Wohnraum ist zum Wohnen da. Das Wohnraumstärkungsgesetz muss nachgeschärft werden, so dass z.B. das Leerstehenlassen von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten nur noch für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten (anstatt von bis zu 6 Monaten wie im aktuellen Gesetz) erlaubt ist. Zudem sollten Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten verpflichtend eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, denn insbesondere dort sollten Kurzzeitvermietungen zu touristischen Zwecken und Leerstand, insbesondere spekulativer Leerstand, unterbunden werden. Eine ähnlich formulierte Forderung haben wir hier verabschiedet: https://gruene-nrw.de/2018/06/wohnen-in-nrw-bezahlbar-oekologisch-sozial/ .
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Peter Pütz (KV Bielefeld) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 22.11.2021, 06:51 |