Aktuell ist die Ausweisung von Biotopverbundsystemen planungsrechtlich ein zahnloser Tiger. Um ausgewiesene Biotopverbundsysteme dauerhaft zu erhalten, muss im Planungsrecht ein Prüfungsvorbehalt eingebuat werden, der belegen muss, das eine geplante Bebauung die Funktionsfähigkeit des Verbundsystems nicht beeinträchtigt.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 23.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-1-537 |
Eingereicht: | 25.11.2021, 21:53 |