„Fahrrad“ als Oberbegriff schließt zwar strenggenommen das Lastenrad mit ein, wird aber häufig doch noch als herkömmliches Fahrrad verstanden. Daher ist es sinnvoll, das Lastenrad explizit zu nennen.
Wer das Lastenrad benutzt, lässt dafür häufig das Auto stehen. Zukünftige Untersuchungen werden zeigen, ob die Anschaffung eines Lastenrades sogar den Kauf eines Zweit- oder Dritt-Pkw’s verhindert.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Martina Witzel (KV Aachen) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP-1-401 |
Eingereicht: | 26.11.2021, 15:17 |