Änderungen von WP-4 zu WP-4NEU
Ursprüngliche Version: | WP-4 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.10.2021, 12:01 |
Neue Version: | WP-4NEU |
---|---|
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 11.12.2021, 11:46 |
Kapiteltitel
Solidarität sichern
Zu:
4 - Solidarität sichern
Text
Von Zeile 2 bis 4 einfügen:
zu schätzen gelernt, was unsere Gesellschaft stark macht: Verantwortung füreinander übernehmen und Gemeinsinn leben über Grenzen hinweg. So stark unser Streben nach individueller Freiheit und dem persönlichen Glück ist – so sehr brauchen wir
Von Zeile 9 bis 18:
Ein solidarisches und, inklusivesund lebenswertes NRW – das ist ein Ort, an dem kein Kind, keine Alleinerziehende und kein RentnerMensch in Armut leben muss. Ein Ort, an dem man von der eigenen Arbeit leben und eine Familie versorgen kann. Ein Land, in dem jede*r eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommt, auch ein zweites oder drittes Mal. Ein Land ohne Barrieren, in dem alle Menschen mit oder ohne Beeinträchtigung gemeinsam Leben und teilhaben können. In dem die Mieten bezahlbar sind und auch in ländlichen Regionen der Supermarkt, die Ärztin oder die Apotheke vor Ort erreichbar sind.
Unser Gesundheitssystem gehört zu den besten der Weltist im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Doch es ist nicht gut genug, solange diejenigen, die für die Gesundheit anderer arbeiten, selbst dabei krank werden weil es in Teilen zu Überlastung und Unterversorgung kommt. Wir streiten für ein Gesundheitssystem, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Ob der Notarzt rechtzeitig ankommt, man eine wichtige
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
Wohnort, der Herkunft oder der Lebenslage abhängen. Das Recht auf Gesundheit gilt für alle gleichermaßen, unabhängig vom Versicherungsstatus.
Von Zeile 39 bis 41:
und macht krank. Auf Landesebene können wir die Gründe für Armut nicht restlos beseitigen – für eine gerechte Steuerpolitik und einedie Ausgestaltung des Bürgergelds zur Überwindung des Hartz-IV-Systems ist der Bund zuständig. Aber gemeinsam mit den Akteuren aus der
Von Zeile 49 bis 50 einfügen:
Wohnraum. Viele Menschen sind arm, obwohl sie arbeiten. Deshalb brauchen wir faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen.
Menschen in prekären Lebensverhältnissen sind von gesellschaftlichen Krisen und Veränderungen wie der Corona-Pandemie und dem Klimawandel besonders betroffen. Damit Kommunen besser ganzheitliche Maßnahmen zur Armutsprävention, Gesundheitsförderung und Klimafolgenanpassung entwickeln können, unterstützt das Land sie bei der kommunalen Sozial- und Stadtentwicklungsplanung.
Von Zeile 61 bis 69:
Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen, Verbände und Verwaltung vernetzen, um den Kindern gut abgestimmte Hilfsangebote zu machen. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden von Eltern selten abgerufen, weil die Beantragung zu kompliziert ist, der Anspruch nicht bekannt ist und auch Scham eine Rolle spielt. Solange diese Mittel nicht von einer Kindergrundsicherung abgelöst sind, sorgen wir dafür, dass sie bei den Kindern auch ankommen. Die Stadt Hamm zum Beispiel hat mit der „Youcard“ ein Modell entwickelt, dass die Abrechnung vereinfacht. Solch kreative und praktische Lösungen werden wir fördern.Durch die Einführung der Kindergrundsicherung werden finanzielle Mittel bei den von Armut betroffenen Kindern endlich ankommen. Gemeinsam mit der Bundesregierung werden wir dafür sorgen, dass die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets von Eltern auch abgerufen werden. Dafür wirken wir an der Umsetzung des Kinderchancenportals mit, durch das die Mittel für Kinder einfacher zugänglich sind. Wir stärken außerdem die Familienberatung und -unterstützung in den Stadtteilen und
Von Zeile 78 bis 84:
diejenigen Jugendlichen, die nach ihrer Volljährigkeit die stationäre Jugendhilfe verlassen. Wir fördern Jugendhäuser, die mit multiprofessionellen Teams Jugendliche ganzheitlich beraten und bei ihren vielfältigen “Baustellen” vom Ausbildungsplatz bis zur Wohnungssuche unterstützen. In den Jugendhäusern sollen aber auch junge Volljährige beraten werden, die derzeit noch aus dem Raster fallen.Wir fördern Jugendhäuser, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Freizeitangebote aufgesucht werden. Bei Bedarf vermitteln sie an geeignete Beratungsangebote. Hierzu zählt vor allem die Jugendberufshilfe. Sie berät ganzheitlich mit dem Schwerpunkt berufliche Entwicklung, nimmt aber auch Wohnungsprobleme und psychosoziale Schwierigkeiten in den Blick. Dieses Angebot wollen wir ausbauen. Wenn ein Leben zu Hause nicht mehr möglich ist, werden wir Jugendliche vor einem Leben auf der Straße schützen. Hierfür werden wir die
Von Zeile 97 bis 99 einfügen:
Zuständigkeiten verhindern eine effektive Beratung. Wir wollen, dass beide Beratungsinstrumente besser ineinandergreifen, auch gescheiterte Gewerbetreibende unterstützen und werden die Trennung schnellstmöglich beenden, so wie es in anderen Bundesländern bereits geschieht.
