Der Absatz im Programmentwurf geht zwar in die richtige Richtung, weil er Gewinnmaximierung unter Nebenfolgen als pauschales Unternehmensziel in der Ökonomie in Frage stellt. Dabei bleibt er aus unserer Sicht jedoch zu wenig konkret in seinen Antworten auf ein diverseres Wirtschaftsbild.
Da die Unternehmens-Rechtsformen Bundesrecht sind, wirken wir (im besten Fall natürlich als Teil einer Landesregierung, dann auch im Bundesrat) darauf hin, dass das Unternehmensrecht reformiert bzw. angepasst wird und Rechtssicherheit schafft für Sozialunternehmen.
Weitere Förderung und Unterstützung kann z.B. über die Etablierung von Social Impact Labs gelingen, die bereits in vielen Städten und Regionen in Deutschland existieren und soziale und ökologische Unternehmensgründungen begleiten und beraten.
Zur GWÖ: Viele privatwirtschaftliche Unternehmen in NRW erstellen bereits Gemeinwohl-Bilanzen (https://www.ecogood.org/who-is-ecg/ecg-companies/) - zum Teil, weil sie als große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nach der EU Richtlinie 2014/95/EU zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind. Aber auch kleinere und Kleinst-Unternehmen tun das, weil sie die externalisierten Kosten ihres wirtschaftlichen Handelns transparent machen wollen und durch besonderes Engagement ihren Beitrag zum Gemeinwohl erhöhen möchten.
Dass es hierbei allerdings nicht nur um einen "Feelgood-Move" geht, den wir fördern wollen und den man sich als Unternehmen leisten können muss wird spätestens klar, wenn man berücksichtigt, dass die EU Kommission eine Reform der EU Richtlinie angestoßen hat mit dem Ziel der deutlichen Erweiterung des Adressatenkreises. Es ist also absehbar, dass ohnehin mehr Unternehmen sich dem Thema Nichtfinanzielle Berichterstattung annehmen werden (müssen). Eine besondere Berücksichtigung bei der öffentlichen Vergabe wäre ein zusätzlicher Anreiz für Unternehmen.
Die GWÖ Bilanzierung bietet gegenüber allen anderen existierenden Indizes den Vorteil, dass sie nicht rein deskriptiv ist, sondern mit Punktevergaben arbeitet und damit nach innen und außen direkt mess- und vergleichbar macht.
Analog zu den vielen kommunalen Unternehmen und Beteiligungen, die in NRW inzwischen GWÖ Bilanzen erstellt haben oder gerade erstellen (viele GRÜNE Kommunalwahlprogramme im letzten Jahr enthielten diese Forderung), haben natürlich auch die landeseigenen Betriebe eine besondere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl. Dieser werden sie durch eine GWÖ Bilanzierung und der Implementierung von Lehren daraus gerecht.