Landwirt*innen leiden unter der hohen Marktmacht der Verarbeitungsindustrie und der Einzelhandelsketten. Im Mai diesen Jahres wurde die europäische UTP-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt, um unfaire Handelspraktiken gegenüber Landwirt*innen zu begrenzen. Die damalige Bundesregierung hat sich dabei auf Druck von uns Grünen für die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die Landwirt*innen anonym ihre Beschwerden richten können, ausgesprochen, diese aber bis heute nicht eingerichtet.
Neben unfairen Handelspraktiken leiden Landwirt*innen unter dem enormen Preisdruck auf Agrarerzeugnisse, der ihnen regelmäßig die Existenzgrundlage entzieht. Um den Preisdruck entlang der Lieferkette zu dämpfen hat sich der Bundesrat[1] und wir Grüne[2] im Gesetzgebungsverfahren zur UTP-Richtlinie für ein Verbot des Verkaufs unter Produktionskosten ausgesprochen. Um Produktionskosten- und Preise im Lebensmittelmarkt im Blick zu behalten, sollte die Ombudsstelle laufend objektive Beobachtungswerte ermitteln.
[1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0001-0100/3-1-21.pdf;jsessionid=D8FDFD09BF9C598B06D56A471DC11DCD.2_cid339?__blob=publicationFile&v=1