Von Zeile 110 bis 132:
In vielen Städten und Gemeinden in NRW fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere das untere und mittlere Segment des Wohnungsmarktes ist in den Ballungsgebieten stark angespannt, so dass es dort zu akuter Wohnungsnot kommt. Deswegen werden wir alle landesrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um im bestehenden preiswerten Wohnungsbestand Mietpreissteigerungen zu begrenzen und den Mieterschutz zu stärken. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Anzahl der geförderten Wohnungen nahezu halbiert, da die Mietpreisbindungen für sie ausgelaufen sind. Dieser Tendenz stellen wir uns entgegen und unterstützen Kommunen dabei, die Bindungen aufzukaufen, zu verlängern und auch neue Bindungen zu kaufen. Mieterschutzbestimmungen wie die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze weiten wir aus, um Mieter*innen vor Luxussanierungen und starken Mietpreissteigerungen zu schützen. So sichern wir preisgünstigen Wohnraum. In Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, beschränken wir die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, damit der Wohnraum bezahlbar bleibt und diejenigen, die in Mietwohnungen wohnen, nicht durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen verdrängt werden.
Außerdem wollen wir die Fördermittel für den Bau von neuen sozialen und preiswerten Wohnungen erhöhen. Wir sorgen mit attraktiven Zinsbedingungen und Tilgungsnachlässen für eine Option deutlich längerer Mietpreeisbindungen. Unser Ziel ist die Schaffung von deutlich mehr günstigen Wohnungen pro Jahr durch Neubau und Umnutzung. Dazu gehört auch die Förderung von Werkswohnungen zum Beispiel für die Unterbringung von Pflegekräften.
In vielen Städten und Gemeinden in NRW fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Insbesondere das untere und mittlere Segment des Wohnungsmarktes ist in den Ballungsgebieten stark angespannt und so wird Wohnraum knapp. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Anzahl der geförderten Wohnungen nahezu halbiert, da die Mietpreisbindungen für sie ausgelaufen sind. Dieser Tendenz stellen wir uns entgegen und unterstützen Kommunen dabei, die Bindungen aufzukaufen, zu verlängern und auch neue Bindungen zu kaufen. So sichern wir preisgünstigen Wohnraum. Außerdem fördern wir verstärkt den Bau von neuen sozialen und preiswerten Wohnungen. Wir unterstützen die Kommunen ebenfalls dabei, Flächen anzukaufen, auf denen geförderte Wohnungen entstehen können. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Flächen nicht mehr nach dem Höchstgebot, sondern nach sozialen, städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben werden. Wir bevorzugen kommunale Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bei der Vergabe von baureifen Flächen und fördern die Neugründung von Genossenschaften und Baugruppen. Neue Wohnungen sollen direkt klimaneutral gebaut und vorhandene modernisiert werden, um Klimaschutz auch im Gebäudebereich wirksam umzusetzen. Dies soll konsequent gefördert werden und damit sozial gerecht geschehen. Auch stärken wir die Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen, indem wir wieder klare Standards für barrierefreien Wohnraum in die Landesbauordnung aufnehmen und für genügend rollstuhlgerechte Wohnungen sorgen.
