Inklusion findet an den Hochschulen bisher wenig Beachtung. Die Beantragung von Nachteilsausgleichen ist undurchsichtig und mit Hürden verbunden. Bildungs- und Chancengerechtigkeit können wir jedoch nur erreichen, wenn wir unsere Hochschulen auch wirklich zugänglich für alle machen. Die Entscheidung für ein Studium oder eine akademische Karriere darf nicht davon abhängig sein, ob man eine Behinderung hat.
Kapitel: | Zukunft durch Bildung |
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Antragsteller*in: | KV Leverkusen (dort beschlossen am: 27.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 29.11.2021, 00:29 |