Die Mautbefreiung allein reicht nicht aus, um den Umstieg vom Land- auf den Wasserstraßenverkehr wirtschaftlich rentabel zu machen. Zu komplizierte Genehmigungsverfahren im Wassergüterverkehr machen den Umstieg für viele Unternehmen unattraktiv. Außerdem werden vorhandene Genehmigungsverfahren zu Gunsten des Straßengüterverkehrs nicht konsequent umgesetzt.
Nur ein geringer Anteil des Binnenschiffsverkehrs wird mit fossilem Schweröl angetrieben. Allein zu fordern, dass dieser Kraftstoff durch alternative Antriebsformen ersetzt werden soll, wird uns den Klimaschutzzielen für 2030 kaum näherbringen. Im Gegensatz zur PKW-Kraftstoff-Steuer entfallen auf gewerblich genutzten Schiffsdiesel bislang keine Abgaben (§ 27 I EnergieStG) weshalb sich der Umstieg auf erneuerbare Kraftstoffe bislang nicht wirtschaftlich rentiert. Mit einer Besteuerung von Schiffsdiesel schaffen wir einen stärkeren Anreiz für die Umrüstung oder den Neukauf klimafreundlicherer Schiffe. Der klimaneutrale Umbau der Binnenschifffahrt wird teuer und eine große Herausforderung, mit der wir die Betroffenen nicht alleine lassen dürfen. Daher braucht es öffentliche Förderprogramme, die zusätzliche Anreize und Möglichkeiten für Investitionen und Umbaumaßnahmen schaffen.