Die Verbraucherzentralen machen bei Privatinsolvenzen einen tollen Job und sind zu unterstützen. Bei Firmeninsolvenzen sind jedoch spezialisierte Restrukturierungsberater (insbesondere im Rahmen der Eigenverwaltung oder des Schutzschirmverfahrens, §270ff InsO) notwendig. Um diese fachliche Beratung in Anspruch nehmen zu können ist eine zeitnahe finanzielle Unterstützung, gerade in Zeiten knapper Liquidität, notwendig.
Dabei ist eine Insolvenz zwar - falls sinnvoll - zu vermeiden, jedoch kann auch ein geregeltes und gesteuertes Insolvenzverfahren einen ballastfreien Neustart bedeuten.