Jahrzehntelang wurden die Rechte der vom Braunkohletagebau betroffenen Menschen mit Füßen getreten. Ca. 45.000 Menschen wurden aus ihrem Zuhause vertrieben und an die 125 Ortschaften und Höfe, und damit alte gewachsene Siedlungsstrukturen zertört. Grubenrandanrainer*innen leiden unter entsetzlichen Beeinträchtigungen und gesundheiltichen Bealstungen, da die Abstände zu den Tagebauen teilweise nur 200 Meter betragen müssen (halbe Abteuftiefe). Wir haben die Pflicht die Tagebaurandkommunen bei der Reaktivierung zu unterstützen und eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Grubenrandkoalitionen und andere aktive Gruppen haben im Leitentscheidungsprozess plausibel begründet und dargelegt, dass die Grubenranddörfer, aber auch Feldhöfe( Eggerather Hof, Roitzer Hof), größere Abstände zum Grubenrand benötigen, um die Menschen bestmöglich zu schützen.
Die detaillierten Forderung zur Reaktivierung und Wiederbelebung sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die im Dorf Morschenich gemacht wurden, essentiell. Dort lässt RWE die Häuser verfallen, sie werden nicht mehr geheizt, es werden keine Reparaturen (Abflussrohre, defekte Dachfenster etc. ) mehr vorgenommen, so dass die Häuser irgendwann als nicht mehr "verkehrssicher" eingestuft werden und abgerissen werden müssen. Die Sicherungspflicht der Immobilien nimmt RWE in die Pflicht, sichert Wohnraum und verhindert einen flächendeckenden Abriss um in den Dörfern große Gewerbgegebiete entstehen zu lassen.