Klimawandel mit Wassermangel auf der einen, Hochwasserkatastrophen auf der anderen Seite machen klar: Dieses Themenfeld verlangt nach einer schlüssigen „Zukunftsstrategie“, wie wir sie als Grüne voran bringen wollen. Der Programmentwurf wird aber diesem Anspruch noch nicht gerecht. Dieser Antrag mit einer Reihe von Ergänzungen dient deshalb der Schärfung unseres Profils in diesem bedeutenden Themenfeld einer zukunftsfähigen Entwicklung. Dabei bildet das Bekenntnis zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowohl für den Schutz des Grundwassers, also auch für die naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer die zentrale Grundlage. Das Erreichen dieses gesetzlichen Auftrags wird nicht ohne massiven Einsatz, nicht ohne Anpassung der Gesetze und nicht ohne Aufstockung von Finanzmitteln gelingen. Und bei der naturnahen Entwicklung der Fließgewässer müssen wir auch offen aussprechen, dass die vielen tausend Querbauwerke, die die Durchgängigkeit blockieren, großenteils zurück gebaut werden müssen. Wollen wir wirklich wegen einem marginalen, nicht relevanten Beitrag zur Energiewende an allen auch kleinsten Wasserkraftanlagen festhalten? Den Konflikt zwischen Kleiner Wasserkraft und Gewässerschutz lösen wir leider nicht mit „fisch- und fließgewässerfreundlichen Wasserkraftwerken“, denn die gibt es aus ökologischer Sicht nicht. Man kann mit Fischaufstiegen und Umgehungsgerinnen ökologisch etwas verbessern, aber die Durchgängigkeit (auch für Kleinlebewesen) und der freie Abfluss, der diese Lebensräume ökologisch prägt, lässt sich damit leider nicht herstellen. Deshalb muss eine kritische Überprüfung solcher Anlagen auch ein Bestandteil der Zukunftsstrategie Wasser sein.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Adalbert Niemeyer-Lüllwitz (KV Bielefeld) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.11.2021, 15:08 |