Seit über einem Jahrzehnt ist bekannt, dass die sogenannten Letztverbraucherabgaben Speicheranlagen hoch belasten und diese somit nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Speicher sind zentral für die Energiewende. Zwar gibt es für die einzelnen Betreibermodelle Sonderbefreiungen, diese müssen aber erst beantragt werden. Dieser hohe bürokratische Aufwand ist ebenso zu minimieren. Ohne Speicher wird die Energiewende nicht gelingen. Daher sind sämtliche Abgaben die Speicheranlagen belasten zu reformieren und weitgehend abzuschaffen (Stromsteuer, KWK-Umlage, EEG-Umlage, Konzessionsabgabe u.a.).
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Nicole Kolster (KV Rhein-Erft-Kreis) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2021, 10:53 |