Da sich dieser Abschnitt sowohl auf Gesetze als auch auf Förderprogramme bezieht, sollte beides von Beginn an genannt werden (dafür entfällt der spätere Satz zu den Förderprogrammen). Was die Konsequenzen eines ggf. negativen Klima-Checks sind, bleibt im bisherigen Entwurf offen und wer den genannten “Klimavorbehalt” anmeldet ist ebenfalls unklar. Daher der Vorschlag eines konkreten Vetorechts durch einen unabhängigen Klima- Sachverständigenrat (bezugnehmend auf den vorherigen Abschnitt “Sofortprogramm für mehr Klimaschutz in NRW”). Die vage Formulierung zur Vereinbarkeit mit “den Klimazielen” wird durch die Nennung des 1,5-Grad-Ziels präzisiert und hebt dessen Verbindlichkeit und unser Bekenntnis zu diesem hervor. Dass es im gesamten Abschnitt sowohl um Gesetze als auch Fördermittel geht, sollte auch im Schlusssatz berücksichtigt werden, weshalb es sinnvoll erscheint von “zukunftsorientierter Politik” allgemein und nicht nur von “Landesgeld” (v.a. auf “Förderprogramme” bezogen) zu sprechen.
Antrag: | Lebensgrundlagen erhalten |
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Antragsteller*in: | Isabell Drost (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.11.2021, 20:13 |