In den letzten 20 Jahren wurde immer wieder nach Flutkatastrophen daüber diskutiert, ob eine Pflichtversicherung auf Elementarschäden eingeführt werden kann. Erst nach dem Elbehochwasser im Jahr 2003 und zuletzt befasste sich der Petitionsausschuss im Jahr 2015 damit, siehe auch WD 7 - 3000 - 103/16. Es ist nicht Aufgabe eines Bundeslandes diese Versicherungspflicht möglicherweise, nach hinreichender Prüfung, einzuführen. Dies ist Sache des Bundesgesetzgebers.
Antrag: | Schützen wir die Menschen in NRW vor der Klimakrise – vorsorgen, investieren, Katastrophenschutz verbessern |
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Antragsteller*in: | Nicole Kolster (KV Rhein-Erft-Kreis) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 18.08.2021, 16:05 |