsplätzen sowie andere kurzlebige Wirtschaftsgüter auch nach der Corona-Krise einsetzen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Betriebskostenpauschale:</strong> Bei Selbständigen von KU sind Betriebskosten oft zu großen Teilen identisch mit ihren Lebenskosten, da sie ihren Beruf „leben“. Dies gilt vor allem für Selbständige, die von zuhause arbeiten. Eine Trennung von privaten und beruflich veranlassten Ausgaben ist oft schwierig, was zu Problemen bei der steuerlichen Abgrenzung und zu einem hohen Bürokratieaufwand führt. Wir plädieren daher für die Einführung eines angemessenen Pauschbetrages für Selbständige für Betriebskosten analog zur Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer. Doppelnutzen müssen vermieden werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Freibeträgen für KSt und GewSt: </strong>Eine deutliche Entlastung der KU kann erzielt werden, indem steuerliche Freibeträge bei der Berechnung der KSt und/oder GewSt eingeführt bzw. erhöht werden. Zur Vermeidung von Gestaltungsmissbräuchen sind entsprechende Regelungen aufzunehmen, die eine lediglich steuergetriebene Betriebsaufspaltung verhindern. Die Regeln zur Organschaft sollen hier Anwendung finden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Ansparabschreibungen nach Unternehmensgrößen:</strong> Wir wollen die Regelungen des § 7g EStG gestaffelt nach Unternehmensgrößen anpassen. Demnach würde man kleinen Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 60.000 Euro einen 75 - 100 %igen Investitionsabzug ermöglichen, mit dem diese Unternehmen die zukünftigen Anschaffungskosten bereits vor der eigentlichen Investition gelten machen und die daraus freigewordene Liquidität zur Finanzierung der Anschaffungen nutzen könnten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge</strong><strong>:</strong> Wir wollen die besonders stark von der Corona-Krise getroffenen kleinen Unternehmen jetzt unterstützen, indem die Sozialbeiträge erst im Folgemonat und nicht schon im laufenden Monat abgeführt werden müssen. So bekämen die KUs gerade dann nochmal eine Liquiditätshilfe, wenn andere Rettungsmaßnahmen auslaufen. Seit 2005 müssen Unternehmen ihre Sozialabgaben für die Mitarbeitenden nicht mehr im Folgemonat, sondern im laufenden Monat zahlen. Dies war als vorübergehende Liquiditätshilfe für die Sozialkassen zulasten der Unternehmen gedacht. Die Maßnahme wurde nie zurückgenommen, belastet die Liquidität der KU aber sehr. Darüber hinaus reduzieren wir den organisatorischen Aufwand bei vielen Unternehmen, da für Mitarbeiter, die kein festes Entgelt, sondern Überstunden, Zuschläge etc. ausgezahlt bekommen, ein doppelter Aufwand vermieden wird. Aktuell müssen Unternehmer zunächst die Sozialversicherungsbeiträge schätzen um dann im folgenden Monat die Fehler der Schätzung zu korrigieren und mit der Schätzung des aktuellen Monats zu verrechnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Gründungs-/Nachfolgedarlehen: </strong>Zu oft scheitern Gründung und Übernahme bestehender kleinerer Betriebe an fehlendem Eigenkapital. Wir Grüne wollen Gründungen und Übernahmen erleichtern und fordern, dass der Bund / Land einen wesentlichen Teil der nicht durch Sicherheiten abgedeckten Kreditsumme verbürgt (Haftungsfreistellung). Ein entsprechendes Wirtschaftlichkeitskonzept ist durch die lokale Hausbank zu prüfen. Um Missbrauch vorzubeugen, dürfen Personen diese Kredite nur einmal beantragen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir wollen alle Kosten für Forschung und Entwicklung in KMU mit einem mindestens 15%igen steuerlichen <strong>Forschungsbonus</strong> unbürokratisch zu fördern;</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Zur Verbesserung der Kapitalausstattung von KUs wollen wir die Gewinnthesaurierungsoptionen weiterentwickeln:</strong> Wir wollen das Eigenkapital von Unternehmen allgemein und insbesondere für KU stärken. Eine gute Eigenkapitalbasis macht Unternehmen krisenfester und ist eine wichtige Basis zur Stärkung von Innovationen und Investitionen. Die Thesaurierungsmöglichkeiten für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, d.h. die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne, wird aktuell von kleinen und mittleren Unternehmen kaum genutzt. Dies liegt vor allem an der sogenannten Verwendungsreihenfolge „last in, first out“, das heißt bereits vollversteuerte Gewinne können erst entnommen werden, wenn alle thesaurierten Gewinne, die noch nachversteuert werden müssen, aufgebraucht sind. Der Anreiz die Thesaurierungsbegünstigung zu nutzen ist durch diesen „lock-in“ Effekt jedoch gering. Wir wollen deshalb für KUs die Verwendungsreihenfolge mit einer Begrenzung auf 100.000 Euro pro Jahr aussetzen. Dabei müssen Regelungen vorgesehen werden, die eine missbräuchliche Nutzung dieser Regelung verhindern und eine Mindestnachversteuerung gewährleisten. So könnte bspw. die Pflicht zur unmittelbaren Nachversteuerung thesaurierter Gewinne nach Paragraph 34a Absatz 4 EStG auf die Höhe der thesaurierten Gewinne zuzüglich einer angemessenen Steuerrückstellung beschränkt werden. So dass die Entnahmemöglichkeit für bereits vollversteuerte Gewinne nur um die Steuerrückstellung für die thesaurierten Gewinne gemindert ist. Mit diesen Maßnahmen machen wir das Instrument der Gewinnthesaurierung für KUs nutzbar und fördern damit Innovationen und Investitionen für kleinere Unternehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>Soziale Absicherung gewährleisten</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vergleicht man die Steuer- und Abgabenanteile der drei Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Umwelt wird deutlich, dass der Anteil der Steuern und Abgaben auf den Faktor Arbeit in den letzten Jahrzehnten am stärksten gestiegen ist. Der Anteil von Steuern und Abgaben auf Einkünfte aus Kapital lag 2017 bei 13,2 %, demgegenüber lag der Anteil auf Einkünfte aus Arbeit bei 63,3%.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aktuell liegen die gesetzlichen Sozialabgaben bei rund 39 Prozent. Die hohen Sozialausgaben stellen eine große finanzielle Last für Selbständige mit geringem Einkommen sowie für kleine personalintensive Unternehmen dar. Viele Selbständige/Solo-Selbständige treffen keine oder eine nur unzureichende Altersvorsorge. Die Gefahr der Altersarmut ist sehr groß. Frauen sind davon überproportional betroffen. Und je größer der Anteil Arbeit an der Wertschöpfung im Unternehmen ist, desto höher sind prozentual die Kosten zur SV (Sozialversicherung) an den Stückkosten. Dies ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil im Vergleich zur kapitalintensiv produzierenden Industrie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung:</strong> Wir Grüne wollen die soziale Absicherung über die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung in der Kranken- und der Rentenversicherung für alle Selbständige gewährleisten. Indem alle Bevölkerungsgruppen über alle Einkunftsarten in die Finanzierung einbezogen werden, können wir die Belastungen fair und für alle tragfähig ausgestalten. Weil wir den Faktor Kapital in die solidarische Finanzierung mit einbeziehen, kann der Faktor Arbeit entlastet werden. Davon würden vor allem Selbständige mit geringem Einkommen und kleinere personalintensive Unternehmen profitieren. Ebenso würden die geringer verdienenden Mitarbeitenden entlastet. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbständige wollen wir weiter absenken, damit kleinere Einkommen nicht überproportional belastet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung:</strong> Die Arbeitslosenversicherung (AV) soll allen Selbständigen offenstehen sowie bezahlbar und flexibel ausgestaltet werden. Heute können sich Selbständige in der AV nur freiwillig versichern, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate pflichtversichert waren. Im ersten Schritt fordern wir eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige unabhängig davon, ob sie vorher pflichtversichert waren oder nicht. Wahltarife sollen dabei mehr Flexibilität für Selbständige ermöglichen. Künftig sollte es Selbständigen deshalb möglich sein, Beiträge anhand der halben Bezugsgröße zu zahlen. Im Falle der Arbeitslosigkeit haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld entsprechend ihrer gezahlten Beiträge. Entscheiden sie sich, die vollen Beiträge zu zahlen, haben sie Anspruch auf ein entsprechend höheres Arbeitslosengeld. Dabei sollen die besonderen Bedingungen des jeweiligen Berufsbildes und der gestaffelten Beiträge Auswirkungen sowohl auf den Anspruch wie auch auf die Auszahlung der Ersatzleistungen haben. Ebenso bringt ein Zugang zu anderen Leistungen der Arbeitsförderung insbesondere für Solo-Selbständige eine höhere soziale Gleichheit. Langfristig sollte auch die Arbeitslosenversicherung in das Konzept der solidarischen Bürgerversicherung integriert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Perspektivisch müssen im Rahmen einer steuerlichen Umschichtung die Faktoren Energie- und Rohstoffverbrauch sowie Umweltbelastungen stärker in die Finanzierung der gesamten Sozialversicherung einbezogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Aug 2021 13:10:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>ST-02NEU: Statut für eine vielfältige Partei</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/motion/40383</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 22.