Hierfür fehlt es den Kommunen an eigenem Grund und Boden. Wir werden sie rechtlich und finanziell in die Lage versetzen, eine vorsorge Grundstückspolitik betreiben zu können. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Flächen nicht mehr nach dem Höchstgebot, sondern nach sozialen, inklusiven, städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben werden. Wir bevorzugen kommunale Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bei der Vergabe von baureifen Flächen und fördern die Neugründung von Genossenschaften und Baugruppen. So bleibt die Bodennutzung langfristig sozial. Die sozialgerechte Bodennutzung soll als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen werden. Neue Wohnungen sollen direkt klimaneutral gebaut und vorhandene modernisiert werden, um Klimaschutz auch im Gebäudebereich wirksam umzusetzen. Dies soll konsequent gefördert werden und damit sozial gerecht geschehen. Neben der Förderung von energetischer Modernisierung durch den Bund werden wir daher die Förderprogramme des landes ausweiten. Auch stärken wir die Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen, indem wir wieder klare Standards für barrierefreien Wohnraum sowie barrierefreie Quartiere/Stadtteile in die Landesbauordnung aufnehmen und bei Neubauten standardmäßig für unter anderem rollstuhlgerechte Wohnungen sorgen. Die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns dazu, selbständiges Wohnen mit begleitender Unterstützung und Pflege auch dann zu ermöglichen, wenn eine Heimunterbringung günstiger wäre.
Wir stehen an der Seite von Mieter*innen, die Angst haben müssen, aus ihren Quartieren verdrängt zu werden. Deshalb werden wir dafür eintreten, dass die Kommunen das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung schneller, effektiver und rechtssicher einsetzen können.
Quartiere und Nachbarschaften für alle Generationen
Von Zeile 134 bis 138:
alle Generationen darin wohl fühlen und hier selbstbestimmt leben können. Grüne Oasen mit fußläufiger Erreichbarkeit für alle, gute Versorgungsstrukturen und die Möglichkeit, andere Menschen zu treffen, schaffen Lebensqualität und fördern die Gesundheit. Ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen finden Unterstützung, BeratungVersorgungssicherheit sowie jeweils die Unterstützung und VersorgungssicherheitBeratung, die zu ihrer jeweiligen Situation passt.. Kinder können sicher spielen, Jugendliche erhalten Gestaltungsräume. Plätze und
Von Zeile 141 bis 151:
auch für ehemals wohnungslose Personen – werden ausgebaut. Die Nachbarschaft für alle Generationen ist fußgängerfreundlich, barrierefrei und barrierearmträgt damit zur öffentlichen Gesundheit ("Public Health") bei.
Damit die Kommunen diese und weitere Ideen umsetzen können, schaffen wir ein einheitliches Förderprogramm “Quartier inklusiv”, dass die verschiedenen Bereiche umfasst. Kommunen, die dem WHO-Netzwerk „Age-friendly cities and communities“ (altersgerechte Stadt und altersgerechte Gemeinde) beitreten wollen, werden dabei unterstützt. Dadurch werden Senior*innen im Quartier integriert, was Einsamkeit lindert und auch gesundheitlichen Problemen vorbeugt. Dieses Konzept muss sowohl in Großstädten, als auch im ländlichen Raum Anwendung finden. Wir fördern den Einsatz von technischen und digitalen Hilfsmitteln zum Ausgleich von Beeinträchtigungen und setzen Lots*innen ein, die ältere Menschen befähigen, digitale Kommunikations- und Informationstechnologien zu nutzen.
Vereinsamung und Armut bestimmen die Lebenssituation vieler älteren Menschen. Soziale Netze und Treffpunkte, soziale und kulturelle Angebote im Quartier sowie digitale Vernetzungsstrukturen und Mobilität tragen zur Teilhabe am Leben bei. Diese werden wir ebenso unterstützen und fördern wie die Arbeit der Selbsthilfe und Vereine.
Landesinitiative “Mehr Platz zum gemeinsamen Spielen”
Von Zeile 154 bis 158:
spielen können, brauchen sie Platz und eine anregende und sichere Umgebung. Mit unserem Förderprogramm “ “Mehr Platz zum Spielen”Spielen inklusiv” können Kommunen bereits bespielbare Flächen (Spielplätze, Parks, Bolz- oder Skateplätze) im öffentlichen Raum erhalten und barrierefrei für das gemeinsame Spielen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung ausbauen. Zusätzlich ermöglichen wir, dass Kommunen ihre Bauprojekte so planen, dass sie Freiräume zum Spielen erhalten und verbessern.
