Etliche Abgrabungsflächen der Steinindustrie sind auf Jahrzehnte im Vorhinein in den Regional- und Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Eine vorrübergehende Nutzung für Fotovoltaik ist nicht möglich, weil eine Doppelnutzung nicht vorgesehen ist. Die Nutzungsdauer von Sonnenstrom-Anlagen liegt oftmals unter der weit in die Zukunft reichende Bevorratung der Abbauflächen.
Kapitel: | Innovativ wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Fred Lüke (KV Paderborn) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2021, 14:56 |