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/motion/40383</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antrag zur Satzung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>I. Präambel</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Unsere Politik hat das Ziel, gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe Aller zu erkämpfen und diskriminierende Strukturen zu überwinden. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am Beginn politischer Veränderung steht die Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse. Nordrhein-Westfalen lebt seit Jahrzehnten von Einwanderung und wird von Einwanderer*innen und ihren Nachkommen geprägt. Trotzdem sind rassistische Ausgrenzung und Diskriminierung an der Tagesordnung und gleichberechtigte politische und gesellschaftliche Teilhabe - etwa der gleichberechtigte Zugang zu Bildung, Arbeit und anderen Aspekten des Alltagslebens - steht weiter aus. Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren in gemeinsamer Initiative mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und mit unserer Unterstützung zum Positiven verändert: bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle oder bei der Inklusion. Doch trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, gibt es soziale Barrieren, fehlenden Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur. Unser Leitbild ist die Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie. Pluralität anzuerkennen und zu leben, bedeutet nicht, relativistisch gegenüber Haltungen und Positionierungen zu sein, die mit den grünen Werten von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie nicht in Einklang stehen. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen und mit entscheiden. Dabei wissen wir, dass die Anerkennung von Vielfalt mit herausfordernden Aushandlungsprozessen verbunden ist, die wir auf Grundlage unserer Werte führen. Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Parteistrukturen finden und einreißen. Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen überwinden und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel. Viele Menschen sind jedoch aufgrund von gesellschaftlichen Verhältnissen strukturell von Ungleichbehandlung betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht-diskriminierend wirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stellen uns Diskriminierung auch innerhalb unserer Partei entschlossen entgegen. Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehr-dimensional wirkende – in unserer Partei verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen. Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder, die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume, in denen gerade Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation abhängen. Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen dabei einen expliziten Fokus auf Menschen setzen, die Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibung erfahren, da hier sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in unserer Partei besonderer Handlungsbedarf besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Repräsentation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene und bei der Besetzung von Ämtern, Gremien und Kandidaturen für Mandaten ist unser Ziel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesvorstand und der Landesdiversitätsrat werden alle zwei Jahre eine wissenschaftlich fundierte Evaluierung zur Zusammensetzung der Funktionär*innen, Parlamentarier*innen, Delegierten und Angestellten auf Landes-, Bezirks- und Kreisverbandsebene durchführen. Dabei soll dargestellt werden, inwiefern sich die Vielfalt der Gesellschaft in der Zusammensetzung der Befragten widerspiegelt und welche Diskriminierungserfahrungen es gibt. Ein Bericht dazu wird alle zwei Jahre auf der LDK vorgestellt und diskutiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesdiversitätsrat und der Landesvorstand werden auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierungen Instrumente, wie etwa Diversity-Trainings, Quoten oder Empowerment- Maßnahmen, diskutieren, entwickeln und umsetzen um dem in Absatz 1 genannten Ziel näher zu kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Versammlungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Präsidien werden divers besetzt, das bedeutet, dass sie die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei Veranstaltungen, die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW organisiert werden, sollen die Referent*innen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW sollen grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein. Näheres regelt der Leitfaden für Inklusion bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Empowerment und Weiterbildung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung der Amtsträger*innen und Führungskräfte der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und Personalressourcen zur Verfügung. Der Landesvorstand stellt dies sicher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>II. Innerparteiliche Strukturen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Landesdiversitätsrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesdiversitätsrat berät und/ oder beschließt über die Richtlinien der Diversitätspolitik der Partei zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen und befasst sich mit Angelegenheiten, die die Landesdelegiertenkonferenz bzw. der Landesparteirat an ihn delegiert. Deshalb ist wichtig, dass seine Mitglieder möglichst vielfältige Diskriminierungs- und Benachteiligungserfahrungen einbringen. Der Landesdiversitätsrat kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Diversitätsstatuts. Der Landesdiversitätsrat koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Landespartei, den Fraktionen sowie den Bezirks- und Kreisverbänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dem Landesdiversitätsrat gehören an:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Der*die vielfaltspolitische Sprecher*in und ein weiteres Mitglied des Landesvorstandes;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. zwei Delegierte pro Bezirksverband, davon eine*r der Bezirksverbandsvorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Bezirksverbands;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. je ein Mitglied der Landtagsfraktion, sowie der Landesgruppe im Bundestag und im Europäischen Parlament, die von der Fraktion bzw. der Gruppe entsandt werden;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. zwei Delegierte*r der Landesvereinigung BuntGrün NRW;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. zwei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW, davon soll mindestens ein Mitglied aus dem Landesvorstand sein;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. der*die Vielfaltsreferent*in als beratendes Mitglied.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Der Landesdiversitätsrat zieht punktuell oder dauerhaft weitere Personen beratend zu seinen Sitzungen hinzu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Mitglieder des Landesdiversitätsrates müssen, mit Ausnahme der beratenden Mitglieder, Mitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW sein. Die Amtszeit der Mitglieder im Landesdiversitätsrat beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft dadurch abzubilden, dass, wo dies möglich ist, mindestens eine Person der jeweiligen Delegation über Diskriminierungs- und Benachteiligngserfahrung auf Grund eines Diversitätsmerkmals einbringt. Eine Vielfalt der Diversitätsmerkmale über die Gesamtzusammensetzung ist anzustreben. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht im Landesdiversitätsrat erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Landesdiversitätsrat tagt mindestens viermal jährlich. Zu weiteren Sitzungen tritt der Landesdiversitätsrat zusammen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Landesvorstand dies verlangen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Landesdiversitätsrat tagt in der Regel parteiöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Der Landesdiversitätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und ein jährliches Arbeitsprogramm, das der Landesdelegiertenkonferenz vorgelegt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Entsendung in den Bundesdiversitätsrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesdiversitätsrat entsendet aus den eigenen Reihen die Delegierten bzw. Ersatzdelegiertden des Landesverbandes in den Bundesdiversitätsrat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Votum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei der Behandlung von Anträgen, die die Lebensbereiche von im Vielfaltsstatut benannten Gruppen betreffen, hat der Landesdiversitätsrat das Recht, auf Landesdelegiertenkonferenzen und Landesparteiräten ein Votum zu vergeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesdiversitätsrat hat das Recht, zu allen Anträgen an die Landesdelegiertenkonferenz und den Landesparteirat, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW betreffen, in einem Redebeitrag Stellung zu nehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Vielfalts-Kongress</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW führt alle zwei Jahre einen Vielfalts-Kongress durch und stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Vielfalts-Kongress ist öffentlich. Er hat u.a. die Aufgabe, den Dialog mit Multiplikator*innen, Verbänden und Vertretungen diskriminierter Gruppen zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesdiversitätsrat bereitet den Vielfalts-Kongress zusammen mit dem*der Vielfaltsreferent*in vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Weitere vielfaltspolitische Veranstaltungen in Form von Aktionswochen, Diskussionsabenden, Kampagnen, Gedenktagen werden angestrebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 Vielfaltsreferat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) In der Landesgeschäftsstelle wird ein Vielfaltsreferat eingerichtet. Hierzu stellt der Landesvorstand eine*n Vielfaltsreferent*in ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Vielfaltsreferat wird finanziell und materiell angemessen ausgestattet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Vielfaltsreferat entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand und dem Landesdiversitätsrat Maßnahmen, die zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW und in der Gesellschaft beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der*die Vielfaltsreferent*in hat Teilnahme- und Mitspracherecht in allen landesweiten Gliederungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NRW. Der*die Vielfaltsreferent*in soll Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände beraten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>III. Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 10 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 22 Aug 2021 12:51:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>U-1NEU: Sichern wir unsere Lebensgrundlagen - Natur und Umwelt konsequent schützen</title>
                        <link>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/sichern_wir_unsere_lebensgrundlagen_-_natur_und_umwelt_konsequent_schue-47236</link>
                        <author>Landesdelegiertenkonferenz (beschlossen am: 21.08.2021)</author>
                        <guid>https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk21-2/sichern_wir_unsere_lebensgrundlagen_-_natur_und_umwelt_konsequent_schue-47236</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Unsere Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind unsere Lebensversicherung und die unserer Kinder und nachfolgender Generationen. Wir müssen erhalten, was uns erhält: reine Luft zum Atmen und sauberes Wasser, gesunde Böden für gesunde Nahrung, Wälder und Stadtnatur, das Netz der Arten und die natürlichen Ressourcen, auf denen unser Wohlstand beruht. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Schutz von Umwelt, Natur und Klima ist keine rein ökologische, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche Frage, die Auswirkungen auf die Gesundheit jedes Einzelnen und auf die Grundlagen unseres Zusammenlebens hat. Gerade Menschen mit geringen Einkommen können sich Wohnungen oft nur in Gebieten leisten, in denen schlechte Luftqualität und hohe Lärmbelastung vorherrschen und der Zugang zu wohnortnahem Grün nicht gegeben ist. Entschlossene Umweltpolitik bedeutet für uns: entschlossene Gesundheits- und Sozialpolitik. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Das Wissen um die planetaren Grenzen ist Grundlage unserer Politik. Die ökologischen Belastungsgrenzen sind in Nordrhein-Westfalen an vielen Stellen bereits überschritten. <em>Wetterextreme treffen uns auch in NRW immer häufger und zeigen das Voranschreiten der Klimakrise vor unserer Haustür. Naturkatastrophen wie das extreme Hochwasser im Juli 2021 werden Mensch und Umwelt immer häufiger gefährden. Klimakrise, Flächenversiegelung, industrielle Landwirtschaft, Rohstoffabbau und globalisierter Konsum hinterlassen immer mehr Spuren in unserer Natur. So sind etwa bereits ein Drittel aller Bäume in NRW deutlich geschädigt. Fast die Hälfte aller Pflanzen-, Pilz- und Tierarten stehen auf der Roten Liste, sind also gefährdet. Und unsere Verantwortung geht noch weit über die heimische Natur hinaus, denn der Verlust der Biodiversität ist ein globales Problem. Wie wir hier wirtschaften und leben hat gravierende Auswirkungen auf anderen Teilen der Welt.</em></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Zuversichtlich stimmt uns, dass zahlreiche Umweltprobleme wie die Rheinverschmutzung oder das Ozonloch in der Vergangenheit mit klarer Regulierung, neuen Technologien und im gesellschaftlichen Konsens gelindert werden konnten. Gerade in NRW sind so im Bereich der Umweltwirtschaft zahlreiche Innovationen und Arbeitsplätze geschaffen worden. Artensterben, Klimakrise oder die Vermüllung der Ozeane erfordern heute komplexere und intelligente Lösungen - diese Lösungen liegen aber bereits auf dem Tisch und es braucht eine politische Kraft, sie umzusetzen. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Natur und Artenvielfalt zu schützen auf der einen Seite und Klimaschutz auf der anderen Seite sind zwei Seiten einer Medaille. Beides sind unstrittige Voraussetzungen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Die beiden Ziele können nur gemeinsam erreicht werden. Durch Naturschutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen erhalten und stärken wir natürliche CO2-Senken wie Wälder, Moore, Fließgewässer und sowie Ozeane, mit Klimaschutz verhindern wir den Verlust und unwiederbringlichen Umbau dieser Lebensräume. Deshalb brauchen wir Lösungen, Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gleichzeitig gemeinsam voranzubringen. Dort, wo es Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz gibt, stehen wir GRÜNE in der Verantwortung, Lösungen zu finden – denn ohne Klimaschutz keine intakte Natur, ohne Naturschutz kein stabiles Klima. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Natur und Artenvielfalt zu schützen auf der einen Seite und Klimaschutz auf der anderen Seite sind zwei Seiten einer Medaille. Beides sind unstrittige Voraussetzungen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Die beiden Ziele können nur gemeinsam erreicht werden. Durch Naturschutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen erhalten und stärken wir natürliche CO2-Senken wie Wälder, Moore und Ozeane, mit Klimaschutz verhindern wir den Verlust und unwiederbringlichen Umbau dieser Lebensräume. Deshalb brauchen wir Lösungen, Klimaschutz und Biodiversitätsschutz gemeinsam voranzubringen. Dort, wo es Zielkonflikte zwischen Natur- und Klimaschutz gibt, stehen wir GRÜNE in der Verantwortung, neue Lösungen zu finden – denn ohne Klimaschutz keine intakte Natur, ohne Naturschutz kein gutes Klima. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Aktuell steckt NRW fest in einem Deregulierungs-Mantra , in dem Wirtschaftswachstum auf Kosten von Artenvielfalt, Natur, Klima und gesundheitlicher Folgen für die Menschen in NRW gefördert werden soll. Dabei sind die Bürger*innen, Teile der Wirtschaft und viele Kommunen längst weiter und fordern: Nur wenn wir die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, sichern wir mittel- und langfristig Wohlstand in unserem Industrieland und garantieren die Grundlagen für ein Leben in Freiheit und Würde. Anstatt Wirtschaft und Umwelt gegeneinander auszuspielen, benennen wir GRÜNE Wege, damit sich Umwelt-, Natur- und Klimaschutz für alle auszahlt und wirksam wird. Wir wollen, dass unsere Industrie und Landwirtschaft mit der Natur wirtschaften und dass unsere Wirtschaft zu einem Kreislauf wird, in dem Ressourcen wiederverwendet werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Neue Technologien und die Digitalisierung können uns ebenfalls helfen nachhaltiger und gesünder zu leben und zu wirtschaften, wenn sie von klaren gesetzlichen Leitplanken gelenkt werden. Technologien werden grundlegende Veränderungen und schnelles Handeln aber nicht ersetzen, sondern nur ergänzen können. Lange war NRW Vorreiterin in Sachen Umwelttechnologien. Wir sind überzeugt: Es ist ein Standortvorteil, die sauberste Industrie zu haben.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Wir GRÜNE stehen für eine Politik, die der Natur mehr Raum gibt – in der Stadt und auf dem Land. Und wir geben dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz in Nordrhein-Westfalen den Wert, der ihm gebührt: Politische Aufmerksamkeit, wirksamen gesetzlichen Schutz, ausreichend finanzielle Mittel, wirksame Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal für die Umweltverwaltung sowie Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Klima- und Naturschützer*innen in unserem Land.