Von Zeile 163 bis 171:
Wohnen ist ein Menschenrecht! Unser Ziel ist, dassDem werden wir in NRW mehrder kommenden Legislaturperiose Geltung verschaffen, indem Menschen in ihren Wohnungen bleiben können oder wieder ein Zuhause bekommen. Wir versetzen die Kommunen in die Lage frühzeitig und effektiv Maßnahmen gegen drohende Wohnunglosigkeit zu ergreifen. Wir stärken den sozialenöffentlich geförderten Wohnungsbau und unterstützen die Kommunen beim Kauf von Belegungsrechten unter anderem für diejenigen, denen die Zugänge zum freien Wohnungmarkt erschwert werden. So erreichen dadurchwir, dass auch Personen mit geringem Einkommen und in schwierigen Lebenslagen eine angemessene Wohnung finden.
Mit einem landesweiten Aktionsplan, der bestehende Förderprogramme zusammenführt und bedarfsgerecht ergänzt tragen wir als Land NRW zum EU-Ziel bei, bis 2030 Obdachlosigkeit zu überwinden. Menschen, die bereits wohnungslos sind, brauchenwollen wir wieder eine dauerhafte, menschenwürdige Unterbringung verschaffen. Gemeinsam mit ihnen müssen, ausgehend von ihrer jeweiligen aktuellen Lebenslage, Maßnahmen entwickelt werden, die ihnen den Weg in ein Dach über dem Kopfeigenständiges und selbstbestimmtes Leben ebnet. Dort, wo es noch keine ausreichenden Unterstützungsangebote für Wohnungslose gibt, bauen wir sie bedarfsgerecht aus. Dazu gehören auchunter anderem spezielle Angebote für Frauen, JugendlicheHaustierbesitzer*innen, queere Menschen und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien, die wohnungslos geworden sind oder von
Von Zeile 178 bis 181:
Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, die sie häufig im Tausch für Übernachtungsmöglichkeiten erfahren. Wir wollenwerden “Housing first” in ganz NRW ausbreitenbedarfsgerecht ausweiten und sozialen Trägernsoziale Träger und Kommunen helfendabei unterstützen, geeignete Wohnungen aufzukaufen und z.B. auch für begleitete selbstverwaltete Wohnprojekte dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Zudem wollen wir für wohnungslose Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung im Quartier ermöglichen und unterstützende Wohnprojekte fördern.
Von Zeile 184 bis 186:
Alle Menschen sollen Chancen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Wir unterstützen Langzeitarbeitslose und Menschen mit psychischen BeeinträchtigungenMenschen, die aus unterschiedlichsten Gründen keine oder nur geringe Einstiegschancen in den ersten Arbeitsmarkt haben über den sogenannten „Sozialen Arbeitsmarkt“, so dass sie in Unternehmen wieder
Von Zeile 188 bis 202:
stabilisieren und ihnen die nötige Unterstützung zu geben, setzen wir auf eine staatlich unabhängige Beratungsstruktur auf Augenhöhe. Die Arbeit der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen werden wir bedarfsgerecht weiter finanzieren.
Menschen mit Behinderungen haben deutlich geringere Chancen einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden und tragen daher ein überproportional größeres Risiko, auch langfristig arbeitslos zu sein als Menschen mit der gleichen Qualifikation ohne Behinderungen. Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an, in dem selbstverständlich Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten wenn sie dies wünschen. Wir streben eine faire Entlohnung für die Arbeit in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) an. Für die konkrete Umsetzung erwarten wir Impulse aus dem noch laufenden, bundesweiten Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem in den WfbM. Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist.
Menschen mit Behinderungen haben ein größeres Risiko, arbeitslos zu werden als Menschen mit der gleichen Qualifikation ohne Behinderungen. Wir streben einen inklusiven Arbeitsmarkt an, in dem selbstverständlich Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten, wenn sie dies wünschen. Wir streben eine faire Entlohnung für die Arbeit in den Werkstätten an. Wir machen die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Gleichzeitig senken wir die Hürden für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Betriebe erhalten Beratung, wie sie Stellen individuell für Bewerber*innen mit Behinderung ‚zuschneiden‘ können. Außerdem erleichtern wir die Rahmenbedingungen für „Inklusionsbetriebe“. Das sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Wir machen die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter zum notwendigen Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Für die Landesverwaltung streben wir an, deutlich mehr schwerbehinderte Menschen als bisher zu beschäftigen. Gleichzeitig senken wir die Hürden für Unternehmen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Betriebe erhalten Beratung, wie sie Stellen individuell für Bewerber*innen mit Behinderung ‚zuschneiden‘ können. Wir erleichtern die Rahmenbedingungen für „Inklusionsbetriebe“, fördern aktiv deren Gründung. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
Von Zeile 213 bis 219:
NRW als nachhaltigen Wirtschaftsstandort. Dienstleistungsjobs in der Landesverwaltung wie PutzkräfteReinigungskräfte und Pförtner*innen werden wir nicht weiter outsourcen und so faire Arbeitsbedingungen garantieren. Arbeitsschutz-Mindeststandards geltenmüssen auch für die EU-Arbeitnehmer*innen gelten, die auf den Feldern und, in den Fleischbetrieben oder der Logistik usw. in NRW arbeiten. Gleichzeitig unterstützen wir die Arbeit der Einrichtungen der fairen Mobilität in NRW. Wir verbessern den Arbeitsschutz durch mehr finanzielle und personelle Ressourcen und damit mehr Kontrollen, um ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu bekämpfen. Arbeitsfreie Sonntage sollen die Regel sein. Deshalb werden wir das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) anpassen.
