Es soll bloß die gekennzeichnete minimale Ergänzung ("und Solar") erfolgen.
NRW hat in seiner Landesbauordnung (im Gegensatz zu 14 anderen Bundesländern!) zusätzliche Mindestabstände für nicht brennbare Solardachanlagen zu Nachbardächern festgelegt. Diese reduzieren das bei enger Bebauung, vorweg auf Reihenhausdächern nutzbare Solarpotential erheblich bis massiv.
Dazu wurde auch bereits eine Petition gestartet:
https://www.change.org/p/armin-laschet-weg-mit-dem-photovoltaik-mindestabstand-in-nrw/
Weitere Informationen finden sich in folgender Argumentationshilfe dazu (siehe insb. Abschnitt Neuigkeiten):
https://drive.google.com/file/d/1WyCPJaz52L68-WI2H8Edc5-drqFME526/view?usp=sharing