Etliche Abgrabungsflächen der Steinindustrie sind auf Jahrzehnte im Vorhinein in den Regional- und Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Eine vorrübergehende Nutzung für Fotovoltaik ist nicht möglich, weil eine Doppelnutzung nicht vorgesehen ist. Die Nutzungsdauer von Sonnenstrom-Anlagen liegt oftmals unter der weit in die Zukunft reichende Bevorratung der Abbauflächen.
| Kapitel: | Innovativ wirtschaften |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Fred Lüke (KV Paderborn) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 25.11.2021, 14:56 |