Von Zeile 221 bis 224:
Beruf und Lebenssituation müssen zusammenpassen. Wir helfen Unternehmen, familien- und pflegefreundlich zu werden. Betriebskindergärten werden ausgebaut und dasDas Recht auf Homeoffice unterstützt. Inwird unterstützt und in dezentralen „Co-Working Spaces“ können die Mitarbeiter*innen einen wohnortnahen Arbeitsplatz außerhalb ihrer
Von Zeile 226 bis 230:
Wir unterstützen die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten und gehen selbst voran, indem wir sie für Landesbeschäftigte und -beamteLandesbeamt*innen umsetzen. Damit kann die Arbeitszeit in allen Lebensphasen angepasst werden, so dass Mitarbeiter*innen zum Beispiel mehr Zeit haben, um ihre Angehörigen zu pflegen. Ausbildung und Studium in Teilzeit erleichtern wir. Viele fitte Senior*innen wollen weiterhin arbeiten, um sich sinnvoll zu betätigen. Dies wollen wir ermöglichen und fördern.
Von Zeile 235 bis 242:
Sport, guter Ernährung und dem Gesundheitswissen einen größeren Stellenwert und stärken den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Immer mehr Menschen sind einsam und werden dadurch krank. Wir bekämpfen die Einsamkeit mit einer landesweiten Kampagne, die Bewusstsein schafft, entstigmatisiert und mit der frühen Vermittlung von Kompetenzen zur psychischen Gesundheit einhergeht. Die Klimakrise ist eine Herausforderung für die Gesundheit der Menschen. Das Klima zu schützen und die Städte an den Klimawandel anzupassen, bedeutet auch, unsere Gesundheit zu schützen.Wir legen Wert auf einen breiten Impfschutz und unterstützen zielgruppengerechte Aufklärungskampagnen, z.B. zu sexuell übertragbaren Krankheiten. Einsamkeit und Stress prägen den Alltag vieler Menschen und gefährden ihre Gesundheit. Die frühe Vermittlung von Kompetenzen zur psychischen Gesundheit wollen wir daher durch eine Kampagne unterstützen. Zur Gesundheitsprävention gehört aber auch der Schutz des Klimas, gesunde Atemluft sowie gesunde Ernährung und ausreichende Bewegung.
Von Zeile 249 bis 252:
ambulante und stationäre Angebote gemeinsam geplant. Kooperation und gute Versorgung wollen wir belohnen. Die Kommunen können auch modernegemeinwohlorientierte, interprofessionelle Gesundheits- und Pflegezentren errichten. Diese Initiativen wollen wir als Modellprojekte fördern und damit die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe stärken. Deutschlandweit fehlen gerade in ländlichen Bereichen Krankenhäuser, die für Notfälle gebraucht werden. Andererseits gibt es
Von Zeile 255 bis 261:
mitkommen. Regionen müssen so versorgt sein, dass Patient*innen im Notfall oder bei Beginn einer Geburt in angemessener Fahrzeitkürzest möglicher Zeit ein Krankenhaus erreichen können. Dabei können Krankenhäuser in öffentlicher Hand eine wichtige Rolle spielen, weshalb wir weitere Privatisierungen ablehnen und wenn möglich Krankenhäuser zurück in die öffentliche Hand überführen. Für planbare, komplexere Eingriffe ist die Fahrzeit nichtweniger ausschlaggebend. Wichtiger ist es, dass eine durchgehend gute Qualität in der PatientenversorgungVersorgung angeboten wird, die sowohl das subjektive Wohlbefinden von Patient*innen als auch die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten umfasst. Wir planen die Krankenhausversorgung so, dass sich die Krankenhäuser enger mit ambulanten
Von Zeile 263 bis 264 einfügen:
Rehabilitationseinrichtungen verbinden. Mittels patientenorientierter Digitalisierung werden die Angebote besser vernetzt. Weiterhin wird beim (Um-)Bau von Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen der Hitze- und Klimaschutz berücksichtigt.
