Die Corona-Hilfsgelder für Kleinunternehmer*innen und Selbstständige sind zwar verfügbar, aber schwer abbrufbar, wobei lange Wartezeiten überbrückt werden müssen, die unter diesen Umständen existenzbedrohlich sein können. Währenddessen werden Mitarbeiter*innen in Ämter von Großunternehmen zeitlich beansprucht, die einzelne, fast willkürlich eingeschobener, Kurzarbeitertage bearbeiten müssen.
Antrag: | Faire Bedingungen für kleine Unternehmen und Selbständige |
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Antragsteller*in: | Helle Sönnecken (KV Hochsauerland) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 13.08.2021, 14:09 |