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Weitsichtige Politik für Natur- und Artenschutz</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Verlust an Tier- und Pflanzenarten und an naturnahen Lebensräumen spitzt sich jedes Jahr global wie in Nordrhein-Westfalen weiter zu. Wir stehen weltweit mitten im sechsten großen Massenaussterben der Erdgeschichte - diesmal vom Menschen verursacht. Selbst in den meisten Schutzgebieten, in denen Natur Vorrang haben soll , geht die Artenvielfalt dramatisch zurück . Viele Arten sterben zudem unerkannt, weil sie schlicht noch nicht entdeckt wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem dramatischen Rückgang der Insekten gehen Arten in den Nahrungsnetzen für Vögel, Frösche, Eidechsen und Säugetiere unwiederbringlich verloren. Gewachsene Ökosysteme brechen zusammen. Flächenverbrauch, intensive Land- und Forstwirtschaft sowie ungenügender Schutz in Schutzgebieten setzen Vögeln, Amphibien, Säugetieren und Pflanzen zudem direkt zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Intakte Ökosysteme verhindern die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheitserregern. Die aktuelle Corona-Pandemie ist ein besonders schwerwiegendes Beispiel für die Bedeutung von Zoonosen, die inzwischen für ca. 3/4 der Infektionskrankheiten bei Menschen verantwortlich sind. Wir fordern den one-health-Ansatz (die systematische Zusammenarbeit von Human-, Veterinärmedizin und Umweltwissenschaft) in NRW zu stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns GRÜNE ist der Natur- und Artenschutz Teil grundlegend. Deswegen unterstützen wir von Anfang an mit voller Überzeugung die Volksinitiative Artenvielfalt NRW. Denn anders als bei früheren Massenaussterben der Erdgeschichte haben wir Menschen es selbst in der Hand unsere Ökosysteme zu schützen. Die Lösungen liegen auf dem Tisch. Wir GRÜNE arbeiten mit den vielen Verbündeten in den Umwelt- und Naturschutzorganisation gemeinsam daran, unsere Artenvielfalt und unsere natürlichen Lebensräume zu bewahren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Flächenfraß </strong>ist eine wesentliche Ursache des Artensterbens. Jeden Tag gehen in NRW ca. zehn Hektar Fläche unter Beton und durch Abgrabungen im Tage- und Kiesabbau verloren. Gerade auch landwirtschaftlich nutzbare Flächen gehen verloren, und sorgen damit für steigende Pachtpreise für die Landwirt*innen und verschlimmern so das Höfesterben. Wir GRÜNE setzen uns <strong>kurzfristig für die Wiederaufnahme des 5-Hektar-Ziels</strong> ein, das von Schwarz-Gelb aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen wurde. Bis spätestens <strong>2035 wollen wir den Flächenverbrauch auf netto null</strong> absenken und dafür eine wirksame Strategie, inklusive einer Flächenversiegelungsabgabe, operative Ziele und konkrete Maßnahmen erarbeiten. Wir setzen uns für ein neues Flächenausgleichsmodell ein, in der die ökologische Qualität der Kompensationsfläche einen höheren Stellenwert enthält. Mit einem &quot;Kies-Euro&quot; und einer Flächenversiegelungsabgabe schaffen wir finanzielle Anreize zur Verringerung von Flächen- und Rohstoffverbrauch.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir schaffen einen <strong>übergreifenden Biotopverbund für NRW.</strong> Grünland, Wälder, ausreichend breite Gewässerrandstreifen und andere Strukturen sollen die blau-grünen Verbindungsachsen zur Verbreitung vieler Tier- und Pflanzenarten bilden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Durch einen Nationalpark in der Senne und neue Schutzgebiete schaffen wir zusätzliche Schutzräume für gefährdete Arten. </strong>Wo immer möglich, müssen Schutzgebiete verbunden und größere Biotop-Systeme hergestellt werden. Wir wollen mit Förderprogrammen Anreize und Vorgaben für den Erhalt unterschiedlicher Lebensraumtypen schaffen. Mit der Wiedereinführung des Landschaftsprogramms werden wir eine landesweite Konzeption für Biotop- und Artenschutz mit verbindlichen Vorgaben für die Regionalpläne schaffen. Das Vorkaufsrecht für Schutzgebietsflächen für Naturschutzverbände muss endlich umgesetzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Die Biodiversitätsstrategie NRW</strong> ist ein wichtiges Instrument für den Naturschutz in NRW. Wir führen sie fort und überarbeiten sie. Dabei aktualisieren wir ihre Ziele vor dem Hintergrund neuer naturwissenschaftlicher Daten. Gleichzeitig müssen erste Maßnahmen umgesetzt und die Biodiversitätsstrategie mit einem konkreten Maßnahmenprogramm „<strong>Landesprogramm Biologische Vielfalt</strong>“ unterlegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Das Wolfsmanagement muss auf gleicher Augenhöhe von Ökologie und Weidetierhaltung verbessert werden</strong>. Die Wiederbesiedlung unseres Bundeslandes durch den Wolf kann als ökologischer Erfolg verbucht werden. Gleichzeitig gehen mit der Rückkehr dieser Art wachsende Gefahren für Weidetiere und Tiere der Hobbytierhaltung als potenzielle Beutetiere einher. Die bislang getroffenen Regelungen zum Wolfsmanagement in NRW müssen vor diesem Hintergrund als unzureichend bewertet werden. Ziel allen Handelns muss ein möglichst konfliktfreies bzw. -armes Miteinander von Wolf und Mensch sein. Weidetierhaltung muss nach Meinung der GRÜNEN auch in Zukunft möglich sein. Sie darf weder an Ängsten noch an fehlenden finanziellen oder personellen Ressourcen scheitern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Bestehende Schutzgebiete wollen wir besser schützen.</strong> Das gelingt durch ein Verbot chemisch-synthetischer Pestizide und Mineraldünger in Schutzgebieten, durch ausgedehnte Pufferstreifen und eine artenfreundliche Bewirtschaftung.Wir fördern gezielt eine vielfältige Landschaftsstruktur von Hecken, Säumen, Brachen oder Kleingewässern und schaffen so eine artenreiche Landschaft mit vielfältigen Lebensräumen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Auch in den Dörfern und Städten gilt es die Artenvielfalt zu schützen und zu stärken</strong>. Dafür setzen wir u.a. auf Nachverdichtung und Flächenrecycling, auf begrünte Fassaden und Dächer, starke kommunale Baumschutzsatzungen und einen wirksamen Ausschluss von sogenannten Schottergärten in der Landesbauordnung. Die unsachgemäße Anwendung von Pestiziden im Privatbereich ist ein großes Problem. Daher wollen wir den Einsatz auf ein absolutes Minimum beschränken. Den Herbizideinsatz wollen wir sowohl im privaten nicht-landwirtschaftlichen als auch im öffentlichen Bereich vollständig beenden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Neben dem Flächenfraß befeuern auch extrem intensive Formen der Bewirtschaftung das Artensterben – und hier insbesondere der übermäßige Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und Düngemitteln sowie Eintönigkeit auf dem Acker durch viel zu enge Fruchtfolgen. <strong>Wir fordern vom Bund ein verbindliches und kurzfristig wirkendes Pestizidreduktionsprogramm, mit dem der Pestizideinsatz in einem ersten Schritt schnell halbiert werden kann. </strong>Die Anwendung von für die Artenvielfalt kritischen Pestiziden werden wir beenden. Wo Mehrkosten anfallen, wollen wir die Landwirt*innen mit Förder- und Ausgleichskonzepten unterstützen. NRW muss sich auf Bundesebene für ein Exportverbot von in der EU nicht zugelassenen Pestiziden einsetzen. Die NRW-Politik muss sich zudem endlich auf Bundes- und EU-Ebene für veränderte Zulassungsverfahren für chemisch-synthetische Pestizide stark machen, die die Auswirkungen auf die Natur und Gesundheit stärker berücksichtigen. Unser Ziel ist eine strukturreichen und bäuerliche Landwirtschaft, die ressourcenschonend, naturverträglich und am Leitbild der ökologischen Landwirtschaft orientiert ist mit ihren Prinzipien der Tiergerechtigkeit, Gentechnikfrei­heit und dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wir unterstützen gesunde Ernährung und den Absatz regionaler und ökologisch erzeugter Produkte mit dem Gesunde-Kantinen-Programm</strong> für öffentliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Universitäten und Verwaltung. Damit wollen wir die Verwendung ökologisch produzierter Lebensmittel auf mindestens 20 Prozent steigern. Klar ist für uns: Eine naturverträgliche Landwirtschaft hat ihren Preis – wir wollen deshalb über den Absatz in öffentlichen Einrichtungen Bäuerinnen und Bauern auch fair dafür entlohnen, dass sie Rücksicht auf Umwelt und Natur nehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Öffentliches Geld für öffentliche Güter</strong>: Wir setzen auf Förderung und konkrete Anreizsysteme für den <strong>Umstieg in eine insekten- und vogelfreundliche und naturverträgliche Landwirtscha</strong><strong>ft</strong> mit stickstoffreduzierter Bewirtschaftung und artenfreundlichen Anbaumethoden. Gerade kleine Feldeinheiten sind gut für die Artenvielfalt. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir das Sterben der kleinen Höfe stoppen. Dafür setzen wir uns auch bei den Verhandlungen zur EU-Agrarreform ein. Auch die Forschung für naturverträgliche landwirtschaftliche Methoden braucht mehr Unterstützung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Um entstandene Monokulturen bei Mais und anderen Energiepflanzen abzubauen, muss deren Einsatz in <strong>Biogasanlagen</strong> durch Wildpflanzen, Reststoffe und Landschaftspflegematerial ersetzt werden. Hierfür müssen die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und Fördermaßnahmen aufgesetzt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei regenerativen Energieformen geraten Artenschutz und Klimaschutz unter Umständen in Konflikt. Beide Ziele sind jedoch eng miteinander verbunden, die Klimakrise heizt das Artensterben an, intakte Ökosysteme dienen als natürliche CO2-Senken und sind widerstandsfähiger gegen Klimaänderungen. Klima- und Artenschutz gelingen nur gemeinsam. Die Umsetzung der Energiewende gelingt dann gut, wenn der Naturschutz frühzeitig beteiligt und artenschutzrechtliche Belange transparent,gründlich geprüft und berücksichtigt werden. Die Instrumente sind so weiterzuentwickeln, dass der Prüfaufwand und die Prüfzeit einem ausreichenden Kapazitätsaufbau von erneuerbaren Energien nicht strukturell im Wege steht.
