Der Landesvorstand beschließt die Rücknahme des Änderungsantrags zu Finanzordnung § 2, Abs 4.
Begründung:
Der Antrag verfolgte das Ziel in der Landessatzung eine Auffangregelung für Kreis- und Ortsverbände zu schaffen. Im Lichte der Vielfalt der bestehenden Regelungen in den Gliederungen und der damit notwendigen Erweiterungen des Korridors, bei gleichzeitiger Aufnahme der Freiwilligkeit, würde eine Redundanz zur bestehenden Regelung erzeugen. Da dies nicht zielführend ist, hat der LFR den Vorschlag der Landesschatzmeisterin angenommen anstelle einer Regelung in der Landessatzung, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Kreisschatzmeister*innen und dem Justiziariat einzusetzen, mit dem Ziel Mustersatzungsbausteintexte zu erarbeiten, welche in den jeweiligen Gliederungen beschlossen werden können.