Mit Votum des AK Klima und Umwelt des KV Köln vom 18.11.2021.
Tierversuche sollte nicht nur dort verboten werden, wo es tierleidfreie Alternativen gibt, sondern auch dort, wo sie keinem höheren Nutzen dienen.
Selbst wenn es keine tierleidfreie Alternative bspw. für den Test eines Kosmetikprodukts gibt, rechtfertigt dies kein Tierleiden. Außerdem kann ein solches Verbot die Forschung an tierleidfreien Alternativen fördern, wenn diese die Marktzugangsbeschränkung für "normale" Konsumprodukte darstellen.