Im Zuge der Ressourcenschonung ist Repowering nur sinnvoll, wenn die Anlage ihre Lebensdauer überschritten hat und mögliche Reparaturen nicht mehr finanzierbar sind. Bestehende Windkraftanlagen müssen bis an ihr technisch-ökonomisches Lebensende betrieben werden. Es dürfen nicht funktionierende Anlagen ersetzt werden, die anschließend gar nicht oder nur teilweise recycelt werden können.
| Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Ortsverband Jülich (dort beschlossen am: 12.11.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-1-222 |
| Eingereicht: | 12.11.2021, 21:10 |