Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 10.-12. Dezember 2021 in Siegen |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.10.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.10.2021, 09:40 |
V-1: Zusammensetzung des Landesvorstands
Antragstext
Die Satzung des Landesverbandes erlaubt, dass ein Drittel des Landesvorstandes
gleichzeitig einem Parlament angehört. Durch die Wahl von drei
Landesvorstandsmitgliedern in den Bundestag wurde dieser Anteil jüngst
überschritten und könnte durch das Ergebnis der Landtagswahl erneut steigen. Die
Satzung regelt den Fall einer Überschreitung des Anteils an Mandatsräger*innen
während einer laufenden Landesvorstandsamtszeit nicht völlig eindeutig und sieht
für diesen Fall kein Verfahren vor. Die LDK schließt sich der auch bisher im
Landesverband und von einer früheren LDK, sowie auch im Bundesverband in Bezug
auf den Bundesvorstand vertreten Interpretation der Satzung an, nach der die
Unvereinbarkeit sich auf den Zeitpunkt der Wahl des Landesvorstands bezieht und
der amtierende Landesvorstand vollständig und voll handlungsfähig bis zur
regulären Neuwahl im Amt verbleibt. Darüber hinaus wird der Landesvorstand
beauftragt bis zur nächsten LDK eine Satzungsänderung zur klareren Regelung
dieser Frage zu erarbeiten und der nächsten LDK vorzuschlagen.
Begründung
Bei der letzten Neuwahl des Landesvorstandes wurde niemand mit einem Parlamentsmandat in den Landesvorstand gewählt. Bei der Bundestagswahl wurden nun drei Landesvorstandsmitglieder in den Deutschen Bundestag gewählt. Damit gehören nun mehr als ein Drittel des Landesvorstandes einem Parlament an.
Wir legen großen Wert auf die Einhaltung unserer Satzung. Diese regelt den Fall einer nachträglichen Überschreitung der vorgesehen Anzahl von Mandatsträger*innen während der laufenden Amtszeit im Vorstand jedoch nicht eindeutig und schreibt für den nun eingetretenen Fall keine klare Regel vor.
In der bisherigen Geschichte des Landesverbandes wurde diese Unschärfe in der Satzung stets so ausgelegt, dass ein amtierender Landesvorstand auch im Falle einer Überschreitung des Anteils an Parlamentatier*innen bis zur regulären Neuwahl im Amt bleibt. 2013 hat die LDK diese Auslegung durch einen Beschluss bestätigt. Anders als bei den unmittelbar auf konkrete Einzelpersonen bezogenen Unvereinbarkeiten der Landesvorstandsmitgliedschaft mit z.B. Ämtern in der Landesregierung ist bei einfachen Parlamentarier*innen keine auf das einzelne Landesvorstandsmitglied bezogene Konsequenz eindeutig sichtbar. Die Quote bezieht sich auf den Landesvorstand insgesamt.
Der amtierende Landesvorstand ist seit 2018 im Amt und wurde 2020 in gleicher Zusammensetzung wiedergewählt. In diesen bisher gut drei Jahren war die Arbeit des Landesvorstandes stehst auf die Vorbereitung der Landtagswahl 2022 ausgerichtet. Gemeinsam wurde der Pfad des Landesverbandes zu dieser entscheidenden Wahl entworfen, angelegt und wichtige Meilensteine erreicht. Ziel des Vorstandes ist es, diesen Weg weiter zu beschreiten und den Landesverband in und durch diese Wahl zu führen. Dies sicherzustellen haben alle Landesvorstandsmitglieder bei ihrer Kandidatur -sowohl für den Landesvorstand, als auch für die Bundestagsliste- eindeutig erklärt und wurden daraufhin gewählt.
Wir möchten euch also erneut vorschlagen, den aktuellen Vorstand bis zu den für die LDK 2022 vorgesehen regulären Neuwahlen im Amt zu belassen. So ist sichergestellt, dass für den gesamten Zeitraum des Wahlkampfes und möglicher Koalitionsverhandlungen ein handlungsfähiger Vorstand den Landesverband führt. Wir bitten die LDK, diesen Vorschlag, der satzungsrechtlich unproblematisch ist, auch politisch zu unterstützen.