Bei Änderungsantrag handelt es sich um die Umsetzung einer Forderung des GRÜNEN Grundsatzprogramms:
„(209) Viele Eltern wollen sich Sorge und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Das wird möglich durch gesetzliche Rahmenbedingungen, ein flächendeckendes, zeitlich flexibles und qualitativ hochwertiges Betreuungs-, Bildungs und Beratungsangebot, einen Wandel der Arbeitswelt sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit.“
Auch im GRÜNEN Bundestagswahlprogramm 2021 wird auf die gerechte Verteilung der Sorgearbeit (Care-Arbeit) Bezug genommen:
„Wir wollen, dass die Sorge in der Familie gemeinsam und gleichberechtigt getragen wird, und sehen darin eine Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter. Dafür ist es notwendig, dass insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen.“ (Kapitel 3 „Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken“).
Die Familienbildung- und Beratung ist insbesondere eine Aufgabe der Länder:
"Die Ausgestaltung der Familienbildung vor Ort liegt in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Die Angebote werden von öffentlichen Trägern (in den Gemeinden) und freien Trägern (insbesondere kirchliche Träger oder Träger der freien Wohlfahrtspflege) den Familien bereitgestellt.
Familienbildung und Familienberatung leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung von Familien in Deutschland. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der von der Prognos AG im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführten Studie. Auf der Datenbasis von insgesamt 2188 Einrichtungen aus allen 16 Bundesländern wurde eine aktuelle und umfassende Bestandsaufnahme zu Strukturen, Zielgruppen, Themen und Angeboten der Familienbildung und Familienberatung in Deutschland erstellt. Die Studie ist eine Fortschreibung und Aktualisierung der der repräsentativen Untersuchung zu den Angeboten familienbezogener Bildungsmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit aus dem Jahr 2006."