Im Zuge der Ressourcenschonung ist Repowering nur sinnvoll, wenn die Anlage ihre Lebensdauer überschritten hat und mögliche Reparaturen nicht mehr finanzierbar sind. Bestehende Windkraftanlagen müssen bis an ihr technisch-ökonomisches Lebensende betrieben werden. Es dürfen nicht funktionierende Anlagen ersetzt werden, die anschließend gar nicht oder nur teilweise recycelt werden können.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Ortsverband Jülich (dort beschlossen am: 12.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-1-222 |
Eingereicht: | 12.11.2021, 21:10 |