Von Zeile 266 bis 270:
Es ist das vorrangige Ziel aller Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich öffentlicher Gesundheit, Bedingungen zu schaffen, in denen möglichst alle Menschen gesund leben können. Psychiatrische Hilfen und Hilfen für suchtkranke Menschen sind zentrale Teilbereiche eines umfassenden Verständnisses des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD)ÖGD führt Schuleingangsuntersuchungen durch, bietet Impfungen an und ist verantwortlich für den Infektionsschutz. Die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt koordinieren und leisten psychosoziale Hilfen. Sie überwachen die Qualität des Trinkwassers, beraten zu Lebensmittelhygiene und vieles andere mehr. Während der Corona-Pandemie ist
Von Zeile 274 bis 277:
etablieren einen eigenständigen Tarif für das medizinische Personal. Wir stärken die Verantwortung des Landeszentrums für Gesundheit, so dass es Standards Wir werden die Strukturen zur Bekämpfung von Pandemien deutlich verbessern und Verfahren etwa in der Pandemiebekämpfung fürdazu den Pandemierahmenplan überarbeiten, damit dieser Mechanismen wie feste Krisenstäbe, wissenschaftliche Beratung, die Gesundheitsämter bietetEinrichtung von Pandemieräten, regelmäßige Anpassungen sowie viele präventive Maßnahmen enthält. Ein gestärkter öffentlicher Gesundheitssektor wird die Funktionsfähigkeit von Meldesystemen, die Bevorratung von Schutzmaterial und viele weitere Faktoren überwachen.Wir ermöglichen eine gute digitale Ausstattung, einheitliche Standards und
Von Zeile 285 bis 287:
Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder in einer psychischen Krise brauchen schnelle Hilfe, damit sich ihr Leid nicht verschlimmertlindert. Schon seit mehreren Jahren existieren Empfehlungen, wie Betroffene besser unterstützt und
Von Zeile 289 bis 296 einfügen:
„Landespsychiatrieplans“ endlich um! Dazu gehört es, die ambulante psychosoziale und psychiatrische Krisenhilfe auszubauen, Wartezeiten zur ambulanten Behandlung u. a. durch mehr psychotherapeutische Kassenzulassungen, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren, zu verkürzen und Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken zu reduzieren. Digitale Bausteine wie Videosprechstunden ergänzen die Angebote. Wir unterstützen ein gleichberechtigtes Miteinander von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften und beziehen Menschen mit Psychiatrieerfahrung und Behinderung in den Prozess mit ein und setzen uns für eine Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen ein. Wir stärken die Ausbildung von Psychotherapeut*innen und lehnen Rasterpsychotherapie ab. Menschen mit psychischen Erkrankungen wollen wir die Übersicht über vorhandene Therapie- und Hilfsangebote z.B. durch eine Informationsplattform in Kooperation mit Kommunen und Kassenärztlichen Vereinigungen erleichtern.
Für eine inklusive und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung
Von Zeile 298 bis 300 einfügen:
Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen weist große Lücken auf. Viele Geflüchtete, Obdachlose, Menschen ohne Papiere und manche EU-Zugewanderte sind nicht krankenversichert. Eine angemessene Versorgung im Krankheitsfall gehört jedoch
Von Zeile 303 bis 309 einfügen:
„anonymen Krankenschein“ einführen. Wir bauen die „Clearingstellen“ flächendeckend aus und sichern deren Finanzierung . Sie helfen, den Krankenversicherungsstatus zu klären. Um Menschen mit Behinderungen besser zu versorgen, entwickeln wir gemeinsam mit Fachleuten und Betroffenen einen ressortübergreifenden Inklusionsplan, der Hürden im Gesundheitswesen abbaut und die Inklusionsforschung stärkt. Wir machen verbindliche Vorgaben zur Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und sorgen für mehr Flexibilität und Patient*innenorientierung bei Therapie- und Heilmittelversorgung. Diskriminierende Strukturen und Praktiken im Gesundheitssystem untersuchen wir systematisch, um Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Diskriminierungssensibilität soll Teil der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den medizinischen und Gesundheitsberufen werden.
