Das Halten von Reden kann für viele Menschen eine Herausforderung darstellen. Dabei gibt es Menschen, die dafür zusätzliche sprachliche Barrieren überwinden müssen. Menschen mit Behinderung zählen nicht pauschal dazu. Gleichzeitig gibt es auch Menschen ohne Behinderung, welche zum Nachteilsausgleich von einer Redezeitverlängerung profitieren sollten, wie beispielsweise Menschen, die Deutsch nicht muttersprachlich gelernt haben. Daher sollte die Redezeitverlängerung nicht pauschal für alle Menschen mit Behinderung gelten und nicht nur Menschen mit Behinderung mit einbeziehen.
Antrag: | Geschäftsordnung LDK |
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Antragsteller*in: | KV Siegen-Wittgenstein (dort beschlossen am: 20.05.2023) |
Status: | Geprüft |
Entschieden am: | 23.05.2023 |
Eingereicht: | 22.05.2023, 18:27 |