Das Ziel eines zugleich ökologisch intakten wie klimastabile Zukunftswaldes erreichen wir nur durch eine ökologische Waldwende bzw. konsequente Ausrichtung auf ökologische Waldwirtschaft, nicht durch irgendeinen „Waldumbau“ mit bestimmten Baumarten. Mein Änderungsantrag orientiert sich deshalb an dem aktuellen Papier von Oliver Krischer und Robert Habeck (https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/biologische_vielfalt/PDF/2108_AP-Zukunft-Wald.pdf) und den Beschlüssen zur Ökologischen Waldwende der Bundestagsfraktion (https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-wald-klima.pdf). In NRW mit seinem hohen Privatwaldanteil wird es dabei besonders auf eine steuernde Förderpolitik nach dem Prinzip „Öffentliche Geld für öffentliche Leistungen“ ankommen. Dass die aktuelle Landesregierung noch Wiederaufforstungen von Monokulturen und die radikale Räumung von Kalamitätsflächen fördert, muss ein Ende haben (so wie es auch unser Parteirat am 28.2.2021 beschlossen hat). „Wir wollen gesetzliche Mindeststandards festlegen, damit die Waldbewirtschaftung naturnah wird, den Umbau und die Wieder- und Neubewaldung nach ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben ausrichten und die Waldbesitzer*innen dabei mit qualifizierter Förderung und Beratung unterstützen.“, sagt dazu z.B. die Bundestagsfraktion. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung des Antrags.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Adalbert Niemeyer-Lüllwitz (KV Bielefeld) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-1-672-1 |
Eingereicht: | 12.11.2021, 22:42 |