Ein generelles Betretungsrecht in Schutzgebiete nach dem Jedermannsrecht ist mit den Schutzzielen unvereinbar und in dicht besiedelten Ländern wie NRW nicht praktikabel.
Kapitel: | Innovativ wirtschaften |
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Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 23.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.11.2021, 22:01 |