Durch den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft könnten in Europa bis zu 50 Prozent der CO2-Emissionen in materialintensiven Industrien und Wertschöpfungsketten reduziert werden (Quelle: Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, 2019). Das Land NRW sollte Vorbild sein, indem es ressourcenleichte und kreislauftaugliche Produkte zum Standard bei seiner Beschaffung und Auftragsvergabe macht. Daher ist analog zum Kreislaufwirtschaftsgesetz auf Bundesebene eine Bevorzugung ressourcenarmer und kreislauftauglicher Produkte für die Beschaffung des Landes NRW einzuführen und eine Begründungspflicht für die Beschaffung anderer Produkte zu verankern.
Kapitel: | Innovativ wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Cyrill Ibn Salem (KV Köln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.11.2021, 15:58 |