</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir halten Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dort für sinnvoll, wo bei der Pflanzenproduktion, z.B. bei Sonderkulturen, oder der Tierhaltung signifikante Vorteile durch den Mehrfachnutzen der Überdachung (Beschattung, Wind- und Regenschutz) erzielt werden und wenn dabei Natur und Landschaftsbild nur wenig beeinträchtigt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nicht zuletzt braucht es für den Artenschutz die Unterstützung jedes*r Einzelnen. Daher setzen wir uns für eine <strong>zielgerichtete Aufklärungskampagne zum Artenschutz</strong> und den Möglichkeiten jedes*r Einzelnen ein. Die Volksinitiative Artenvielfalt NRW bietet dafür einen hervorragenden Anknüpfungspunkt. Auch in der Schule müssen ökologische Zusammenhänge und Wissen über die Natur und ihres Schutzwertes breiter, intensiver und praktischer gelernt werden - im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Biodiversitätsstrategie lässt sich nur mithilfe eines systematischen<br>
Monitorings der Arten und deren Lebensräume umsetzen. Mit dem Netzwerk<br>
von rund 40 Biologischen Stationen besitzt NRW dafür kompetente<br>
Einrichtungen, die landesweite Koordination erfolgt durch das LANUV. Diese<br>
Struktur benötigt eine bessere finanzielle Ausstattung. Gleichzeitig wollen wir<br>
die Vernetzung mit dem Zentrum für Biodiversitätsmonitoring in Bonn stärken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Klima- UND Naturschutz - mit besserer Beteiligung und Planung und klarer Raumzuweisung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Natur- und Artenschutz braucht Klimaschutz und umgekehrt. Die Klimakrise heizt das Artensterben und den Verlust von Lebensräumen an; intakte Ökosysteme wiederum dienen als natürliche CO2-Senken und sind widerstandsfähiger gegen Klimaänderungen. NRW kann seine Klimaziele nur dann erreichen, wenn wir Tempo machen beim Ausbau erneuerbaren Energien und der Mobilitätswende. Das wollen wir mit schnellerer, besserer und verlässlicher Planung voranbringen. Wir wollen eine Planungskultur erreichen, die Umweltregulierung nicht als Fesseln wahrnimmt sowie Bürger*innen und Umweltverbände nicht als „Planungs-Bremser“ abwertet, sondern als Ideengeber wertschätzt. Und wir sind überzeugt: Konflikte zwischen dem Ausbau klimanotwendiger Infrastruktur auf der einen und Natur- und Artenschutz auf der anderen Seite sind kein Naturgesetz. Sie können durch vorausschauende, klare und verbindliche Vorgaben und Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene miteinander versöhnt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>mit einer <strong>Personal- und Nachwuchsoffensive für Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Gerichte</strong> sorgen wir dafür, dass Verfahren messbar schneller werden. Wir wirken dem Fachkräftemangel in diesen Behörden entgegen: mit ausreichend Möglichkeiten der Weiterqualifikation, neuen Ausbildungswegen und mehr finanziellen Ressourcen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>wir schaffen v<strong>erbindliche, frühzeitige, echte und durchgängige Bürger*innenbeteiligung</strong> für Infrastrukturprojekte. Zu wichtigen Grundsatzentscheidungen setzen wir auf das Instrument der Bürger*innenräte. Entscheidungen über Konflikte können durch parlamentarische Beteiligung aufgewertet und beschleunigt werden. Wir setzen auf verbindliche Bürger*innenbeteiligung nach einheitlichen Qualitätsstandards und ausreichend finanzielle Bundes- und Landesmittel für Beteiligungsverfahren.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir wollen eine <strong>Aufwertung statt einer Aufweichung von Umweltverträglichkeitsprüfungen: </strong>Umwelt- und insbesondere auch Klimaverträglichkeit von Planungsvorhaben müssen früher im Verfahren, etwa bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans, geprüft werden. Dann können auch im folgenden Verfahren im Sinne der „Abschichtung“ einzelne Umweltuntersuchungen entfallen. Die Erfahrungen und die Expertise von Naturschutz- und Umweltverbänden wollen wir stärker würdigen und eine Nutzung vertraglich regeln.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Starre Abstandsregelungen für Windenergie, wie die der schwarz-gelbe Landesregierung, lähmen die Energiewende und befrieden Zielkonflikte nicht. Bürgerwindkraft kann ein Instrument sein, Konflikte vor Ort aufzulösen. <strong>Wir setzen auf Vorranggebiete von bis zu 2 Prozent der Landesfläche für Windenergie und andere regenerative Energien, </strong>basierend auf einer Bund-Länder-übergreifenden Bedarfsplanung. Dabei sind Schwerpunktvorkommen (“Dichtezentren”) besonders konfliktträchtiger, windenergiesensibler Arten von vornherein aus die Vorranggebieten auszuschließen. Es braucht koordinierte Schutzprogramme, damit sich Erhaltungszustand der Population der betroffenen Tierarten insgesamt (also auch außerhalb des Ausbaugebietes) nicht verschlechtert. So können z.B. durch eine Stärkung der Population in frei gehaltenen Dichtezentren die negative Auswirkung von Einzelvorhaben in Windeignungsgebieten vor dem Eingriff kompensiert werden. Hinzu kommen weitere planungsrechtliche und technische Verbesserungen, um die Umsetzung dieses Grundprinzips zu ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Repowering von Windkraftanlagen muss genutzt werden, um eine gewisse Anlagenneuordnung zu gestalten. Anlagen, die aus naturschutzrechtlicher Sicht an besonders kritischen Standorten stehen, werden stillgelegt, im Gegenzug werden andere Anlagen an weniger kritischen Standorten begünstigt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auch technische Lösungen sollen dabei helfen, den Natur- und Klimaschutz gemeinsam zu erreichen. Vorbild sind hier u.a. das Realtime-Monitoring mit Abschaltautomatik bei Greifvögeln oder Fledermäusen in USA und Frankreich</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir wollen Solar sowie bei zu renovierenden Altbauten als Standard verankern, um durch die Nutzung vorhandener Gebäude-Potenziale auch den Druck auf die Freiflächen zu senken. Die Nutzung von Solarenergie soll dabei, wo möglich, mit Gründächern kombiniert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Intakte Moore und Feuchtgebiete liefern einen bedeutenden Beitrag zur CO2-Minderung. Wir wollen daher den Wasserhaushalt dieser Lebensräume deutlich verbessern. Auch Grünland mit seinem weiträumigen Wurzelgeflecht ist ein wichtiger CO2-Speicher.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Wir brauchen eine Waldwende!</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auswirkungen der Klimakrise sind in unseren Wäldern besonders sichtbar. Ansteigende Durchschnittstemperaturen, mehr Sturmereignisse und immer länger anhaltende Trockenphasen sorgen für Klima-Dauerstress. Klimaschutz ist somit auch Waldschutz!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen gemeinsam mit den Waldbesitzer*innen unsere Wälder wieder zukunftsfit machen. Dafür braucht es eine Waldwende hin zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung und klimaresistenten, v.a. natürlich entwickelten Wäldern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wälder sind als CO<sub>2</sub>-Senke unerlässlich, auch um zu erreichen, dass die Erderwärmung 1,5 Grad nicht übersteigt. Deshalb verdienen Wälder unseren besonderen Schutz. Auch für den Gewässer- und Trinkwasserschutz, das Mikroklima und die Luftreinhaltung, zur Förderung der Biodiversität sowie als Lebens- und Erholungsraum ist der Wald unentbehrlich. Um zu erhalten was uns erhält, braucht es daher eine Stärkung des <strong>Waldnaturschutzes.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das aktuelle Waldbaukonzept wird den Herausforderungen in keiner Weise gerecht und steuert die Waldbesitzer*innen weiter in die Krise. Wir wollen es durch ein Waldentwicklungskonzept ersetzen, in dem die natürliche Waldentwicklung, statt einer flächendeckenden Wiederaufforstung, Vorrang hat. Das Belassen von Totholz und die Wiedervernässung entwässerter Standorte wird zum Standard. Dieses Konzept wird für landeseigene Wälder sofort umgesetzt und Maßstab für die zukünftige Förderkulisse – nach dem Prinzip öffentliche Gelder für öffentliche Güter. Zusätzlich braucht es mehr Konzepte und Unterstützungen, um Waldbesitzer*innen bei dieser Wende nicht alleine zu lassen. Eine Sicherung naturnaher Waldlandschaften durch Stärkung des Vertragsnaturschutzes im Wald ist hier nur eine Möglichkeit.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir unterstützen die Forderung der Volksinitiative Artenschutz, dass das Land Nordrhein-Westfalen in seinen Staatswäldern Vorreiter für eine natürliche Waldentwicklung und Artenvielfalt wird. Mit geeigneten Landesprogrammen für kommunale und private Waldbesitzer*innen setzen wir zudem Anreize, bis zum Jahr 2030 10 Prozent der Gesamtwaldfläche des Landes aus der forstlichen Nutzung zu nehmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Viele Forstämter und Forstbetriebe arbeiten mittlerweile erfolgreich entlang von Leitlinien, die den Aufbau eines klimaresilienten Dauerwaldes zum Ziel haben. Diese Leitlinien zur „guten fachlichen Praxis“ im Wald zu entwickeln und entsprechend in Waldgesetzgebung und Förderprogramme aufzunehmen, ist unser Ziel. Damit einhergehend ist eine Bewertung der Ökosystemleistungen der Wälder vorzunehmen, um die Leistungen der Wälder angemessen honorieren zu können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Im Zuge der klimatischen Veränderungen kam es in NRW zuletzt zu einer vergleichsweise hohen Anzahl an <strong>Waldbränden</strong>. Im Zuge des Klimakrise wird sich dieses Risiko weiter erhöhen. Auch im Sinne der Waldbrandprävention muss die Waldwende hin zu naturnahen sowie arten- und strukturreichen Wäldern deshalb Ziel der nordrhein-westfälischen Waldwirtschaft sein. Um das Brandrisiko einschätzen und reduzieren zu können, braucht es zusätzlich ein <strong>Waldbrandkonzept für NRW</strong>, das die besonders gefährdete Waldflächen erfasst und die ergriffenen Schutzmaßnahmen prüft.