Ein Ziel der Landesplanung ist endabgewogen. Schon beim rot-grünem LEP hat man sich dazu entschieden, dass das Hektarziel kein Ziel, sondern nur ein "Grundsatz" der Landesplanung ist. Ob eine Höchstgrenze der Versiegelung von 5 Ha/Tag als Ziel definiert werden kann, wird planungsrechtlich überwiegend verneint. Ein 5 ha-"Grundsatz" kann dann bspw. über die Bedarfsprognosen auf Regionalplanungsebene konkretisiert werden. Die Formulierung "Zielsetzung" umgeht die rechtliche Unklarheit.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | LAG Regional- und Stadtentwicklung (dort beschlossen am: 19.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2021, 11:35 |