Es geht direkt vom Hochschulzugang zu den Arbeitsbedingungen an der Universtität. Der Lehraspekt wird komplett weggelassen. Das soll dieser ÄA ändern.
Begründungen der einzelnen Sätze:
- Die Lehre soll inklusiver werden, damit auch behinderte und chronisch-kranke Studierende mehr gewürdigt werden.
- Die 2/3-Regel schreibt vor, dass 2/3 der QVM für festangestelltes Lehrpersonal aufgewendet werden müssen. Die Betreuung in Tutorien, Seminaren, Übungen, Praktika und quasi allen Bereichen abseits der Vorlesungen geschieht häufig über SHK Kräfte. Diese tragen also erheblich zur Verbesserung der Lehre und der Betreuungsrelation bei. Daher sollten auch SHK-Kräfte unter diese 2/3-Regelung fallen.
- Behinderte und chronisch-kranke Studierende profitieren massiv von einem Förderprogramm. Induktionsschleifenanlagen bieten höreingeschränkten Studierenden die Möglichkeit der Vorlesung besser folgen zu können.
- Der Drittversuch (im Staatsexamen Jura der Zweitversuch) baut auf Studierende einen unglaublichen psychischen Druck auf. Es gibt Studierende, die deshalb eine Therapie beginnen oder zu Ritalin und anderen Substanzen greifen, nur um nicht durchzufallen. Das Problem ist, dass wenn man z.B. nach drei Versuchen die Statistik-Vorlesung noch nicht bestanden hat, es nicht mehr möglich ist irgendein Fach in Deutschland zu studieren in dem es ein Statistik-Modul gibt. Vielfach waren dann 2 Jahre Studium umsonst. Der Drittversuch (und generell die Begrenzung der Versuche) ist ein leistungsgesellschaftliches Relikt, dass eigentlich keine Daseinsberechtigung mehr hat. Warum sollen wir Studierende so massiv einschränken und ihnen vielleicht auch ihre Zukunft versperren?
- Anwesenheitspflicht bezieht sich hier auf die Pflicht an Seminaren, Tutorien etc. teilzunehmen. Gerade für Studierende mit Kind, pflegende Angehörige und Studis, die sich etwas dazuverdienen müssen, führt eine weit gefasste Anwesenheitspflicht dazu, dass ihnen enorme Hürden in den Weg gestellt werden, die bis zu einem Studiumsabbruch führen können.
- Es gibt bisher kein Förderprogramm dafür, sondern die Unis müssen das selber stemmen, was für kleine Hochschulen oft schwierig ist. Eine digitale Möglichkeit der Teilnahem schafft für Studierende erhöhte Flexibilität, baut Hürden ab und kann so dazu beitragen, das Studium einfacher leichter zugänglich zu gestalten.
- Der Bedarf an Grundschullehrer*innen ist sehr hoch und die Anzahl an Studienplätzen enstpricht nicht der Nachfrage nach Absolvent*innen und nicht der Anzahl an Beweber*innen. Daher sollen mehr Studienplätze diesen Bedarf abfedern. Die Lehramtsstudiengänge zu Begabtenförderung und Sonderförderung/Inklusion tragen dem Inklusionsgedanken und der Individualität von Schüler*innen Geltung. Es soll vermittelt werden mehr auf die individuellen Stärken und Schwächen der Schüler*innen einzugehen und explizit Talente zu fördern und Schwächen auszugleichen.
- Die Ausgestaltung des Studium generale kann den Hochschulen selbst überlassen werden. Möglich wäre zum Beispiel, das Studium Generale als 1-2 Semester vor dem eigentlichen Bachelor anzubieten (orientierungsbietend), andere Möglichkeiten wären die Anrechenbarkeit in den einzelnen Studiengängen oder die Möglichkeit, ein Zertifikat neben dem eigentlich Studiengang zu erwerben (ähnlich der Fachsprachausbildung bei den Jurist*innen)
- Das PJ ist mehr als einfach nur der letzte Abschnitt des Medizinstudiums. Es verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Außerdem soll es angemessen auf den ärztlichen Arbeitsalltag vorbereiten und eine Orientierungshilfe bei der Wahl der anschließenden Facharztweiterbildung bieten. Vor diesem Hintergrund sind optimale und verlässliche Rahmenbedingungen für ein Faires PJ erforderlich. Zu einem fairen PJ zählt zum Beispiel eine monatliche PJ-Vergütung i.H.v. mindestens 350 Euro. Die PJ-Vergütung kann mit einer Aufwandsentschädigung oder in Form einer sonstigen Vergütung bzw. sonstigen Zulage erfüllt werden. Eine sonstige Zuwendung kann beispielsweise ein Verpflegungskostenzuschuss, ein Wohnkostenzuschuss oder ein Fahrtkostenzuschuss sein, welcher allen PJ-Studierenden zusteht. Den PJ-Studierenden muss während der regulären Arbeitszeit auch Zeit zum Selbststudium eingeräumt werden.
- Der Aufbau einer interprofessionellen Ausbildungsstation findet nicht im luftleeren Raum statt. Vielmehr treffen die Ideen und gestalterischen Ziele, mit denen sie Ihr Ansinnen verfolgen, im Krankenhauskontext auf einen laufenden Versorgungsbetrieb, ein hochgradig ausdifferenziertes soziotechnisches System und somit auf eine komplexe organisationale Umwelt. Die Station, auf der sie Ihr Projekt umsetzen wollen, hat ihre eigene Historie, ihre etablierten Routinen und damit verbundene Behar- rungstendenzen, und nicht alle Menschen, die dort arbeiten, werden unmittelbar im Projektteam involviert sein. Das Gleiche gilt natürlich auch für andere Abteilungen und Funktionsbereiche im Klinikum, die mitunter stärker an reibungslosen Abläufen interessiert sein mögen, denn an innovativen Ausbildungskonzepten. Und doch sind alle in irgendeiner Weise von Ihrem Projekt betroffen – sei es als zentrale Praxisanleitung, IT-Support oder PJ-Beauftragte, sei es als PDL oder als Oberärztin der Nachbarstation an der Schnittstelle – während sie gleichermaßen auf die Mitwirkung der unterschiedlichsten Akteure angewiesen sind. https://www.gesundheitskongresse.de/dresden/2018/dokumente/praesentationen/Ballnus-Rene---Interprofessionelle-Ausbildungsstation.pdf?m=1524569111&