Ob in ausreichendem Maße ein angemessenes ökologisches Wildmanagement erfolgt, lässt sich im Vorfeld z.B. einer Wiederaufforstungsmaßnahme nur schwer feststellen. Es müssten zeitaufwendige und teils teure Gutachten angefertigt werden. Daneben würde sich hieraus nur eine weitere Nachweispflicht für Antragsteller*innen von Fördergeldern ergeben und daher zusätzliche bürokratische Hürden entstehen. Daneben besteht heute auch schon die Verpflichtung Fördermittel zurückzuzahlen, wenn Wiederaufforstungen durch zu hohe Wilddichten (Verbiss) geschädigt werden. Insbesondere Besitzer*innen kleinerer Waldflächen haben aufgrund der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften kaum Möglichkeiten Einfluss auf das Wildmanagement zu nehmen. Hier sollten weitere Möglichkeiten geschaffen werden, um auch im Kleinprivatwald angemessene Wildbestände zu realisieren.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Dominik Bickschäfer (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-1-672-1 |
Eingereicht: | 18.11.2021, 21:38 |