Homeoffice als Recht der Beschäftigten kann für viele Menschen etwas sehr positives sein. Dies darf aber nicht über die Köpfe der Beschäftigten und ihrer gewerkschaftlichen Vertreter*innen hinweg beschlossen/angeordnet werden.
Kapitel: | Innovativ wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.11.2021, 17:56 |