Eine Betriebsstättenverordnung gibt es schon lange nicht mehr. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung - das ist Bundesrecht, und zwar für Telearbeit und nicht für mobiles arbeiten im home office.
Wenn man also gute Arbeitsbedingungen in NRW „at home“ möchte, sollte Telearbeit und nicht Home office für den öffentlichen Dienst gefördert werden. Dann kann man als Land auf Bundesebene eine Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung anstreben, die Nachteile im Arbeits- und Gesundheitsschutz für mobiles arbeiten im home office beseitigt.