Von Zeile 329 bis 330 einfügen:
durchführen zu lassen. Dazu gehört auch die Verankerung des Themas Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Sexuelle Gesundheit ist komplex und oft mit Berührungsängsten verbunden. Deshalb werden wir uns für interdisziplinäre Zentren für sexuelle Gesundheit einsetzen. Diese sollen den gesamten Bereich der sexuellen Gesundheit abdecken, von der Testung sexuell übertragbarer Krankheiten bis hin zu Beratungs- und Bildungsangeboten, zum Beispiel über Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbrüche. Zur Bildung solcher Zentren sollen bereits bestehende Strukturen genutzt werden. Die Zusammenarbeit von Kliniken, Aidshilfen, den Gesundheitsämtern und anderen Initiativen, Vereinen und Verbänden, die sich bereits mit sexueller Gesundheit beschäftigen, stärken wir durch eine planungssichere staatliche Förderung.
Von Zeile 331 bis 346:
Selbstbestimmt leben und dennoch gut versorgt sein - das wünschen sich viele Menschen im Alter. Pflege muss die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen, kultur- und LSBTIQ*-sensibel (LSBTIQ* steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*-, Inter*- und queere Menschen) ausgerichtet sein. Das Angebot ist aber vielfach noch geprägt durch Großheime. Anstatt sie weiter auszubauen, setzen wir auf Alternativen wie Wohn- und Hausgemeinschaften mit einem umfassenden Pflegeangebot und neuen Versorgungsformen im Quartier. Über den Ausbau ambulanter Pflege sowie der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege und Angebote wie Quartierstützpunkte oder Nachbarschaftszentren, sichern wir Pflege rund um die Uhr ab. So entlasten wir auch pflegende Angehörige, die noch immer den Großteil der Pflege und Unterstützung erbringen.
Selbstbestimmt leben und dennoch gut versorgt sein – das wünschen sich viele Menschen im Alter. Bisher orientiert sich das Angebot an Pflegeplätzen stark am Interesse von Investoren. Deren Großheime sollen Rendite bringen. Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Städte und Kreise ihre Pflegeinfrastruktur mit der „verbindlichen Pflegebedarfsplanung“ im Interesse der Bevölkerung gestalten, so dass vorrangig freigemeinnützige und kommunale Träger berücksichtigt werden. Bisher geschieht der Ausbau von Pflegeplätzen zu oft durch große Investoren, die in renditeträchtige Anlagen investieren. Von der Bundesebene erwarten wir eine „doppelte Pflegegarantie“: Der Eigenanteil der Pflegekosten - ambulant wie stationär - wird gedeckelt und dadurch planbar und bezahlbar. Alle darüber hinaus entstehenden Pflegekosten für eine bedarfsgerechte Versorgung übernimmt die Pflegeversicherung. Wir werden uns zur Erreichung dieser Ziele aktiv in die bis 2023 abzuschließende Ausgestaltung der Pflegeversicherung einbringen.Gute Pflege gelingt nur mit gutemgut qualifiziertem Personal, besseren Arbeitsbedingungen, einer angemessenen Bezahlung und ausreichend vorhandenem Personalmit verbessertem Personalschlüssel für alle Berufsgruppen in der Pflege, Hauswirtschaft und im Sozialen Dienst. Deshalb benötigen wirmüssen wissenschaftlich fundierte, verbindliche Personalbemessungsinstrumente in der stationären Pflegesowie in der Langzeitpflege, vollumfänglich umgesetzt werden, um mehr Zeit für eine ganzheitliche Versorgung schaffen. Wir bauen die Zahl der Ausbildungsplätze für Fach- und Assistenzkräfte weiter aus. In NRW verbessern wir die Pflegeausbildung auch dadurch, dass mehr Lehrkräfte die Auszubildenden unterrichten und die Praxisanleitungen in den Betrieben gestärkt werden. Gemeinsam mit dem Bund setzen wir auf die weitere Akademisierung in der Pflege, die mit einer echten Übertragung von Aufgaben einhergehen muss. Zurzeit bauen engagierte Fachkräfte die Pflegekammer auf. Ein Prozess der nur mit breiter Zustimmung und demokratischer Legitimation Erfolg haben kann. Dabei müssen Kosten und Nutzen durch echte Mitspracherechte in Einklang gebracht werden. Wir werden den Dialog zwischen Pflegekammer, Gewerkschaften, Verbänden und anderen Berufskammern unterstützen, um gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zu sorgen.
