2021 haben wir in NRW unser Vielfaltsstatut auf Landesebene beschlossen und damit in unserer
Satzung verankert. Mit dem Landesdiversitätsrat haben wir ein Gremium geschaffen, das die
Partei zu vielfaltsfördernden Maßnahmen berät, über Richtlinien der Diversitätspolitik beschließt
und die Einhaltung des Vielfaltsstatuts kontrolliert. Der Landesdiversitätsrat soll analog zum
Diversitätsrat auf Bundesebene als Gremium antragsberechtigt sein.
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE NRW (dort beschlossen am: 19.04.2023) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.04.2023, 17:55 |