Ein Ziel der Landesplanung ist endabgewogen und lässt keinen Spielraum zu, sei denn es ist im Ziel formuliert. Schon beim rot-grünem LEP hat man sich dazu entschieden, dass das Hektarziel kein Ziel, sondern nur ein Grundsatz der Landesplanung ist. Ob eine Höchstgrenze der Versiegelung von 5 Ha/Tag als Ziel des LEPs definiert werden kann, ist planungsrechtlich sehr umstritten. Die Mehrheitsmeinung sagt, dass diese Frage eher mit Nein zu beantwortet ist. Aus diesem Grund sollten wir uns vor der Wahl nicht festlegen, ob es ein Ziel oder ein Grundsatz des LEPs wird.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Stadt und Regionalplanung (dort beschlossen am: 16.11.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 24.11.2021, 21:19 |