Studien belegen, dass eine auch sehr geringe Konzentrationen von mehreren Einzelpestiziden, die weit unter den jeweils zulässigen Höchstgrenzen liegen, eine viel toxischere Wirkung entfalten, als aufgrund der Einsatzkonzentrationen zu vermuten wäre. Daher wäre pro Pestizid ein niedrigerer "zweiter Grenzwert" sinnvoll, der gelten soll, sobald zwei oder mehr Pestizide zusammen ausgebracht werden.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 26.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 27.11.2021, 13:44 |