Von Zeile 348 bis 349:
Eine moderne Drogen- und Suchtpolitik setzt weitestmöglich auf Selbstbestimmung, klärt über Risiken auf und hilft süchtigensubstanzabhängigen Menschen, Schäden durch riskanten Drogenkonsum zu reduzieren. Kinder und
Von Zeile 353 bis 361:
bevormundet und kriminalisiert. Sobald bundesgesetzliche Änderungen dies zulassen, werden wir in NRW wissenschaftlich begleitete Modellprojekte zur kontrolliertendie kontrollierte Abgabe von Cannabis an volljährige Konsument*innen unterstützenzügig und aktiv begleiten. Ein besonderes Augenmerk legen wir neben klassischer Spielsucht auch auf neuere Erscheinungsformen der Sucht, von denen besonders jüngere Menschen betroffen sind, wie zum Beispiel Onlinesucht. So begegnenDabei müssen Jugend-, Suchthilfe und Gesundheitssystem zielgruppenspezifisch kooperieren sowie Betroffene und Angehörige einbeziehen. Die Therapieübergänge wollen wir verbessern. Wir begegnen den rechtlichen Entwicklungen im “Gaming”-Sektor (digitale Spiele) wenn notwendig mit Aufklärungskampagnen. Wir unterstützen die Städte und Kommunen dabei, dass Suchtberatungsstellen und besonders Drogencafés besser geschützt werden, um die Verdrängung an den Stadtrand zu verhindernund Konsumräume weiterhin gefördert und deren Standorte gesichert bleiben, . Die zielgruppenspezifischen Hilfeangebote und zielgruppenspezifischen Hilfeangebote und Beratungsstrukturen stärken wir.
Von Zeile 369 bis 370 einfügen:
investieren. Wir wollen, dass alle finanzpolitischen Entscheidungen am 1,5-Grad-Ziel sowie an den sozialen Folgen gemessen werden.
Von Zeile 380 bis 382:
Investitionen eigenständig tätigen zu können. Zum jahrzehntelang aufgebauten Investitionsstau kommen mindestens noch bis zum Jahr 20232 die Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie hinzu. Land und Kommunen werden weniger Steuern
Von Zeile 386 bis 388 einfügen:
wir mit dem bestehenden Rettungsschirm weiter nutzen und wenn nötig ausbauen, um zielgerichtete und wirksame Hilfen auf den Weg zu bringen. Auch im Landeshaushalt achten wir auf den Schutz des Klimas. Deshalb werden wir einen Klimacheck auch für die Ausgaben des Landes einführen. Die Anlagen des Landes, wie den Pensionsfonds und die „NRW.Bank“, richten wir weiterhin
Von Zeile 391 bis 393:
Wir werden mit einem Grünen Zukunftspakt NRW nachhaltige Investitionen stärken, die Konjunkturimpulse mit der Bewältigung der Klimakriseökologisch-sozialen Transformation unseres Landes verbinden. Die öffentliche Infrastruktur in NRW leidet unter einem massiven Investitionsstau,
Von Zeile 395 bis 397:
bewältigen können. Wir brauchen deutlich mehr Investitionen in die Infrastruktur von morgen: bei den SchulenBildungseinrichtungen, der Digitalisierung, der Mobilitätsswende, beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimafolgen. Diese
Von Zeile 407 bis 409 einfügen:
investieren zu können. Dazu werden wir einen Altschuldenfonds einrichten, um die Gemeinden beim Schuldenabbau zu unterstützen. Damit die Kommunen Förderprogramme abrufen können werden wir sie mit einem angemessen Anteil an den Kosten für das Projektmanagement im Rahmen der förderfähigen Ausgaben unterstützen. Auch die Steuerausfälle aus der Corona-Krise müssen solidarisch ausgeglichen werden.
Nach Zeile 421 einfügen:
Wir wollen die kommunalen Förderprogramme bei der Antragstellung und Abrechnung vereinfachen und sie stärker an Bedarf und Finanzkraft ausrichten.
Wir wollen bei der kommunalen Vergabepraxis den Aspekt der Nachhaltigkeit stärken. Hierzu werden wir die rechtlichen Vorgaben anpassen. Zukünftig soll neben der Wirtschaftlichkeit auch der Grad der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit eines Angebots berücksichtigt werden.
Von Zeile 427 bis 429 löschen:
ausbauen und sie technisch und digital fit machen. Dazu gehört beispielsweise, dass Meldestellen, nach Baden-Württemberger Vorbild umfassend digitalisiert werden. Wir werden die Ausbildungskapazitäten erweitern und im Wettbewerb um die