Die aktuelle Antragsfassung spielt Stadt gegen Land aus, das sollten wir nicht tun. Deshalb schlagen wir vor hier nur Ziele zu beschreiben und sich nicht der sehr umstrittenen Forderung anzuschließen, von einheitlichen Hebesätzen anzuwenden. Selbstverständich haben große Städte wie Köln erhöhte Aufwendungen, da sie Infrastruktur und Dienstleistungen für alle bereitstellen, das ist keineswegs eine reine selbsterfüllende Prophezeiung, wie es der Antrag darstellt. Gerade im Kontext des aktuellen Vorschlags zum GFG, das teilweise stark zulasten der großen Städte geht, sollten wir hier keine so einseitige Position formulieren.
Wir hatten diesen Änderungsantrag bereits vor dem Streichungsantrag durch den LaVo formuliert und stellen ihn sicherheitshalber, weil aus dem LaVo-ÄA nicht hervorgeht, was die Motivation hinter der Streichung ist. Ggf. ist eine komplette Streichung des Absatzes auch die sauberste Lösung, um die Diskussion an anderer Stelle weiter zu führen.