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Dürre, Trockenheit und den Borkenkäferbefall haben bereits riesige Kahlflächen in den Forsten verursacht. Wir fordern ein <strong>nachhaltig aufgestelltes Konzept, in dem die Naturverjüngung und natürliche Waldentwicklung im Vordergrund stehen</strong>. Dieses muss entsprechend mit den Ökolog*innen sowie Waldfachleuten in NRW abgestimmt werden. Schließlich sind inzwischen auch Baumarten von der Klimakrise betroffen, denen hinsichtlich des Waldumbaus hin zu mehr Klimaresilienz bisher eine große Rolle zugesprochen wurde. Daher braucht es diese Konzepte mit Vorbildcharakter, bei deren Umsetzung auch der Privatwald mit einbezogen werden sollte.Um die Irrtümer der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollten Alternativ-Baumarten nur sehr vorsichtig und anteilsmäßig sehr begrenzt eingesetzt werden. Weiterhin sind Strukturen zu schaffen, um Waldeigentümer*innen unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortbedingungen qualifiziert zu beraten. Bildung, Ausbildung und Beratung zu waldökologischen und waldbaulichen Themen müssen einen höheren Stellenwert bekommen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li> Der <strong>Waldumba</strong>u<strong> gelingt nur mit den Waldeigentümer*innen </strong>zusammen. Wir wollen geeignete Förder- und Beratungsinstrumente schaffen, die den Waldumbau zu einer naturgemäßen Waldwirtschaft vorantreiben. Forstbetriebsgemeinschaften und forstliche Zusammenschlüsse wie Waldgenossenschaften sind sehr gut geeignet, um die Potenziale kleiner privater Waldflächen besser zu erschließen und die Waldbesitzer*innen fachlich und wirtschaftlich zu unterstützen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Für die Zukunft gilt es auch, dem Waldboden mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Je weniger der Boden von Menschen und schwerem Gerät beeinflusst ist, umso widerstandsfähiger und stabiler wird das sich entwickelnde Waldökosystem sein. So sollte beispielsweise auf Kahlschläge verzichtet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir wollen Maßnahmen entwickeln, damit Wildbestände stärker reguliert und an ein waldverträgliches Maß angepasst werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Holz ist ein wertvoller Rohstoff. Im Gegensatz zu vielen anderen Bau- und Werkstoffen, die wir nutzen, wächst er nach. Gleichzeitig kann Holz über Jahrzehnte CO<sub>2 </sub> binden und so zum Klimaschutz beitragen. Deshalb wollen wir in Zukunft auf den Baustoff Holz aus unseren heimischen Wäldern setzen. Öffentliche Gebäude können eine Vorreiterrolle einnehmen und anstatt mit Kies und Zement verstärkt aus Laub- und Nadelholz erbaut werden. Wir wollen hier entsprechende Anreize setzen und auch die Erforschung der Verwendung von Holz im Baugewerbe stärker unterstützen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Auf die Verbrennung des wertvollen Rohstoffs Holz in Kraftwerken ist zu verzichten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Saubere Luft zum Atmen</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Saubere Luft zum Atmen ist Grundlage für unsere Gesundheit. Doch tatsächlich enthält unsere Luft vielerorts mehr Stickoxide, Treibhausgase oder Feinstaub als gesundheitlich vertretbar und gesetzlich erlaubt. Saubere Luft ist nicht zuletzt eine Frage der sozialen Gerechtigkeit – denn viele Menschen können aus finanziellen Gründen schlicht nichts daran ändern, dass sie an einer vielbefahrenen Straße oder in der Nähe von ammoniakbelasteten Tierhaltungsanlagen leben. Jedes Jahr sterben in Deutschland allein mehr als 70.000 Menschen vorzeitig an den gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung. Die Wissenschaft ist eindeutig: Wer dauernd Luftverschmutzung ausgesetzt ist, ist durch die Belastung der Atemwege und Blutgefäße besonders anfällig für schwere Atemwegserkrankungen.Immer mehr Studien zeigen auch: Wer tagtäglich unter schlechter Luft leidet, erkrankt schwerer an Covid-19 und hat somit ein höheres Risiko daran zu versterben..</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wo die schmutzige Luft herkommt, wissen wir: der Verkehr, die industrielle Landwirtschaft und Kohlekraftwerke sind unter anderem die Hauptquellen für gesundheitsschädliche Emissionen – und es gibt Wege, diese Emissionen zu senken. Für uns GRÜNE ist klar: Gesundheit für Mensch und Natur hat Vorrang. Die Überschreitung von Grenzwerten ist keine Bagatelle, sondern erfordert, dass wir gegensteuern – denn die Mittel dazu haben wir in der Hand:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir setzen auf <strong>schadstofffreien, emissionsfreien Verkehr</strong>: Busse, Bahnen, Fuß- und Radverkehr erhalten Vorrang. Wir schaffen eine Mobilitätsgarantie für jedes Dorf und setzen auf geteilte und emissionsarme Mobilität. Auf Bundesebene setzen wir uns weiterhin für Tempo 120, die Nachrüstung von Diesel-Hardware, die blaue Plakette und das Ende des Verbrennungsmotors ein. Mit mehr Stadtgrün und weniger versiegelten Flächen wirken wir der Luftverschmutzung entgegen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir <strong>senken die</strong><strong> Emissionen aus der intensiven Landwirtschaft</strong>, indem wir die bäuerliche Landwirtschaft stärken und naturverträglicher machen. Wir wollen eine Düngeverordnung, die den Schutz von Wasser, Boden und Luft sicherstellt und sorgen dafür, dass das Düngerecht konsequent vollzogen wird. Wir setzen die Nachrüstung mit Filtertechnik in großen Ställen durch und stellen uns gegen den Bau weiterer überdimensionierter Mastanlagen. Mittelfristig reduzieren wir den Viehbestand auf ein umwelt- und tierverträgliches Maß von maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir setzen auf einen schnellen <strong>Kohleausstieg bis spätestens 2030 und den Ausbau der emissionsfreien erneuerbaren Energien</strong>. Nicht nur aus Klimaschutzgründen ist ein schnelleres Abschalten der Kohlekraftwerke in NRW geboten – sie stoßen auch Quecksilber und weitere gesundheitsbelastende Stoffe aus. Bis die letzten Kohlekraftwerke vom Netz gehen, werden wir uns weiter dafür einsetzen, die technischen Möglichkeiten durch Filteranlagen voll auszuschöpfen. Deutschland leistet sich derzeit im EU-Vergleich völlig unzureichende Grenzwerte beim Quecksilberausstoß und verspielt damit auch die Chance, Technologieführer für Umwelttechnik zu werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Noch immer wissen wir zu wenig über die tatsächliche Belastung dort, wo Menschen wohnen. Daher fordern wir mehr Messstellen und häufigere Messungen in direkter Nähe zu Wohnbebauung. </strong>Um die tatsächliche Verschmutzung durch den Flugverkehr und Schifffahrt zu erfassen, setzen wir ein Programm zum stärkeren Monitoring an Häfen und Flughäfen auf, das insbesondere die Verschmutzung durch hochgefährliche Ultrafeinstäube eng überwachen soll. Pilotstudien auch an Flughäfen in NRW zeigen, dass die Belastung durch Ultrafeinstäube, die anders als bisher systematisch gemessene Feinstäube (PM2.5, PM10) bis in die tiefsten Lungenregionen eindringen, systematisch unterschätzt wird. Wir wollen die Zusammenhänge zwischen Umwelt, Gesundheit und sozialer Lage deutlich machen. Dafür streben wir eine ganzheitliche Berichterstattung an, die bereits vorhandenen Berichte in diesen drei Bereichen miteinander kombiniert und Kommunen als Hilfestellung für Entscheidungsfindungen dient.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Grüner Plan gegen Lärm</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Lärm erzeugt Stress und macht langfristig krank. 1,4 Mio. Menschen sind in NRW gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt. Die Hauptquelle des Lärms in NRW ist der Verkehr. Dabei geht es auch leiser. Bei allen Einschränkungen hat uns der Corona-Lockdown kurzzeitig gezeigt, wie lebenswert eine Welt mit viel weniger Verkehrslärm sein kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Lärm lässt sich schnell und wirksam durch <strong>Geschwindigkeitsbeschränkungen </strong>reduzieren. Wir drängen die Landesregierung, ein Tempolimit im Bund anzustoßen und zu unterstützen und bis zur flächendeckenden Einführung entsprechende Modellversuche auf Autobahnen in NRW zu starten. Innerorts setzen wir uns für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ein und auf Landstraßen für Tempo 80, um Anwohner*innen zu schützen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir fordern <strong>klare Lärm-Grenzwerte für Autos und Motorräder</strong>. Verstöße müssen geahndet und mit effektiven Bußgeldern belegt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Noch immer ist im Bundesverkehrswegeplan der Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen geplant – die Folge wäre noch mehr Lärm. Wir wollen ein<strong> Klima-Moratorium</strong> für diese Projekte, die in Zukunft auch mehr Lärm bedeuten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Lärmschutz ist ein Recht, das allen Bürger*innen zusteht. Deshalb gewähren wir Anwohner*innen bestehender Straßen- und Schienenwege denselben Anspruch wie den Bürger*innen an Neubaustrecken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir <strong>reduzieren Fluglärm</strong>: Je lauter ein Flugzeug, desto höher das Flughafen-Entgelt. Das setzt Anreize für lärmarme Technologien. Wir drängen auf eine strengere Handhabe bei den bestehenden <strong>Nachtrandzeiten und Nachtflugverboten</strong>. Wir wollen keine neu zugelassenen nächtlichen Fracht- und Passagierflüge. An keinem NRW-Flughafen ist ein weiterer Ausbau verkehrspolitisch erforderlich und klimapolitisch vertretbar. Wir werden Alternativen zum Fliegen fördern und lehnen öffentliche Förderungen von unwirtschaftlichen Flughäfen ab.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><br>
