Auch wenn der Antrag vorsieht, dass auf Grundlage der Evaluierung über mögliche Instrumente nachgedacht werden und dann diese auch eingeführt werden soll, sollten diese 2 wichtigen Instrumente analog zum Frauenstatut jetzt schon eingesetzt werden.
Das Gegenargument, dass hier ein Outing auch bei tabuisierten Themen erzwungen wird, um von seinem Recht Gebrauch zu machen, ist mir bewusst, doch es erfolgt, in Anlehnung an das Frauenstatut, keinerlei Überprüfung statt, um welches Merkmal es sich handelt.
Aus diesem Grund wiegt das Argument, dem sehr guten Ansatz und Ziel mehr Gewicht und vor allen Dingen Möglichkeiten den betroffenen Person zu geben, deutlich höher. Auch bei der Änderung des Frauenstatuts haben wir uns bewusst für diesen Weg entschieden.
Die Wirksamkeit der 2 Instrumenten soll selbstverständlich auch mit evaluiert werden und bei Bedarf angepasst werden.
Antrag zur Satzung : | Statut für eine vielfältige Partei |
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Antragsteller*in: | Eva Malecha-Konietz (KV Krefeld) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.08.2021, 19:29 |