Die Landesregierung kann mit der Ausstattung der Landesliegenschaften vor dem zukünftig über die Landesbauordnung gesetzlich vorgeschriebenen Termin ihrer Vorbildfunktion beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nachkommen. Mit einer solchen Selbstverpflichtung setzt sie ein Signal für andere öffentliche Bauträger, Gewerbebetriebe und Privathaushalte.
Antrag: | Für eine Welt voller Leben - Naturschutz und Klimaschutz gerecht werden |
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Antragsteller*in: | Diana Hein (KV Düsseldorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Entschieden am: | 17.05.2023 |
Eingereicht: | 11.05.2023, 17:54 |