Gutes Licht für Mensch und Natur</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In unseren Städten und Dörfern wird es nachts nicht mehr richtig dunkel.Diese Lichtverschmutzung ist nicht nur ein Problem für unseren gesunden Schalf, sondern auch für die biologische Vielfalt. Mit dem Verlust der Dunkelheit verlieren die nachtaktiven Tiere ihren Lebensraum. Wir werden dafür sorgen, dass Aussenbeleuchtungen so gestaltet werden, dass sie den notwendigen Schutz bieten und negative Auswirkungen aus Mensch und Umwelt minimieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Sauberes Wasser ist Leben</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sauberes und in ausreichender Menge vorhandenes Wasser ist die Grundlage jeglichen Lebens auf der Erde. Die Herausforderungen für rückstandsfreie und unbelastetes Gewässer im bevölkerungsreichen NRW sind groß. Hinzu kommt die starke industrielle wie auch landwirtschaftliche Nutzung, die sich längst auch in unseren Gewässern niederschlägt. Für uns hat es höchste Priorität, unser Lebensmittel Nummer eins besser zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben der Herausforderung, Gewässer vor Einträgen zu schützen und somit eine hohe Qualität zu gewährleisten, werden auch die Auswirkungen der Klimakrise zunehmend spürbar. Die zurückliegenden Hitzesommer haben gezeigt, welche Folgen extreme, langanhaltende Trockenperioden auch auf die Gewässer in NRW haben können. Wir GRÜNE wollen eine <strong>„Zukunftsstrategie Wasser&quot;. </strong>Damit können wir Wasser-Verfügbarkeiten ermitteln und besser auf die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen reagieren. Auch Maßnahmen zur Verteilung der Wasserressourcen gilt es, hier festzuschreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine der größten Belastungen für unser Trinkwasser geht nach wie vor von der hohen Belastung durch Nitrat aus, aber auch der Einsatz von Pestiziden setzt unseren Gewässern zu. Jeder Meter mehr an <strong>Gewässerrandstreifen </strong>ist ein Gewinn, um die Gewässer wirksamer vor diesen Eintragungen von Dünger, Pestiziden und Co. zu schützen. Eine Reduzierung der Düngemittel kann das natürliche Gleichgewicht und die Selbstreinigungskraft unserer Gewässer wiederherstellen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Neben den stärker eingesetzten Mineraldüngern dominieren heute besonders Dünger tierischer Herkunft in Form der aus strohlosen Haltungssystemen stammenden Gülle. Der Stickstoff aus mineralischer Düngung und aus Gülle ist leicht löslich und wandert schneller ins Grundwasser ab als der im Festmist enthaltene Stickstoff. Für uns Grüne gehen Tierschutz und Wasserschutz an dieser Stelle zusammen, denn nur artgerechte Tierhaltung ist auch eine naturverträgliche Tierhaltung. Daher müssen<strong> Landwirt*innen beim Schutz von Wasser und Umwelt stärker unterstützt </strong>und so nachhaltige Formen der Landnutzung und Tierhaltung gefördert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir fordern eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips und der Herstellerverantwortung für den gesamten Zufluss von Produkten. In der Produktion sind Schadstoffe zu vermeiden und, soweit technisch und wirtschaftlich möglich durch weniger schädliche Stoffe oder Verfahren zu ersetzen. Der Eintrag von Schadstoffen in das Abwasser muss bereits an der jeweiligen Quelle verhindert werden, wenn dies ökologisch und gesamtwirtschaftlich vertretbar ist. Ein nachträgliches Entfernen aus dem kommunalen Abwasser ist häufig, wenn auch nicht immer, aufwendiger, kostspieliger und in der Regel nicht umfassend möglich. Auch das Freisetzen umweltschädlicher Stoffe aus Produkten ist so weit wie möglich zu unterbinden – idealerweise durch Verzicht auf derartige Substanzen. Die bereits heute bei der Abwasser- und Trinkwasseraufbereitung anfallenden Kosten werden bislang vollständig auf die Allgemeinheit der Abwassererzeuger*innen und Trinkwassernutzer*innen umgelegt. Das ist unfair und setzt keinen Anreiz, Schadstoffe zu reduzieren. Daher müssen die Kosten in geeigneter und sozial verträglicher Weise den jeweiligen Verursacher*innen zugeordnet werden, um Vermeidungsanreize zu schaffen. Darüber hinaus sind die schon bestehenden Möglichkeiten des Chemikalienrechts auszuschöpfen und die Verwendung besonders besorgniserregender Substanzen perspektivisch zu beenden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zusätzlich fehlt bisher eine konkrete <strong>Vermeidungsstrategie </strong>zur Reduzierung von Arzneimitteleinträgen<strong> und anderen Mikroschadstoffen</strong>. Aufgrund des steigenden Pro-Kopf-Verbrauchs von Medikamenten ist von einer Zunahme der <strong>Arzneimittelrückstände</strong> im Abwasser in den nächsten Jahren auszugehen. Industriechemikalien und andere Mikroschadstoffe können nur langfristig durch das Chemikalienrecht reduziert werden. Um unsere Gewässer und Böden schon heute als Lebensraum und Trinkwasserressource zu schützen, muss eine Verbesserung der Klärtechnologie und die dafür notwendige Finanzierung sichergestellt werden. Als Grundlage zur Entwicklung einer Strategie zum besseren Schutz vor multiresistenten Keimen sind die bestehenden Monitoringprogramme entsprechend zu erweitern.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>In den vergangenen Jahren haben die Erkenntnisse über das Vorkommen verschiedenster Mikropartikel in unseren Gewässern zugenommen. Das Vorkommen von <strong>Mikroplastik </strong>und den darin enthalten oder daran gebundenen zahllosen Stoffen in unseren Gewässern hat Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, ist bislang jedoch noch nicht eingehend erforscht. Risiken für Umwelt und Lebewesen müssen deshalb etwa bei der Herstellung von Autoreifen und Kunststofftextilien verstärkt berücksichtigt werden. <strong>Wir wollen die bestehenden chemikalienrechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung von problematischen Stoffen konsequent durchsetzen und die gezielte Verbreitung von Mikroplastik, z. B. in Kosmetika, Körperpflege- oder Reinigungsmitteln unterbinden.</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die schwarz-gelbe Landesregierung hat das Landeswassergesetz (LWG NRW) geändert und damit den Gewässerschutz um Jahre zurückgeworfen. Allein das Außerkraftsetzen des Abgrabungsverbots in Wasserschutzgebieten trägt zu einer massiven Untergrabung des Wasserschutzes bei. <strong>Wo Wasserschutzgebiet drauf steht, muss auch Wasserschutz drin sein.</strong> Zum Schutz unserer Gewässer und Böden brauchen wir eine nachhaltige Rohstoffpolitik in NRW.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Flüsse natürlicher fließen lassen</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir wollen die Gewässer in NRW entfesseln. Derzeit blockieren viele tausend Querbauwerke, Wehre und Schwellen die Flüsse und Bäche in NRW. Die unnatürlichen Rückstaubereiche hinter vielen dieser Bauwerken erwärmen sich, Sediment und Schlamm lagern sich ab, klimaschädliches Methan wird produziert, Artenvielfalt und Lebensraum gehen verloren. Fische und andere Wassertiere werden an ihrer Wanderung gehindert und zum Teil verletzt oder sogar getötet.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Um die Wasserkraftnutzung mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen, müssen insbesondere kleine Wasserkraftanlagen unter ökologischen Aspekten weiterentwickelt werden. Fisch- und fließgewässerfreundliche Wasserkraftwerke sollten bevorzugt werden und können zur Verbesserung des Fließgewässers beitragen und gleichzeitig einen Beitrag zur Stromerzeugung leisten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Umsetzung der <strong>europäischen Wasserrahmenrichtlinie</strong> muss so schnell wie möglich abgeschlossen werden. Lebendige, durchgängige und naturnah fließende Gewässer bilden mit ihren Auen wichtige Lebensräume für verschiedene Arten und leisten daher einen unersetzlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Doch auch im Sinne des ökologischen Hochwasserschutzes sowie der durch den Klimakrise bedingten Zunahme an Starkregenereignissen, muss das Ziel einer naturnahen Gewässerentwicklung stärker als bisher in der Regional- und Bauleitplanung verankert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Klimakrise zwingt uns zu einer Wende im Umgang mit Wasser. Das haben die Dürrejahre 2018-2020 und erst recht das Extremhochwasser im Juli 2021 eindringlich gezeigt. Eine umfassende Neubewertung der wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Regelungswerke auf allen Ebenen ist erforderlich. Schon jetzt steigen die Nutzungskonflikte um das Wasser und das Trockenfallen von feuchten Lebensräumen verschärft das Artensterben. Anstatt die Landschaft weiter auszutrocknen, müssen wir das Wasser in der Landschaft speichern. Das geht, wenn wir Moore, Auenwälder und Feuchtwiesen renaturieren, weniger Flächen versiegeln, landwirtschaftlich genutzt Flächen weniger stark entwässern und die Speicherkapazitäten des Bodens erhöhen, etwa durch eine Waldwende. Durch die Klimakrise werden Hochwasser wie im Sommer 2021 gesehen häufiger und heftiger. Wir müssen den Gewässern mehr Raum geben und fördern dies durch Entwicklung natürlicher Rückhalteräume.