„Inklusion im weit(er)en Sinne“ legt- im Gegensatz zur jetzigen Bildungspolitik der Landesregierung- die Definition der UN-Behindertenkommission zu Grunde, allen Kindern erfolgreiche Partizipation und Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem zu ermöglichen. Neben den Kindern mit Förderschwerpunkten (ca. 7%) sind dies auch solche mit weiteren medizinischen Diagnosen (Teilleistungsschwächen). Hierunter fällt z.B. neben Lese-Rechtschreib-Störungen/Legasthenie (ca. 5-12 % der Kinder) auch Dyskalkulie (ca. 6 - 8%), aber eben auch mit Migrationshintergrund bzw. Fluchterfahrungen und Deutsch als Zweit-/Fremdsprache (ca. 13%), die bislang aus dem politischen Inklusionskonzept herausfallen.
Der LRS-Erlass muss entsprechend erweitert werden.
Einen Dyskalkulie-Erlass HAT Nordrhein-Westfalen – im Gegensatz zu anderen Bundesländer – gar nicht. Auch u.a. in Hinblick auf die geänderten ZP-10-Vorgaben in Mathematik ist es dringend notwendig, dass ein solcher Erlass auch für NRW erstellt und verabschiedet wird.
Beide Erlasse sind grundlegend, um die Chancengleichheit der LRS- bzw. Dyskalkulie-Kinder bei Schulabschlüssen zu gewährleisten.