Der Zugang zum Internet ist heute im öffentlichen Raum leider noch zu kompliziert. Mobile Daten sind oftmals in ihrem Volumen begrenzt, außerdem kommen selbst moderne Mobilfunkmasten bei einer hohen Datenabfrage schnell an ihre Grenzen. Freies WLAN in öffentlichen Einrichtungen kann dieses Nadelöhr befreien und in Kombination mit Glasfaser ist ausreichend Kapazität, selbst bei einer hohen Datenabfrage, vorhanden. Die Einrichtung von freien WLAN-Zugangsmöglichkeiten, z. B. Freifunk, ist unkompliziert und schnell zu erledigen. Außerdem wurde die so genannte Störerhaftung für freies WLAN abgeschafft und bietet somit Rechtssicherheit für die Anbietenden. Ziel ist außerdem die Nutzung eines gemeinsamen Standards für alle öffentlichen Einrichtungen in NRW.
Kapitel: | Innovativ wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Ortsverband Jülich (dort beschlossen am: 12.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 12.11.2021, 21:12 |