+++ Hinweis: Es soll ein komplett neuer Absatz inklusive Überschrift eingefügt werden +++
Begründung:
Der Handel und die Versorgung mit Gütern waren über Jahrhunderte Motivation für Menschen zusammen zu kommen.Darum wurden unsere Dörfer, Städte und Gemeinden in NRW entlang alter Handelsrouten oder strategisch günstiger Stellen für den Gütertausch gegründet und zu Orten, an denen sich Menschen trafen, sich austauschten, etwas erlebten, und in denen letztlich komplexe Gesellschaften entstanden.
Was aber wird aus einem Handelsplatz, wenn alle Geschäfte Online durchführbar sind? Verlieren unsere
Ortszentren und unsere Innenstädte ihre Daseinsberechtigung?
Laut IFH (2021) droht ca. 80.000–120.000 Geschäften die Schließung bis 2024. Durch die
Corona-Pandemie sind ca. 30% des Umsatzes dauerhaft vom stationären zum Online-Handel verschoben
worden, gleichzeitig verbuchen Amazon und Co hohe Umsatz-Zuwächse (HDE Online-Monitor2021).
Eine bessere Verzahnung von digitalem und stationären Handel ist eine gute Idee, wird aber nicht
ausreichen, um unsere Ortskerne dauerhaft als lebendig Anziehungspunkte zu erhalten.
Beim geschilderten Strukturwandel muss jede Stadt und jedes Dorf eigene Wege finden, um typische
Charaktereigenheiten zu bewahren und durch Einzigartigkeit Menschen Identifizierung ermöglichen.
Patentrezepte und Schablonen kann es daher nicht geben. Best Practise Beispiele können immer nur
Inspiration sein. Das Instrument des Wettbewerbs betonte daher die Beispielhaftigkeit der Strategien und Konzepte. Darüber hinaus bietet er das Potential dem Strukturwandel ein positiveres Image zu verleihen und Chancen zu betonen.
Wie jeder Strukturwandel so ist auch dieser komplex, mit Ängsten und großen Herausforderungen behaftet, birgt aber auch Chancen. Diese Chancen verwirklichen wir am besten, indem wir Städte und Gemeinden befähigen, ihre Zentren neu zu definieren, sich neu aufzustellen und diesen Wandel aktiv mitzugestalten.
Konventionelle Maßnahmen bspw. Verkaufsoffene Sonntage, Stadtfeste sowie Angebots- und
Rabattaktionen greifen zu kurz. Solche Aktionen sind Strohfeuer und können nicht nachhaltig Abhilfe
schaffen.
Auch das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in
Nordrhein-Westfalen“ der schwarz-gelben Landesregierung förderte ganz überwiegend vorübergehende
Anmietungen sowie kurzzeitigen Zwischenerwerb und-nutzung. Diese auf Kurzfristigkeit angelegten
Maßnahmen werden aber dem geschilderten grundlegenden Wandel (auch jenseits von Corona) nicht
gerecht. Zudem verweist das Programm die Kommune in die Rolle der Planerin und Beraterin und fördert nicht das Handeln als aktive Playerin und Gestalterin.
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021-10-29_MHKBG_SoPro-
Innenstadt_fin0.pdf
Ein wichtiges Instrument ist darum das besondere Vorkaufsrecht nach §25 BauGB, dass die Kommunen in die Lage versetzt, strategisch relevante Immobilien zu erwerben und damit eine gemeinwohl-orientierte Nutzung zu ermöglichen, auch jenseits von Rendite. Um Kommunen die hierfür erforderlichen finanziellen Ressourcen zu eröffnen, soll ein emtsprechender Bodenfond eingeführt werden.
Im April 2018 führte das Institut für Demoskopie Allensbacher eine Umfrage zum Thema „Heimat“ durch. Auf die Frage, worin Menschen Gefahren für die Heimat sehen, stand an erster Stelle der Antworten die Aussage „Dass viele alteingesessene Geschäfte schließen und dafür die immer gleichen Filialen großer Einkaufsketten aufmachen.“ 78 Prozent derer, die die Heimat in Gefahr sahen, wählten diesen Punkt. Dies zeigt einmal mehr,welche Sprengkraft die derzeitigen Krise des Einzelhandels birgt und welche identitätsstiftende Bedeutung die Gestaltung unserer Innenstädte und Ortszentren haben.
https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/FAZ_April2018_Heimat.pd