SHKs gelten in NRW nicht als Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsrechts, verfügten aber vor der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes durch schwarz-gelb über eine Vertretung für die Belange der studentischen Hilfskräfte. Diese wurde durch die Novellierung optionalisiert und hat zudem nicht die Rechte eines vollwertigen Personalrats.
Dies bedeutet, dass studentische Hilfskräfte im Gegensatz zu wissenschaftlichen Hilfskräften mit Bachelor, die oft ähnliche Aufgaben haben, sich weder als Personalratsmitglied zur Wahl stellen, noch selber wählen dürfen. Sie werden also strukturell von der betrieblichen Mitbestimmung ausgeschlossen.
Gerade weil sich studentische Beschäftigte oft in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen befinden, spielt die flächendeckende Durchsetzung einer Personalvertretung eine sehr wichtige Rolle - Als GRÜNE treiben wir diese Forderung voran.