Die schwarz-gelbe Landesregierung änderte im Jahr 2021 das Landeswassergesetz an verschiedenen Stellen.
Neben der Abschaffung von Gewässerrandstreifen wurde auch das generelle Abgrabungsverbot von Rohstoffen wie Kalk, Kies und Sand in Wasserschutzgebieten gestrichen.
In §35.2 des Landeswassergesetzes war geregelt, dass in Wasserschutzgebieten kein Rohstoffabbau erfolgen kann, dieser Paragraf wurde gestrichen und durch eine Verordnung ersetzt. Der Rohstoffabbau ist somit erleichtert worden. Diese Änderung gefährdet nicht nur den ungehinderten Zugang der Öffentlichkeit auf das Grundwasser zur Trinkwassergewinnung, sondern ermöglicht den Unternehmen auch Entschädigungsforderungen von Städten und Gemeinden einzufordern.
Verschiedene kommunale Vertretungen, wie der Kreistag Soest, richteten Resolutionen an den Landtag NRW und forderten erfolglos die betreffenden Paragrafen nicht zu ändern. Auch verschiedene Verbände positionierten sich klar gegen die Änderungen.
Dieser wichtige Punkt der Forderung nach dem Grundsatz Wasserschutz vor Rohstoffabbau sollte im Wahlprogramm auftauchen.