Am 10. September 2021 haben Bundestag und Bundesrat einen Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen beginnend 2026 beschlossen. Der neue Rechtsanspruch ist in § 24 SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Folglich muss eine verbindliche Festlegung von Qualitätsstandards auf Landesebene in einem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz erfolgen, einschließlich eines gesetzlich geregelten finanziellen Belastungsausgleichs für die Kommunen (Konnexität).
Kapitel: | Zukunft durch Bildung |
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Antragsteller*in: | LAG Kinder, Jugend, Familie (dort beschlossen am: 22.11.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 24.11.2021, 13:11 |