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Bildung für nachhaltige Entwicklung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen eine breite Mehrheit der Bevölkerung für die international vereinbarten Ziele einer nachhaltigen Entwicklung (sustainable development goals, SDGs) und die zu ihrer Umsetzung notwendigen Schritte zu gewinnen. Dazu ist die konsequente Implementierung und strukturelle Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) entlang der gesamten Bildungskette erforderlich. Eine der Voraussetzung für die notwendige sozial-ökologische Transformation der Gesellschaft ist es, Menschen aller Altersgruppen und aus allen sozialen Milieus zu erreichen und zur Gestaltung zu befähigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>BNE muss durch die gesamte Bildungskette von den Kindertageseinrichtungen. Schulen, außerschulische Bildung, Hochschulen bis zur Weiterbildung hindurch gestärkt werden: Die Ziele der BNE müssen in den didaktischen Konzeptionen der Trägern und bei den Bildungsverantwortlichen und Bildungsakteur*innen sowie in Aus- und Fortbildung der pädagogischen Kräfte stärker verankert werden. Gerade im schulischen Bereich muss die vorliegende Leitlinie konsequent umgesetzt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>BNE muss verpflichtend zu einer inhaltlichen Säule der <strong>Regionalen Bildungsnetzwerke</strong> gemacht werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die <strong>Mittel für außerschulische Kooperationspartner</strong> im Bereich BNE sind deutlich zu erhöhen. Die Zahl der Regionalzentren im BNE-Landesnetzwerk soll vergrößert, mehr Projekte, Netzwerke und kommunale Aktivitäten gefördert werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Das Ende der Verschwendung</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine gesunde Umwelt und Natur kann es nur geben, wenn unsere Wirtschaft nicht nur eine Richtung, von der Fabrik auf die Müllkippe kennt. Eine Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen ist eine Kreislaufwirtschaft, in der Ressourcen wieder zurück in neue Produkte geführt werden, anstatt sie als Abfall ungenutzt zu lassen oder zu verbrennen. Eine Kreislaufwirtschaft, die wo immer möglich regional verankert ist, schont die natürlichen Ressourcen, schützt das Klima und reduziert die Belastung von Böden, Luft und Wasser durch Altlasten und Schadstoffe. In einer Kreislaufwirtschaft sind Produkte von der Flasche, über das Handy bis zum Gebäude langlebig, reparierbar, schadstofffrei, wiederverwendbar und leicht recyclebar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>In NRW machen sich schon viele Unternehmen selbst auf den Weg in eine Kreislaufwirtschaft. <strong>Wir GRÜNE fördern den Umbau in die Kreislaufwirtschaft durch Mittel des Landes und aus europäischen Fördertöpfen.</strong> Zudem stärken wir die <strong>Grundlagen- und anwendungsbezogene Forschung zur Kreislaufwirtschaft</strong>, u.a. durch ein NRW-Forschungsinstitut für Kunststoffrecycling und einen NRW-Pakt für Batterierecycling sowie Recycling-Baustoffe. Unser Ziel ist, dass NRW Vorreiter in der Kreislaufwirtschaft wird, so wie das Land einst durch Kohle und Stahl zur industriellen Herzkammer des Kontinents wurde.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Gerade die ressourcenintensive Baubranche muss zu einem Musterbeispiel für Kreislaufwirtschaft werden. In der GRÜNEN Bauwende werden geschlossene und giftfreie Stoffkreisläufe zum Leitprinzip, werden Recyclingmaterialien von Beton bis Kunststoffen zur Norm. Wo immer möglich, wird mit Recyclingmaterialien und Holz gebaut, das langfristig CO2 aus der Atmosphäre bindet.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir fordern eine <strong>Ressourcengebäudeausweis</strong>, der transparent macht, mit welchen Stoffen gebaut wurde und wie beim Lebensende des Gebäudes diese wieder genutzt werden können.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Beim Übergang in eine Kreislaufwirtschaft sollten <strong>die landeseigenen Unternehmen zugleich Vorbild als auch Innovationstreiber sein. </strong>Durch verbindliche Zielvereinbarungen zur Kreislaufwirtschaft für den Betrieb und Quoten z.B. für Recyclingmaterial und Holzbau bei bestehenden und neuen Gebäuden wollen wir Leuchttürme der Kreislaufwirtschaft und der Bauwende überall in NRW aufleuchten lassen.<strong> In öffentlichen Bauten schreiben wir z.B. die Verwendung von Holz und Recyclingbeton vor</strong>, wo immer dies möglich ist.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Noch immer landet viel zu viel Bioabfall in der der Restmülltonne und wird dann verbrannt. Das ist eine enorme Ressourcenverschwendung. Die Pflicht zur getrennten Erfassung von Bioabfällen muss endlich konsequent umgesetzt werden. Wir wollen, dass die kostenlose Biotonne überall in NRW zum Standard wird.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Ehrenamt stärken</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Natur- und Umweltschutz in NRW wird ganz wesentlich von ehrenamtlich Engagierten getragen – ob bei Bildungsprogrammen, Müllsammelaktionen, Vogelzählungen, Demonstrationen oder Volksinitiativen. Viele Engagierte ergänzen und ersetzen Leistungen öffentlicher Stellen. Diese Engagierten verdienen, dass ihre Arbeit von öffentlicher Seite Wertschätzung erfährt, pragmatisch und schnell unterstützt wird und dass ihre Expertise in Entscheidungen eingebunden wird. Wir wollen zudem die Ehrenamtspauschale erhöhen und dafür sorgen, dass Ehrenamtler*innen Fördergelder ohne hohen Verwaltungsaufwand beantragen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2>Eine starke und moderne Verwaltung für Umwelt- und Naturschutz</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein zukunftsfähiges Nordrhein-Westfalen ist nur möglich, wenn der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gesichert und die weitere Entwicklung unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten nachhaltig gestaltet wird. Es muss klar sein, dass Europa-, Bundes- und Landesrecht gilt und konsequent angewendet wird. Denn dieses Recht schützt berechtigte Interessen der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft. Die Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, zum Erhalt öffentlicher Infrastruktur und nicht zuletzt zur Sicherung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen. Sie ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Eine moderne und wirkungsvolle Umweltverwaltung ist entscheidend um dies sicherzustellen und zu steuern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beratung und Verfahrensbegleitung von Vorhabenträgern, Antragstellern, Verbänden und Politik ist ein wichtiges Element moderner Verwaltung. Dabei muss sie ihrer Rolle als unabhängiger Anwalt der Umwelt gerecht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir halten die Struktur der nordrhein-westfälischen Umweltverwaltung in ihren Grundzügen für zukunftsfähig, allerdings besteht an verschiedenen Stellen Optimierungsbedarf:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Zusammenarbeit zwischen der Landes- und der Kommunalebene muss weiter verbessert werden. Ein <strong>gemeinsames Verständnis als “Umweltverwaltung NRW”</strong> ist eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung von umweltpolitischen Zielen im Vollzug.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Auf allen drei Ebenen der Umweltverwaltung werden verpflichtend <strong>unabhängige Umweltbeschwerdestellen</strong> für interne und externe Hinweise auf Missstände im Natur- und Umweltschutz eingerichtet (Grüne Telefone).</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Umweltbereich gehört in NRW – wie in allen Bundesländern – zu den Bereichen der Landesverwaltung, die stellenmäßig kaum ins Gewicht fallen. Über <strong>nachvollziehbare Schlüssel zur Personalbemessung</strong> muss der Bedarf für die einzelnen Behörden ermittelt werden und die nötigen Haushaltsmittel zur Einrichtung von adäquat dotierten Stellen bereitgestellt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Durch<strong> innovative Formen der Personalgewinnung</strong> stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst in der Konkurrenz mit der Wirtschaft um Fachkräfte nicht noch mehr ins Hintertreffen gerät. Hierzu soll eine Öffentlichkeitskampagne beitragen, die Anforderungen, Bedeutung und Selbstverständnis der Umweltverwaltung darstellt. Wir werden bestehende Laufbahnausbildungen beibehalten und eigens für den Naturschutz eine Laufbahnausbildung einrichten. Zusätzlich wollen wir Möglichkeiten der dualen Ausbildung schaffen. Die für die Aufgabenwahrnehmung in der Umweltverwaltung erforderlichen fachlichen Qualifikationen müssen an unseren Hochschulen weiterhin erworben werden können.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen konsequent ausgeschöpft werden zur Erhöhung der Effizienz, Datentransparenz und Wirtschaftlichkeit. Dabei müssen <strong>landesweit gültige Standards </strong>gelten.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Gerade im technischen Umweltschutz und im Naturschutz ist eine <strong>interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Behörden sowohl bei Genehmigungen als auch Überwachung </strong>unerlässlich. Dies führt zu qualitativ besseren Ergebnissen und zu einem effizienteren Umgang mit Ressourcen nicht nur bei den Behörden, sondern auch bei den Wirtschaftsunternehmen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Strafverfolgungsbehörden muss gestärkt werden. Im Umweltministerium führen wir die<strong> Stabsstelle Umweltkriminalität </strong>wieder ein und statten sie finanziell und personell so aus, dass sie Umweltkriminalität wirksam aufdecken und verfolgen kann.</p></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 21 Aug 2021 20:30:11 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>