Eine wirkliche Vernetzung der Angebote setzt voraus, dass es im verpflichtenden Aufgabenbereich der Anbieter liegt, ihre Angebote an die Mobilitätsplattformen der öffentlichen Hand anzubinden und nicht bloß hierfür taugliche Schnittstellen bereitzustellen.
Die Mobilitätsplattformen der öffentlichen Hand sind dann für die Vernetzung zentral, sollten allerdings nicht das Ende der Mobilitätsvernetzung sein. Vielmehr sollten sich am Ende alle Mobilitätsdaten in den öffentlichen Plattformen finden. Die Bürger*innen können die Angebote dann bspw. über eine App der öffentlichen Hand (bspw. den bundesweit angedachten Mobilpass) nutzen oder über eine andere App ihrer Wahl. Das eröffnet die Perspektive, dass Navigationssoftware flächendeckend Zugriff auf Fahrplaninformationen in Echtzeit hat und auch direkt über diese bspw. Tickets gebucht werden können. Hierfür braucht es dann zwingend die offenen Schnittstellen aufseiten der Mobilitätsplattformen der öffentlichen Hand, diese fungiere quasi als digitaler Hub für Mobilität.