Hier zwischen Wildtieren und domestizierten Tieren zu unterscheiden, ist wissenschaftlich nicht tragbar. Die Dressur, die Unterbringung in kleinen Gehegen und Käfigen mit zu wenig Beschäftigung, sowie die Transsporte zwischen Standorten sind für keine Tierart mit dem Tierschutzgesetz vereinbar.
Außerdem gilt: Wenn Tiere zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden, wird im Zweifel an der Futterqualität oder tiermedizinischer Versorgung gespart.
Die Nutzung von Tieren jeglicher Art in Zirkussen ist nicht tierschutzrechtskonform und nicht mehr zeitgemäß.
Deshalb sollten wir als GRÜNE ein Verbot von Zirkustieren im Allgemeinen anstatt nur von Wildtieren fordern. Ansonsten wird das Problem nur zu Lasten von domestizierten Tieren verschoben.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Luis Hotten (KV Dortmund) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.11.2021, 09:25 |