Es scheint so, dass die präventive/vorbereitende Komponente im BHKG NRW unzureichend geregelt ist. Wenn z.B. ein Unwetter absehbar aber noch nicht eingetreten ist, wer ordnet dann auf welcher Grundlage bestimmte Maßnahmen wie Straßensperrungen oder das Ablassen von Talsperen wann an, oder fordert z.B. eine Bereitschaft von Einsatzkräften an und trägt die damit verbundenen Kosten?
Antrag: | Schützen wir die Menschen in NRW vor der Klimakrise – vorsorgen, investieren, Katastrophenschutz verbessern |
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Antragsteller*in: | Martin Metz (KV Rhein-Sieg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 19.08.2021, 20:58 |