Die im Entwurf vorgesehene Zusammensetzung des Diversitätsrates wird dem zuvor im Vielfaltsstatut formulierten Anspruch nicht gerecht, Menschen mit Benachteiligungserfahrung auf allen Ebenen entsprechend ihres gesellschaftlichen Anteils zu berücksichtigen. Eine vage Absichtserklärung wie in Absatz 3 kann nicht sicher stellen, dass der Diversitätsrat zumindest mehrheitlich aus Menschen besteht, die die zuvor genannten Benachteilungen erlebt haben.
Zudem nimmt der bisherige Antragsentwurf den LDK-Delegierten fast jeden Einfluss auf die konkrete Besetzung des Gremiums. Die Bestätigung/Wahl jedes Mitglieds auf einer LDK würde hingegen die demokratische Legitimation des Diversitätsrates erhöhen und damit der Parteibasis ein Mitspracherecht geben.
Die Landesarbeitsgemeinschaften decken schon jetzt viele der Personengruppen ab, für die wir das Vielfaltsstatut ins Leben rufen. Hinzu kommen jetzt Landesvereinigungen wie BuntGrün, die eine Möglichkeit des Zusammenschlusses für benachteiligte Gruppen bieten. Hier bildet sich nicht nur vielfach (wenn auch nicht immer) die entsprechende Repräsentation, sondern auch die fachpolitische Kompetenz ab. Deshalb macht es Sinn über diese vorhandenen bzw. sich gerade entwickelnden Strukturen Mitglieder des Diversitätsrates zu rekrutieren.
Die Wahl auf einer LDK löst auch die praktischen Umsetzungsfragen der Mindestquotierung.
Neben dem/der Vielfaltsreferenten/in sollten auch die Vorsitzenden des Landesverbandes und der Bezirke eingebunden werden. Und auch die Verbindung zur nächsthöheren Ebene, dem Bundesdiversitätsrat, ist für die Sacharbeit förderlich.